Hallo Dirk,
vielen Dank für Deine Hinweise! Ich bin mir sehr sicher, daß der Tieflader vor dem 1.Juli 1961 gebaut wurde und somit keine Betriebserlaubnis benötigt. Und glücklicherweise habe ich alle zivilen Führerscheine. Aufpassen muß ich nur, daß das Zugfahrzeug ebenfalls ein grünes Kennzeichen hat.
Rauffahren ist wirklich nicht ganz ohne. Dieser Tieflader ist aber zum Glück nicht so hoch. Und ich fahre da nach Möglichkeit rückwärts drauf, da ist die Gefahr des Steigens ziemlich ausgeschlossen. Früher, als ich jung und sorglos war, da habe ich selbstgebaute Rampen an einen normalen Achttonner Gummiwagen gestellt und bin da hochgefahren. Einmal, am 1. Mai 1986 in Riddagshausen, da rutschte eine Rampe seitlich weg und ich hing mit meinem MAN auf halb Acht. Es ging nicht vor und nicht zurück, aber absteigen konnte ich auch nicht. War nicht schön. Seitdem habe ich einen Heidenrespekt vor solchen Aktionen.
Von der Schleppstangenaktion halte ich gar nichts. Das Problem ist nicht der schiebende Schlepper, denn da würde ich immer einen Allraschlepper nehmen, sondern der geschobene. Wenn der rückwärts auf den Tieflader geschoben wird, dann ist es fast vorprogrammiert, daß er sich vorne wegdrückt.
Aber die Umlenkrolle klingt gut! Allerdings werde ich wohl doch eine Winde installieren, denn mitunter fehlt einfach der Platz für Umlenkrollengeschichten. Ich hatte das im Getreidelager wenn ich die Teleskopkanäle herausziehen wollte. Da brauchte es mehrere Klappkloben weil es aus Platzgründen um mehrere Ecken ging.
Grüße nach Knesebeck
Matthias