Massey Ferguson 155 Restauration Elektrik und Beleuchtung

  • Hallo

    ich bin gerade dabei meinen Massey Ferguson 155 zu restaurieren.

    Jetzt bin ich bei dem leidigen Thema Elektrik und Beleuchtung wie immer.

    Ich verbaue hinten vom MF 35 die Kotflügel.

    muss ich dann auch die Lampen für Blinker und Bremslicht vom 35er benutzen oder darf ich zb. zeitgenössische vom Eicher oder von einer BMW Maschine benutzen ?

    wäre glücklich über alle Tips die ich bekommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dennis

    • Offizieller Beitrag

    Servus,

    so wie Norbert das sagt, stimmt es. Man muss noch etwas auf die Maße und Abstände zum Boden, Fahrzeugaußenkante etc. achten.

    Ich habe bei meinem TEA schön unauffällige Blinker aus dem Motorradbereich verbaut. Sind zwar LED, aber weil die so klein sind, stört es die Optik weniger als jede andere Leuchte.
    Sowohl vorne:


    Als auch hinten:



    Ist bei der Vollabnahme ohne Beanstandung durchgekommen.

    Gruß
    Maik

    Allgaier: erprobt-bewährt, beliebt-begehrt

  • Du darfst alles verbauen was zulassungsfähig ist, also e Prüfzeichen enthält. Ist dann halt nicht mehr original. Ist denn diese Ofenbronze original?

    hi danke für die Antwort.

    sprich alles was ein E Prüfzeichen hat kann ich benutzen.

    Die Farbe ist nicht original ist ein Gold ton. 3 Schicht Lackierung.

    alle Anbauteile werden Eisengra Ral7011.


    weis dann jemand zufällig ob es Probleme geben könnte mit den kotflügeln ? da die ja den reifen nicht mehr abdecken.

    Einmal editiert, zuletzt von Justfendt (20. September 2020 um 21:21) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Frommer_88 mit diesem Beitrag zusammengefügt.


  • weis dann jemand zufällig ob es Probleme geben könnte mit den kotflügeln ? da die ja den reifen nicht mehr abdecken.

    Von der Anforderung, dass die Räder "hinreichend" abgedeckt sein müssen (hierzu gibt es entsprechende Richtlinien, in denen das weiterführend definiert ist), sind laut StVZO Fahrzeuge mit nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen allgemein ausgeschlossen.

    Die geänderten Kotflügel sollten also kein Thema sein.

    Viele Grüße,

    Torsten

    '57er Eicher ED13/I

    '59er Porsche-Diesel Standard 218 V

    '63er Mercedes-Benz Unimog 411.120

  • Von der Anforderung, dass die Räder "hinreichend" abgedeckt sein müssen (hierzu gibt es entsprechende Richtlinien, in denen das weiterführend definiert ist), sind laut StVZO Fahrzeuge mit nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen allgemein ausgeschlossen.

    Die geänderten Kotflügel sollten also kein Thema sein.

    Viele Grüße,

    Torsten

    hey danke für diese info das wusste ich noch nicht

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