Neuanbau Luftdruckanlage & Druckluftanlage sowie Öldruck

  • Zitat von maxe

    Hallo Johnny310:
    Warum? Einen Anhänger ohne ABS darf man immer hinter ein Zugfahrzeug mit ABS hängen. Oder hast du andere Informationen???

    Unter 60 km/h oder nicht mehr als 3,5 t zGG Anhänger oder Auflieger!

  • Woraus schließt Du dies?
    Aus deinem Beitrag vorhin geht das nicht hervor.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich mir 100% sicher bin, dass das nicht so ist; das würde nämlich bedeuten, dass tausende Anhänger illegal unterwegs sind. Die sind nämlich oft älter als die Zugmaschinen! Sogar die Bundeswehr Fahrschulen fahren (wie Ich oben bereits schrieb) hinter ihren neuen TGA´s die alten 5Tonner Anhänger. Und die haben garantiert kein ABS. Das weiß Ich vor allem deswegen: Ich habe, als ich noch bei Mercedes war, mindestens bei 20 TGA in der ABS Steckdose eine Brücke eingebaut, damit die Warnleuchte im Führerhaus nicht permanent leuchtet. Der TGA erkennt nämlich seine Anhänger selbst, und sieht es als Fehler an, wenn kein ABS Stecker gekuppelt ist!

    Was Du nicht darfst ist andersrum: Zugmaschine mit, und Anhänger ohne, es sei denn der Anhänger hat eine ALB!

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Hab da noch mal in meinen Prüflehrgangsunterlagen von WABCO nach gelesen. Dort wird ein Stichtag genannt, 1.1.1991 und galt für Anhänger
    unter 10t z.GG. BW Fahrzeuge unterliegen ja den NATO Richtlinien!

  • Wir drehen uns im Kreis! Natürlich müssen alle Anhänger ab 1991 mit ABS ausgerüstet sein! (Habe oben irrtümlich mal 1996 geschrieben)
    Das bestreite ich ja gar nicht. Aber es gilt immer nur für neu zugelassene Anhänger (erstmals in Verkehr gekommen). Es gibt keine Nachrüstpflicht. Nichtsdestotrotz darf ich einen älteren Anhänger hinter einer neuen Zugmaschine führen.(ohne ABS-mit ABS)
    Solltest du Unterlagen haben (oder einen Link) die dies nicht bestätigen immer her damit.
    Das würde aber Tausende Anhänger auf deutschen Strassen treffen!

    So bis morgen, ich muss ins Bett, muss morgen LKW fahren (ohne ABS) 8)

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Moin,
    sooo, Ich war gerade unterwegs. Mit einer MAN F2000 Zugmaschine eines befreundetem Schaustellers (mit ABS) und meinem Tieflader (ohne ABS). :roll:

    Außer dem geleuchte der Kontrolleuchte kein Problem (hatte den Stecker mit Brücke vergessen).

    Auf der Rückfahrt habe ich dann mal, weil Du mich so verunsichert hast, bei der Autobahnpolizei Wildeshausen angehalten. Mal doof Fragen.

    Der freundliche Beamte am Schalter meinte folgendes: "Davon hätte er n och nie gehört, dass würde ja bedeuten, dass tausende Anhänger illegal unterwegs wären!" (kommt mir irgendwie bekannt vor)
    Dann meinte er noch, dass würde gut passen, hinten säßen zwei Kollegen der BAG in der Kaffeeküche. Nachdem ich auch ein Pott Kaffee hatte, hat der eine BAGler in seinen Laptop geguckt (nachdem er schon ähnlich geantwortet hatte wie sein polizei-Kollege). Auch da kein Ergebnis.

    Dann haben sich beide noch meinen Tieflader und die Zugmaschine beguckt. Nach der Anerkennung ob des guten Zustandes des Tiefladers (bei dem Alter....!!!) und der Zugmaschine haben Sie mir noch eine gute Fahrt gewünscht!

    Soviel dazu :P

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Hallo maxe,

    frage nicht soviel die Polizisten, denn von denen wirst du oft genug angelogen und die lassen so manche beweisbare Unterlagen verschwinden.
    => Ich meine hier die deutsche Polizisten!

    Denn ich habe gerate so ein Fall!

    Darum beachte ich schon seit Jahren Schweizer und Deutsches Verkehrsrecht usw.!

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