Beiträge von RN72MWM

    Nein, das ist nicht falsch!

    Da musss ich Dir aber doch widersprechen.

    Wie auch das oben verlinkte Merkblatt sagt:

    Zitat

    Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt

    zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t.

    Egal was man auch anstellt, mit alter Klasse 3 kommt man mit dem Zugfahrzeug nicht über 7,5t.

    Hast Du für die von Dir angeführten 12t eine belastbare Quelle?

    Dein CE ist aber mit Einschränkung CE 79. Ohne bekommst Du den nur, wenn du vorher den 2er hattest.

    CE 79 bedeutet:

    Siehe u.a. hier:

    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…d7MhOnhj9s9iPt3


    Um es noch mal klar zu sagen: der Zusatz "79" beschränkt den CE auf ein Zugfahrzeug mit max. 7,5t.

    Ohne den Zusatz gehen auch 40t.

    Zur Klasse T schreibt unsere Führerscheinstelle:

    Zitat

    Wenn Sie die Erteilung der Kl. T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) mit beantragen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    einen Nachweis über Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (Bescheinigung des Ortslandwirtes, Arbeitgebers, Maschinenrings, Forstamtes o.ä.)


    Hinweis: Die Eintragung der Klasse T ist nur bei der erstmaligen Umstellung in den EU-Kartenführerschein ausbildungs- und prüfungsfrei möglich. Hierzu müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Eine spätere Eintragung ist ausbildungs- und prüfungsfrei nicht mehr möglich!

    Zudem gibt es dafür sogar ein Formular: https://www.lkgi.de/images/formula…er_Klasse_T.pdf

    Gruß

    Stefan


    In meiner seligen Einfalt hatte ich mir vorgestellt, dass auf meine Frage eine klare Antwort möglich wäre:

    Du hast jetzt den alten 3-er und 1er Führerschein, du darfst folgendes fahren: PKW, PKW mit gebremsten Anhänger bis 3to; LKW bis 7,5 to

    Also muss nachher auf Deinem neuen Lappen stehen: T, L, C1, C2, C3 ... was weiß denn ich.

    Die Antwort solltest Du hier finden:

    https://www.adac.de/verkehr/rund-u…mtauschtabelle/

    Gruß

    Stefan

    Hallo,

    Ich meinte den Umkehrschluß, aber das kommt vermutlich auf das gleiche heraus:

    Wenn das Überbrückungskabel die beiden Batterien direkt verbindet und nur diese Verbindung (d.h. ja nichts anderes als die Änderung der Parameter Kapazität und max. Strom) eine Verbesserung bringt ( ohne Veränderung der Verkabelung im zu startenden Fahrzeug), dass diese interne Verkabelung nicht die primäre Ursache sein kann.

    VG Stefan

    Hallo,

    Theoretisch muss deine Batterie nicht mehr als 110 Ampere Startstrom bereitstellen können. Theoretisch deshalb, weil der Anlaufstrom des Anlassers wesentlich höher ist. Das müssen dir aber Elektrotechnikingenieure berechnen.

    Als Faustformel kann der Anlaufstrom durchaus um den Faktor 5 höher sein, in dem Beispiel also 550A.


    Wenn er also beim Überbrücken besser anspringt gibt es entweder ein Problem mit deiner Batterie oder der Verkabelung. Wo schließt du die Überbrückungskabel denn an?

    Wenn das Überbrückungskabel direkt an der Batterie des Traktors angeschlossen wird, kann die Verkabelung eigentlich keine Rolle spielen.

    Gruß

    Stefan

    Hallo,

    erst mal vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich jetzt noch mal durch meine schon sehr unleserliche Kopie der Betriebsanleitung gearbeitet und schaue jetzt durch.

    Ich habe den Traktor noch nicht lange und mir kam das Geräusch schon sehr extrem vor. Zudem lässt das Kaltstartverhalten zu wünschen übrig. Bei den Temperaturen jetzt gehtes aber unter 5°C tut er sich schon schwer.

    Ist übrigends ein Renault N72 Bj. 63.

    Erfahrung mit Dieselmotoren habe ich bereits über die Jahre mit unseren Oldtimer LKWs gesammelt, mit Motoren von MAN und KHD.

    Grüße

    Stefan

    Moin,

    mir ist bewußt, dass der Begriff Zündzeitpunkt bei einem Dieselmotor etwas irreführend ist. Ich habe ihn gewählt, weil er so auch in der Betriebsanleitung für den Motor so verwendet wird.

    Laut Betriebsanleitung gibt es 2 Einstellmöglichkeiten für die ESP:

    Kapitel VIII Instandhaltung Abschnitt 2d "Einstellen der Einspritzpumpe":

    Hier wird die Einstellung des Förderbeginns beschrieben über Wegnehmen oder Beifügen von "Ausgleichsplatten"

    Das ist m.E. ausreichend in der BA beschrieben.

    Kapitel VIII Instandhaltung Abschnitt 2e "Anleitung zur Verstellung des Zündpunktes":

    Hier wird das Einstellen des Zündzeitpunktes durch Einstellung des Einspritznockens beschieben.

    Allerdings ist in dieser BA nur beschrieben, wie man den Nocken auf ein anderes Loch in der Scheibe verstellt, aber nicht, wie die richtige Einstellöung ermittelt werden kann.

    Daher auch meine Frage nach Reperatur-Anweisung oder Werkstatthandbuch.

    Grüße

    Stefan

    Hallo,

    ich möchte bei meinem MWM AKD 112Z den Zündzeitpunkt prüfen und ggf. einstellen. Ich habe den Eindruck, dass er zu früh zündet.

    In der Bedienungsanleitung findet sich dazu leider nicht allzu viel. Reperatur-Anweisung oder Werkstatthandbuch dafür habe ich leider nicht.

    Kann mir da jemand helfen bzw. hat Unterlagen dazu?

    Vielen Dank und Grüße

    Stefan