Beiträge von der-mit-dem-trekker

    Habe einen umgebauten Steyr T180 gesehen, mir hat der Umbau des (ehemaligen) Luftfilters zur Bar gefallen. 6 Stamperl um eine Flasche Zirbengeist mit Steyr Emblem. War mal ein Einfall der jedenfalls bei mir gut angekommen ist. Verschandelt? Mitnichten, wer auf Original steht sollte spätestens nach dem ersten Ölwechsel nicht mehr das Wort Original verwenden.
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    Hier in seiner ganzen Pracht, muss man nicht mögen, mir hat es gefallen, es ist ein Spaß Gefährt und so wird er auch von seinem Besitzer präsentiert.
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    By the way, Frage, was ist an einem solchen Warnblinker von Bosch für um die 110,- € besser wie bei einem für etwa 35,- €? (Muss mir nämlich demnächst einen neuen zulegen).
    Hatte vor 7 Jahren einen kompletten Satz aus Blinkschalter, Geber und Warnblinker verbaut zum Preis für 40,- €, blinkt immer noch wie am Anfang.

    Zulassung erhält nur, wer seinen Traktor mit Blinker/Warnblinker ausgerüstet hat. So weit, so gut, die Zulassungsstelle kontrolliert das anhand der vorhandenen/nicht vorhandenen TÜV Plakette.
    Hier ist es etwas anders. (weiß aufgrund meiner langen Abwesenheit nicht ob das in D anders ist). Weder der Traktor mit HG 25 noch der Anhänger mit 25 km Zulassung unterliegen irgendeiner Überprüfung der technischen Art. Wobei ich anmerken möchte, dass ich natürlich extremst alleine aus Werterhaltungsgründen meiner selbst mich um die technischen Belange meiner Fahrzeuge kümmere. Der Anhänger ist, obwohl auf 25 km typisiert, erst 7 Monate alt.

    Es ist mit dem Blinker/Warnblinker eine reine Frage der Neugierde, denn mein anderer hat eine nachträglich eingebaute, und mit dem ohne werde ich keinen Anhänger ziehen. Jedoch bin ich der Meinung, wenn ich mich bei Treffen (sowohl in D wie auch in A) umsehe, dass dann, wenn es eine Pflicht dazu gäbe, mindestens 35% der dort auf Öffentlichen Straßen fahrenden Traktoren nicht dieser Vorschrift entsprechen. Ist aber zweitrangig, mir geht es wie gesagt in erster Linie um die Frage, mein Traktor hat eine nationale Genehmigung, ist zugelassen und versichert, insofern alles klar, wo kann ich jedoch eine Grundlage finden, ob ich einen Anhänger ziehen darf oder nicht ohne Blinker/Warnblinker? Wenn es denn verboten wäre, würde ja eine Beschränkung in der Nutzung vorliegen. Und es handelt/würde sich handeln um einen zugelassenen 25 km Anhänger, 7 Monate alt mit entsprechender StVO konformer Beleuchtungseinrichtung, nicht um einen 10 km Anhänger und nicht um ein Landwirtschaftliches Fahrzeug.

    Ich weiß, alles rein hypothetisch, aber mich interessieren diese Fragen.

    Gruß Bernd

    F20GH
    Was dein Beispiel anbelangt bin ich, "Bauchgefühl", bei dir, mir geht es in erster Linie um den Blinker. Zumindest hier in A ist ein solcher auch in keiner Nachrüstpflicht vorgesehen, es genügt wie bei allen alten Fahrzeugen das Zeichen geben per Hand/Kelle. Aber..........das kümmert ja schon dreimal mehr keinen beim nackten Traktor, also gut zu sehen. Nun könnte man ja davon ausgehen, wenn beim Traktor alleine Handzeichen genügen, sollte das auch mit einem Anhänger genügen.....

    @ GTfan + Sierra
    §72 der StVO habe ich mehrere Male gelesen, leider inkl. aller dazu vorhandenen Kommentare nicht deuten können. Da mein Traktor in Österreich zugelassen ist, interessiert mich der D § der StVO jedoch sehr, da ich mit meinem Trekker öfter zu Treffen über die Grenze fahre. Überwachungsorganisationen haben sich darauf geeinigt........hmmm, und es gibt ja auch Fahrzeuge die keiner "Abnahme", Kontrolle, unterliegen, es heißt dazu nur in den entsprechenden §§ in Österreich, das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein. Und obwohl mehrfach im letzten Jahrzehnt von sowohl Deutscher Polizei wie auch Österreichischer Polizei kontrolliert (nackter Traktor) wurde sowohl der fehlende Blinker und die Warnblinknlage nicht moniert.

    Gruß Bernd

    Hallo, mal ein generelles Problem zu dem es nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort gibt bei entsprechenden Stellen und auch nicht bei Recherchen dazu.

    Zugfahrzeug, Traktor der aufgrund seines Alters und Baujahres frei von Blinker/Warnblinkanlage ist.

    Anhänger natürlich StVO konform und neueren Datums.

    So, und nun die Preisfrage, steht irgendwo fest geschrieben dass solche Anhänger mit einem Traktor ohne Blinker nicht gezogen werden dürfen? Steht irgendwo fest geschrieben dass das Zugfahrzeug passend zur Beleuchtungseinrichtung des Anhängers sein muss? Würde dann ja wiedersprechen dass ein altes Fahrzeug nicht nachgerüstet werden muss (vor einem bestimmten Jahr).
    Polizei in D wie in A.....ratlos. Versicherungen.............ratlos. TÜV oder in Österreich KfZ Überprüfungsstelle des jeweiligen Landes...........ratlos. Lediglich selbst gefasste Ratschläge, die jedoch im Zweifel das bleiben was sie sind, eigene Meinungen.
    Wichtig hier auch, es handelt sich um ein normales Zugfahrzeug was auch als solches zugelassen ist, weder mit bestimmten Oldtimer Zulassungen oder dergl..

    Hat jemand Ideen, passende Vorschriften oder ähnliches schon mal geklärt?

    Gruß Bernd

    Bedenken wegen Gewicht? Wenn nach deinem Beispiel 1.400 Kg verügbar wären, na da würde sich jedes Schäferwagenbauersherz/Hüttenbauersherz freuen. Da könnte/kann man/frau locker drauf los bauen. Wasser + Abwasser? Ich bin mir relativ sicher, dass solches hier nicht vorgesehen ist, insofern nicht relevant beim Gewicht. Die in diesem Thread zu sehende Hütte/Aufbau dürfte nach Fertigstellung geschätzte 900-1.000 Kilo wiegen, wenn überhaupt.

    (Sollte man übrigens bereits vor Baubeginn mal grob durchgerechnet haben).

    Gruß Bernd

    Zitat von Eicher_ED13

    Hallo,

    sehr interessantes Projekt. Ein fertiger Schäferwagen schlägt ja nun mal kräftig ins Geld. Wie sieht es eigentlich mit der Zulassung aus. Denke durch den Aufbau erlicht die vom Anhänger.

    Gruß

    Eicher ED13

    Hallo Eicher_ED13, was genau meinst du mit "ein fertiger Schäferwagen"? Einen fertig gekauften von einem der mittlerweile vielen Hersteller? Da würde ich dir zustimmen. Selbst gebaut, nun da ist immer die Frage, was möchte, kann und was ist man gewillt zu investieren, ist beim Auto/Traktor nicht anders. Wobei, meine Meinung, diese "Schäferwagen" ja auch mit 100 km Zulassung verkauft werden, alleine optisch gefällt mir so was a.) hinter einem Pkw und b.) auf der Autobahn nicht.

    Hier bei diesem Projekt ist die Zulassung nicht wichtig, denn er ist zugelassen oder wenn nicht ist er als normaler Anhänger auf jeden Fall zulassungsfähig, denn am Anhänger wurde ja nichts verändert.
    Und da der Begriff "Ladung" eindeutig geregelt und deffiniert ist (Ladung ist alles was ohne Werkzeug vom Anhänger gelöst werden kann), ist hier eben nur der Pkw Anhänger das Teil um welches es sich dreht.
    Natürlich nur......solange die Ladung Regelkonform ist mit der STVO, was Maße usw. anbelangt.

    Gruß an Öskerche von einem "Ausgewanderten" :wink:

    Bernd

    Trecker D

    Habe Deinen Beitrag mit Erheiterung gelesen, besonders den Absatz

    Zitat

    Man kann durch Dämmung und Dampfsperren oder -Bremsen sich hübsch einlullen. Stirbt aber an Sauerstoffmangel. Gerade bei einem solch beweglichen Objekt.


    Plakative Allgemeinkenntnisse und Weitergabe solcher. Stirbt an Sauerstoffmangel, ne wirklich nicht diskussionsfähig.

    Wie viele an Sauerstoffmangel gestorbene geben denn die Aufzeichnungen her? :D

    Zitat

    Dazu kommt in dem Wagen noch die Heizung. Gas, Holz usw. ohne Luft von aussen, ist tödlich für die innen lebenden!!!!


    Ohne näher auf diese Aussage eingehen zu wollen, wer in einem solchen Wagen eine Gas, Holz- Kohle Heizung betreibt, sollte soviel Verstand haben diese auch den Normen entsprechend zu verwenden. Dieses Zitat kommt mir so vor wie der Ratschlag mancher Tageszeitung nach einem Grillunfall mit tödlichem Ausgang in einem geschlossenen Raum. Übrigens gibt es auch Heizungsarten die ohne Frischluftzufuhr von aussen bei ihrer Verwendung nicht Tödlich enden.

    Wer einen solchen Wagen allerdings so luftdicht hinbekommt, dass man darin an Sauerstoffmangel sterben würde :o


    Deutz 4006

    Sachlicher Beitrag zur Thematik der Dampfbremse, wir selber verwenden nur Vario KM Duplex von ISOVER. Wobei nicht ganz unerheblich bei diesem Thema die Gewichtsfrage ist, was wiegen 10qm Folie und was wiegen 10qm OSB Platten? Abkleben der OSB Fugen, ok, aber ich konnte auf den Bildern solches nicht erkennen, gehe davon aus dass dieses nicht erfolgte.

    Nachtrag: Habe mir jetzt noch mal die Bilder angeschaut und stelle mir die Frage, wie denn (offensichtlich überhaupt nicht) das Dach gedämmt ist.

    Gruß Bernd

    Habe dein Projekt mit Interesse durchgelesen, aber was ist mit der Dämmung und dem Holzständerwerk durch Feuchtigkeit von innen? Aussen kalt, innen warm, von mir aus auch nur Atemluft, geht mit der Zeit in die Dämmung und das Holz. Dampfbremse? Hält die Feuchtigkeit von der Dämmung und dem Holz fern und sollte doch etwas durchkommen trocknet es relativ schnell wieder zurück. So wird Schimmelbefall vermieden.

    Gruß Bernd, der mit dem Trekker