Hallo,
möchte den thread nochmal aufgreifen, weil ich bis dto. noch immer keine "gesetzlich zulässige" Lösung für eine Anhängekupplung mit Kugelkopf gefunden habe.
Als praktikable Lösung hab ich folgendes umgesetzt:
- Ackerschiene mit Verdrehsicherung
- Kugelkopf mit Prüfzeichen
- einfach wirkende Hydraulik wird mit "Hebesicherung" fixiert (das ist ein Bauteil, das mit der Ackerschiene verschraubt und mit Oberlenker "verbolzt" wird).
- Unterlenker werden mit seitlichen Spannketten (original) fest verspannt.
Eigentlich entspricht die Vorrichtung den Anforderungen; nichts gebohrt, nichts geschweißt in allen 3 Dimensionen spielfrei fest mit haptisch solidem Eindruck. Alles Kaufteile und kein SelfmadeMurks. Nach meinem Dafürhalten eine für den Einsatzzweck (Dieselkross, 24PS mit 2to PKW Tandemache mit Auflaufbremse) absolut sichere Vorrichtung.
ABER:
- Oberlenker ist mit Kat.2 zwar überdimensioniert, hat aber kein Prüfzeichen.
- Hebesicherung und Ackerschiene haben ebenfalls kein Prüfzeichen. Diese beiden Teile werden sich aber nie und nimmer verbiegen oder gar brechen.
Hauptuntersuchung ist nicht das Problem (in 2min abmontiert
), was aber wenn doch was passiert? Meine persönliche Einschätzung hierzu wird mich nicht schützen.
Nachdem was ich bisher gelesen habe, wird mir die Vorrichtung wohl niemand abnehmen weil einige Teile keine Zulassung besitzen. Bisher hab ich auch noch keine anderen zugelassenen Teile gefunden. Werde mich bei Gelegenheit trotzdem mal beim TÜV nach der Sachlage erkundigen.
... oder kennt jemand eine gute, einfache, legale Lösung? (-> z.B. könnte man als Zubehör für den PKW-Anhänger eine Zugöse erwerben. Dann wird sich der Kaufpreis des Anhängers aber verdoppeln
)
Gruß
Thomas