Einsteiger braucht Rat

    • Offizieller Beitrag

    Fahrschulen und die örtliche Polizei sind genau die, die Du nicht fragen solltest. Du wirst bei Treffen oder größer angelegten Kontrollen von gut ausgebildeten Bereitschaftspolizisten oder Kontrollgruppen aufgebracht und die nehmen Dich komplett auseinander. Über das Dorfpolizistenwissen mit ihren Tatbestandsheftchen lachen die nur. Konkret: Die lof Zwecke sind ziemlich genau definiert (Google hilft) und sobald da was von Hobby im Raum steht, bist Du fällig. Dazu gehört auch Dein eigenes Brennholz.

    Unbedarft war gestern.

    Zur weiterführenden Lektüre empfehle ich Dir noch das Verkehrsportal. Da sind etliche Profis unterwegs. Richtige Profis.

    Gruß
    Michael

  • Ok danke für die Aufklärung. Aber wer ist die finale Instanz wenn man es wirklich wissen will? Behördendeutschland :(
    Aus dem Gesetzestext der FeV wird man ja auch nicht wirklich schlau
    Aber im Zweifel macht man halt den L noch...ist ja nun keine große Sache.
    VG

    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,

    der L nutzt dir nur im direkten landwirtschaftlichen Betrieb etwas, also bei Steuernummer, Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft usw. Alles was Hobby ist geht führerscheintechnisch darüber hinaus.
    Für den Hobby-Einsatz geht ausschließlich:
    Fahrzeuge bis 3,5t zulässigen Gesamtgewichts B
    Fahrzeuge darüber C/C1, je nach Bedarf.

    MfG
    Fabian

  • Um die Fragestellung aber wieder zum konkreten Fall zurück zu bringen: Wenn ich am Beispiel D40 bleibe, der wiegt 1750kg. Da ist doch alles entspannt. Solange ohne Anhänger etc.. Richtig? Egal ob Hobby, Spaßfahrt oder Wiesen mähen. Führerschein B reicht. Wenn jetzt einer "nein" sagt, ist meine Verwirrung perfekt und rufe beim Kraftfahrtbundesamt an ;)

    Ansonsten: Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich weiß jetzt nach welchen Modellen ich Ausschau halten werde und wenn etwas in die engere Wahl kommt, werde ich einen befreundeten Landwirt mitnehmen, der selbst einige Oldtimer sammelt.
    VG
    DerDrohn

    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,

    das Leergewicht ist irrelevant, es geht um das zulässige Gesamtgewicht. Das liegt bei allen Versionen/Typen des Deutz D40 aber in jedem Fall unter 3,5t. Und damit komplett B-tauglich. Drauf setzen, los fahren, niemand kann dir was!
    Mit Anhänger dann BE, wenn BE vom alten Lappen überschrieben oder vor Februar 2013 gemacht, dann gibts auch keine Beschränkung des Anhänger-Gewichts. Bei neuerem Erwerb von BE ist bei 3,5t zulässigen Gesamtgewicht Schluss.

    Mfg
    Fabian

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