T Führerschein mit 15

  • Zitat von ruppe01

    denke nicht,sind ja auch unterschiedliche führerscheine.so war es zumindest bei mir damals.der mofaschein war nur ne fahrerlaubnis-sozusagen kein fuhrerschein.da fragst aber besser bei der fahrschule nach

    Ist heute immer noch so,die Mofaprüfbescheinigung berechtigt nicht zum Führen von Taktoren,denn die kleinste Klasse,sprich die Klasse L geht bist 32km/h

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hi Leute .
    Hab diesen Artikel von der "TÜV SÜD" kopiert.
    Hoffe ich kann weiter helfen.
    :trecker7:
    L Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
    Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

    Mindestalter: 16 Jahre
    T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

    Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

    Eingeschlossene Klassen: L, M, S

    :mist!:

    Preis im Nächst Artikel von mir.

    Mak Volk

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