Traktorrückholung durch ADAC ?

  • Also, ich bin beim stöbern auf diesen Thread gestoßen. Da ich auch im ADAC bin, habe ich bei der Anmeldung ma gefragt, wann die denn kommen müssten. Der sagte mir wort wörtlich:"Wenn du einen Platten am fahrrad hast, kommen wir, wenn du uns rufst!". Ich hab auch nach Traktoren gefragt und: Ja, der ADAC kommt IMMER raus, insofern man ihn ruft. Ohne Mitgliedschaft kostet das dann allerdings, aber auch nicht, wenn der ADAC zufällig an dir vorbeifährt wenn du eine panne hast. Dann ist das ganze wieder umsonst und er muss anhalten. Ist eine recht verzwickte Sache mit dem verein, aber wie gesagt, er kommt zu jedem Mitglied egal wo und welches Fahrzeug es ist.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo,

    Vom Fahrzeug her gibt es aber Einschränkungen von Gewicht, Breite und Höhe, hier ein Zitat aus dem Vertrag zur normalen Mitgliedschaft:

    2. Welches Fahrzeug ist geschützt?


    Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegengeblieben ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Eingeschlossen ist der mitgeführte
    Anhänger mit nicht mehr als einer Achse. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
    Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz),
    bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu 10 m Länge, bis zu 3 m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung.
    Nicht geschützt sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge (oder deren Ladung), Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen Personenbeförderungen (Ausnahme Taxis), bei Probe- und Überführungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung), sowie nicht zugelassene Fahrzeuge.

    Diese 3,5 Tonnen sind halt ziemlich schnell erreicht, mein 4006 hat schon ein zGG von 3,2 Tonnen.


    Wer eine teurere Plus-Mitgliedschaft hat, dem stehen vom Aktionsradius umfangreichere Leistungen zu:

    § 23 Pannen- oder Unfallhilfe

    1. Das geschützte Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalles im Geltungsbereich Europa nicht mehr fahrbereit.

    2. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Hilfsfahrzeug bis zu insgesamt 200,-- EUR (einschließlich An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Bordmittel).

    3. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC-Mitglieder haben.


    § 30 Fahrzeugtransport

    1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit, und
    a) der Schaden wurde durch eine Werkstätte festgestellt;
    b) es liegt kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vor;
    Der Wiederbeschaffungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.
    c) bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden;
    d) bei einem Schaden im Ausland wurde das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.

    2. Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Straßendienstpartner zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

    3. Soweit erforderlich, sorgen wir dafür, dass Ihr Fahrzeug vom Schadenort zum Einstellort abgeschleppt wird, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt.
    a) In Deutschland führen wir das Abschleppen selbst durch
    b) Im Ausland werden wir in Ihrem Auftrag tätig und vermittlen ein Abschleppunternehmen. Die Abschleppkosten werden von uns erstattet.

    4. Notwendige Sicherungsgebühren und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellgebühren werden ebenfalls von uns übernommen.

    5. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht.

    6. Die Leistungen werden auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung, gleichgültig ob beschädigt oder unbeschädigt, wiederaufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.

    Diese 2 von der Plus-Mitgliedschaft zitierten Pharagraphen sind allerdings nur vom Schutzbrief, und die Plus-Mitgliedschaft ist nichts anderes als eine normale Mitgliedschaft plus den Schutzbrief. Die Vertragsbedingungen von der normalen Mitgliedschaft mit allen Einschränkungen bezüglich Gewicht, Breite und Höhe liegen also auch der Plus-Mitgliedschaft zu Grunde. Mit der Plus-Mitgliedschaft hat man halt den Vorteil, auch im europäischen Ausland geschützt zu sein.

    EDIT: Wer die Vertragsbedingungen nachlesen will, Hier zum ADAC und auf der rechten Seite sind die Vertragsbedingungen dann aufgelistet.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

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