Einachsanhänger gesucht. Was habt ihr in gebrauch?

  • Moin Moin

    Ich bin auf der Suche nach einem passenden Einachsanhänger für meinen MF35 zum fahren von Grünschnitt, Feuerholz und was sonst noch so alles transportiert werden muss. Der Trecker hat ein schwarzes Kennzeichen und der Anhänger soll auch (mal) im Straßenverkehr eingesetzt werden. Bislang hatte ich immer meinen Auto-Anhänger in gebrauch, aber jetzt soll mal was passendes her.

    Die länge der Ladefläche sollte nicht länger als 3,3 Meter sein, da ich ihn sonst nicht mehr vernünftig unterstellen kann.

    Ursprünglich hatte ich an einen Miststreuer gedacht, das man evtl. den Kratzboden auch zum abladen benutzen kann. Kratzboden ist aber nicht zwingend erforderlich. Eine Auflaufbremse wäre von Vorteil. Gerade wenn man etwas mehr Feuerholz geladen hat kommt da doch so einiges an Gewicht zusammen.

    Was habt ihr für Anhänger hinter eurem Trecker??? Stellt doch mal ein paar Bilder ein.

    Habt ihr sonst Ideen wonach ich Ausschau halten könnte?

    Gruß Andi

  • Hallo Andi,

    ich habe dies Thema schon länger durch.

    Kleine Mistbreiter mit Auflaufbremse habe ich bis jetzt nicht groß gesehen. Maximal waren da die Sibrazug (Umsteckbremse) verbaut. Diese sind aber meinem Kenntnisstand von seiten der aktuellen Regularien nur noch als Stand/Handbremse zu sehen. Eine Einordnung als Betriebsbremse ist nicht mehr zulässig.

    Umbau auf Auflaufeinheit kannst du vergessen da das ganze dann zu einem Neubau wird (Auflaufeinheit + Achse = Bremsberechnung für Eintragung/Zulassung).

    Ohne so einen Umbau wirst du aber an den eingetragenen 750kg (bei meinem 135er auf jeden Fall) ungebremster Anhängelast in den FZ-Papieren scheitern.

    Dann geht es weiter, du brauchst für den Anhänger Papiere (Betriebserlaubnis). Ist in 99% der Fälle nicht mehr vorhanden. Also Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis, dann Umwandlung in Zulassungspapiere, Abnahme durch Sachverständigen,... .

    Ich bin dies Thema dadurch umgangen das ich mir für meinen MF135 eine offizielle Kugelkopfkupplung hab machen lassen, abnehmbar damit die Zapfwelle nicht unbrauchbar wird, für 3,5to Anhängelast und nutze meine PKW-Anhänger mim Traktor.

    Des weiteren haben die PKW-Anhänger den vorteil das die Ladehöhe geringer als bei einem Traktoreinachser ist und das ich den Anhänger auch mal mit einem Auto nutzen bzw. umsetzen kann. Die Kosten hierfür waren zwar auch nicht klein dafür aber geringer als der Umbau meines Mistbreiters auf Auflaufeinheit und neue Achse.

    Vom ganzen Gespann habe ich kein Bild, dafür von der Anhängevorrichtung:

    Würde bei deinem MF35 auch gehen da das das gleiche Getriebe wie im MF135 ist.

    Grüße

    Josef

    „Mittler zwischen Hirn und Händen muss das Herz sein“

  • Hi,

    unser 25er Güldner zieht "schon immer" einen 2,5 to Zweiachser von Welger und einen 4 to Unsinn Einachser. Der Welger hat ca. 4 m Ladefläche, der Unsinn etwas über 3 (Jeweils in der Länge). Wenn du mit schwarzem Kennzeichen unterwegs bist, sollte auf jeden Fall eine (A)BE beim Hängerkauf vorliegen oder der Hersteller gewillt sein dir eine auszustellen. Sonst wird das Zulassen durch eine Vollabnahme beim TÜV teurer, und ohne geht es nicht.

    Welchen Führerschein hast du? BE oder mehr? Bei BE musst du mit dem Leergewicht aufpassen. Mein Unsinn wiegt leer gute 2 to. Legal darf man da garnicht mal so viel laden, wenn man ihn auf 3,5 ablasten muss noch weniger.

    Zum Thema Umsteckbremse: Die haben Bestandsschutz, ein alter Anhänger damit zählt noch als gebremst, ein neuer nicht.

    Ansonsten ist der Anhängermarkt durch viele Hobbyholzer heiß, nicht selten fährt man mit einem neuen Modell besser. Fast alle Hersteller haben auch kleine Varianten, teils ab 2 to, im Angebot. Hier sieht man z.b. viele kleine junge Reisch laufen.

    Weil meine Schlepper noch auf den Acker dürfen und die Zapfwelle brauchen ist ein Kugelkopf für mich keine Option. Je nach Deichsel und dem Zubehör dran wird es auch mal mit den Rädern eng, und von Bodenfreiheit brauch ich gar nicht erst anfangen. Außerdem finde ich solche Gespanne optisch zum Abgewöhnen.

    Und ja, früher wurden die zwei Anhänger als Gespann zum Getreidefahren eingesetzt. Und ja, wir haben 90 Höhenmeter zwischen Hof und Feldern.

    Grüße,

    Clemens

  • Moin moin,

    Bei BE musst du mit dem Leergewicht aufpassen. Mein Unsinn wiegt leer gute 2 to. Legal darf man da garnicht mal so viel laden, wenn man ihn auf 3,5 ablasten muss noch weniger.

    Zum Thema Umsteckbremse: Die haben Bestandsschutz, ein alter Anhänger damit zählt noch als gebremst, ein neuer nicht.

    das stimmt nur teilweise.

    Wer seine BE-Fahrerlaubnis vor Februar 2013 gemacht hat, durfte (und darf bis heute) noch Anhänger ohne Gewichtsbegrenzung ziehen. Natürlich nur insofern es das in die Klasse B gehörende Zugfahrzeug erlaubt. Bei leichten Schleppern (ergo Zugmaschine oder LoF-Zugmaschine als Fahrzeugklasse) bis 3,5t und unbegrenzter Anhängelast geht das natürlich ganz gut...

    Das mit der Umsteckbremse ist ein heißes Eisen. Für den LoF-Einsatz mögen die Bestandsschutz genießen, wer einen alten Anhänger mit solch einer Umsteckbremse (bspw. Sibra-Seilzug) jedoch neu zulassen will, hat keine Chance. Wenn dieser Anhänger zuvor nie eigenständig zugelassen war, was ja bei LoF-Anhängern die Regel ist, gilt das jetzt als Erstzulassung. Und damit keine Chance für die Umsteckbremse!

    MfG

    Fabian

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