Reifengröße Deutz D25.2

  • Hallo allerseits,

    Ich bin neu hier.

    Ich heiße Stefan, 48 Jahre und komme aus Ostwestfalen.

    Ich fahre einen restaurierten D25.2.

    Ich hab vorne 3,25 x 16 Felgen montiert mit 5 Zoll Reifen.

    Ich würde gerne eine Nummer größer montieren also 5,50.

    Kann mir jemand sagen ob ich auf einer

    3,25 Zoll Felge einen 5,5 Zoll Reifen montieren kann? Bei BKT ist bei den 5,5 Zoll reifen mindest felgengrösse 3,5 Zoll angegeben.

    Hab hier im Forum aber schon mal gelesen das früher bei eicher auch 5,5 auf 3,25 montiert wurden.

    Ich hoffe das mir jemand helfen kann..

  • Hallo Deutzer,

    du musst unterscheiden zwischen "technisch möglich" und "vom Hersteller freigegeben".

    Mag schon sein, dass du einen größeren Reifen auf deine Felge raufbringst.

    Aber im Schadensfall kannst da schnell haben, dass dir die Versicherung aussteigt.

    Liebe Grüße,

    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

  • Ok, aber da ich einfach nur hin und wieder mit dem Schlepper im Dorf spazieren fahre vernachlässige ich das mal. Was ist denn technisch möglich? Hab hier von jemanden gelesen der einen 6.00 auf die 3.25 Felgen montiert hat, da dürfte doch wenigstens 5.5 kein Problem sein oder? 12mm breiter ist ja nicht sooo viel aber würde Denk ich optisch etwas mehr hergeben als jetzt

  • Bei IHC war ab Werk 5.50-16 auf den 3.25Dx16 Felgen montiert. Was soll man denn machen, wenn in den Papieren 5.50-16 steht und der Traktor genau so mit den 3.25Dx16 Felgen ausgeliefert wurde? Ich hab dann die Wahl entweder nicht eingetragene Reifen zu fahren (5.00-16 bei eingetragenen 5.50-16) oder die Felgen sind 0,25" zu schmal für den Reifen, aber das erst seit x Jahren, vorher war es kein Problem...

    Wenn es bei Deutz 3.50Dx16 Felgen geben sollte, dann kauf dir davon 2 Stück, lass die Reifengröße eintragen. Ansonsten mal zum TÜV gehen und nachfragen.

    Zitat

    Du vernachlässigst vorsätzlich, dass in einem Schadensfall die Versicherung nicht bezahlt, nur weil Du meinst, mit nicht eingetragenen Reifen durch das Dorf zu fahren?

    Hast Du Du dir schon einmal versucht vorzustellen, wer für einen Schaden aufkommt, der in die hundertausende geht?

    Dazu muss aber auch nachgewiesen werden, dass der zu breite Reifen für den Schadenfall verantwortlich ist. Das wird nahezu unmöglich. Natürlich ist das ein großer Aufwand und du brauchst einen guten Anwalt.

    Zitat


    Hab hier von jemanden gelesen der einen 6.00 auf die 3.25 Felgen montiert hat, da dürfte doch wenigstens 5.5 kein Problem sein oder? 12mm breiter ist ja nicht sooo viel aber würde Denk ich optisch etwas mehr hergeben als jetzt

    Auch das gab es werksseitig bei einigen Herstellern, das würde ich jedoch nicht machen. Da sieht man, dass das so eigentlich nicht passt. 4.00Ex16 Felgen gibts bei Deutz auf jeden Fall, da kann man ganz legal 6.00-16 montieren und fertig.

    Viele Grüße

  • Zitat

    Betriebserlaubnis damit erloschen

    Das ist falsch. Laut StVZO muss zum erlöschen der Betriebserlaubnis folgendes gegeben sein:

    Zitat

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Bei den Reifen ist nichts davon gegeben, das wird dir ein Gutachter auch bestätigen. Und wer heutzutage bei Schäden aller Art keinen Rechtsbeistand hinzuzieht, der wird sich ziemlich schnell umschauen wenn er mit der gegnerischen Versicherung zu tun bekommt. Und das trifft schon bei unveränderten Fahrzeugen im Auslieferungszustand zu.

    Zitat

    (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

    1.für diese Teile

    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder [...]

    Dazu gibts beispielsweise sogar noch Originaldokumente (u.A. die komplette ABE) von IHC die eben genau diese Reifen und Felgenkombination erlauben. Bei Deutz wird das nicht anders sein. Ich schrieb auch, dass es am sichersten ist sich beim TÜV zu erkundigen und/oder 3.50Dx16 Felgen zu kaufen und die Größe einzutragen, aber so extrem wie du es beschreibst ist es nun mal auch nicht. Heißt im Umkehrschluss aber auch nicht, einfach irgendwas dranzuschrauben und es so gut sein zu lassen.

    Viele Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von D-326 (23. April 2023 um 19:25)

  • Ich glaube, Du erzählst da gerade einen recht Schmarrn, und ich würde dem Fragenden schlicht und ergreifend dazu raten, entweder die korrekte, in der Zulassung angegebenen Reifengröße verwenden oder sich umgehend um eine Zulassung bemühen.

    Tritt ein Schaden, zu allerschlimmst ein Personenschaden ein, wird die Versicherung dies Bezahlen – um es dann auf Heller und Pfennig bei Dir zurückholen. Mal abgesehen von den Straftatbeständen. Ich habe im konkreten Umfeld Personen, die heute Mitte 50 sind, und noch immer abzahlen wegen einer leichten Nummer in der Jugend und ihr Leben lang auf keinen grünen Zweig mehr gekommen sind. Die haben ihren Beruf nur noch, um abzubezahlen.

    Was das D-326 raushaut, ist absolut riskant und "unreif". Allein zu schreiben "Das ist falsch." ist eine Aussage, die noch nicht einmal ein Antwalt oder ein Richter so bringen wird. Aber ein "Stammtisch KFZ-Berater".

    Fahrzeugbereifung, Teil 2 – Betriebserlaubnis, Beschädigungen, Mischbereifung
    Die BE erlischt immer dann, wenn die Gefährdungsvariante nach § 19 (2) StVZO begründet werden kann. Unter einer Gefährdung versteht man eine durch Tatsachen…
    daubner-verkehrsrecht.info
    Die richtigen Reifengrößen für Ihr Auto: Darauf kommt es an
    Reifengrößen richtig zu bestimmen, ist wichtig für die Fahrsicherheit. Dazu sollten Sie Reifengrößen berechnen können und wissen was erlaubt ist.
    www.bussgeldkatalog.de

    Johannes

  • Ich schrieb bereits mehrfach, dass die Fahrt zum TÜV der Weg der Wahl sein sollte. In deinem verlinkten Artikel steht übrigens auch genau das, was ich schrieb:

    Zitat

    Beachte: Wird anstelle eines 185 mm breiten Reifens ein 195 mm breiter Reifen, bei sonst gleicher Bauart und Größe verwendet, wird die BE des Fahrzeuges gem. § 19 (2) StVZO nicht erlöschen. Hier wird die Gefährdungserwartung schwerlich zu begründen sein, da der Reifen mit dem Radkasten nicht in Berührung kommen kann.Das Fahrzeug ist aber trotzdem unvorschriftsmäßig im Sinne des § 36 (1) StVZO, weil das Maß 195 mm nicht den Betriebsbedingungen entspricht. Dies wurde nämlich im Betriebserlaubnisverfahren auf 185 mm festgelegt.

    Wie gesagt, es ist trotzdem keine gute Idee es so zu machen.

    Zitat

    Andere nunmal etwas später.

    Es ging mir lediglich um die Aussage, dass die Betriebserlaubnis erlöschen wird. Dies kann man mehrfach nachlesen, unter anderem auch oben, in dem Artikel, der von jweitzel verlinkt wurde. Ich rate auch niemandem dazu, dass ohne Eintragung zu machen. Mache ich bei meinen eigenen Fahrzeugen auch nicht. Die paar Euro sind günstiger als mögliche Konsequenzen.

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von D-326 (23. April 2023 um 21:47)

  • Also erstmal würde ich das beim tüv eintragen lassen. Das als erstes. Es geht mir nur darum zu erfahren ob ich nen 5.50 auf ner 3,25 Felge montieren kann. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn mir das jemand beantworten könnte wäre ich dankbar

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!