Hallo Henning,
mach am besten einen Termin bei Deiner Zulassungsstelle, erkläre den Sachverhalt und dann weißt Du, was zu tun und zu lassen ist.
Was "sowas" geschrieben hat ist nur teilweise richtig - für Dich kann durchaus der Grundsatz des "gutgläubigen Erwerbs" gelten.
Und der "TÜV" kann sich auch richtig quer stellen, wenn die eine Vollabnahme machen sollen und keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind, dann kommen die ganz schnell mit Einzelgutachten und sowas um die Ecke, das wird dann richtig teuer.
Habe schon zwei Oldtimer Traktoren ohne Brief vom Vorbesitzer wieder zulassen können, natürlich werden da von der Zulassungsstelle auch unangenehme Fragen gestellt, bzw. man wird Dich ggfs. darauf hinweisen, dass Du Dich theoretisch der Hehlerei schuldig gemacht hast, aber das müssen die wahrscheinlich sagen. Wie gesagt, ich habe das Prozedere schon zweimal durch - es ist machbar.
Gruß, Jörg.