• Über dieses Thema kann man jetzt streiten, aber was ich schon alles bei Werkstätten gesehen habe, Ölwechselplatz im freien auf Schotter (der Schotter ist schon richtig schwarz) :roll:

    Da glaube ich dass da ein zwei Tropfen die man unterwegs verliert nicht viel ausmachen, vor allem tropfen sie ja auf die Straße.

    Es ölen so viele alte Traktoren und es wird vom TÜV nicht bemängelt(so auch bei unserem früheren Fendt), und die fahren warscheinlich mehr auf dem Acker oder im Wald!

  • Zitat von Farmer-3S

    Über dieses Thema kann man jetzt streiten, aber was ich schon alles bei Werkstätten gesehen habe, Ölwechselplatz im freien auf Schotter (der Schotter ist schon richtig schwarz) :roll:

    Da glaube ich dass da ein zwei Tropfen die man unterwegs verliert nicht viel ausmachen, vor allem tropfen sie ja auf die Straße.

    Es ölen so viele alte Traktoren und es wird vom TÜV nicht bemängelt(so auch bei unserem früheren Fendt), und die fahren warscheinlich mehr auf dem Acker oder im Wald!

    Unn nu? Die Rechtslage ist doch klar umrissen.

  • Zitat von Havy

    wie issen die rechtslage ? klar mich mal auf, is es nich nicht okay wenn der tüv nix sagt ?

    Die Rechtslage sagt, dass keine kontaminierenden Stoffe, hier speziell Kohlenwasserstoffverbindungen, in das Erdreich gelangen dürfen, weil sie das Grundwasser schädigen (können).
    Zuständig bei Havarien (auch bei kleinen Mengen) ist immer die Untere Wasserschutzbehörde, in dessen Land- oder Stadtkreis zum Unfall (oder Austreten der Flüssigkeit) gekommen ist.
    Hast du einen Hofablauf oder ähnliches in z.B. deiner Garage, muss dieser an einen entsprechend dimensionierten Ölabscheider angeschlossen werden, der gemäß festgegtem Intervall (auf Nachweis) zu reinigen ist (dürfte so in der jeweiligen LBO stehen). Der Entsorgungsnachweis für das anfallende Entsorgungsgut ist vom Verursacher zu bringen.
    Bei gewerblichen Betrieben, bei denen Fette, Öle oder andere mineralölhaltige Flüssigkeiten beim Waschen o.ä. ins GW gelangen könnten, obliegt die Aufsicht der jeweiligen Gewerbeaufsicht.

    Der TÜV prüft die Anlagen auf Betriebsfähigkeit (bei einer Flugfeldbefestigung, die ich mal gebaut habe, schon vor Inbetriebnahme. Beim Tankstellenbau war's ähnlich, hier greift § 19l WHG - wenn ich mich recht erinnere).

    Wenn die Gefahr einer Kontaminiation der Umwelt vorliegt und der TÜV sagt nichts, macht er sich eigentlich strafbar. Deshalb solltest du deinen zweiten Satz etwas näher erklären.

  • Sorry Leute, eigentlich wollte ich dieses Thema garnicht eröffnen, bin bei dem Thema wohl unten auf den falschen Button gekommen(wollte eigentlich nur nen neuen Beitrag schreiben), ihr könnt es gerne löschen
    Sorry nochmal!!!

  • Warum denn sorry, ist doch ganz interessant.

    Ich habe jetzt ein Merkblatt bekommen, in dem die Verhaltensregeln bei einer Havarie mit Bioölen beschrieben werden,

    Also nix mit:"Is nicht so schlimm, is ja nur Bioöl!" Auch hier ist die Untere Wasserbehörde zu benachrichtigen.

    EDIT

    @Havy

    Zitat

    klar mich mal auf, is es nich nicht okay wenn der tüv nix sagt ?

    Ich nehme mal an du meinst bei der TÜV-Abnahme. Austretendes Öl ist, falls im Allgemeinen Zulassungsbescheid nicht anders beschrieben, ganz einfach ein Mangel. Ich kenne Leute, die sind vom TÜV weggefahren und die Bremse hat versagt. Der TÜV-Stempel besagt nur, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorführung keine oder nur geringe Mängel vorwies.

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