Fordson Dexta: Fahrgestellnummer, Seriennummer, u. möglicher Import

  • Ich bin neu im Forum, und seit kurzem besitzer eines 1958er Fordson Dexta, also ein Dexta, nicht der deutsche Dexta Spezial.. Nun habe ich mehrere probleme was papierkram angeht.

    Erstmal: Ich habe kein Typenschild am fahrzeug gefunden. Das einzige blechschild wurde üermalt, und darauf steht irgendwas bezüglich einem patent. Angebracht war es an der schutzwand, zwischen Batteriebereich und Motor.

    Gefunden habe ich aber die Seriennummer, unten auf der kante des Kupplungsblocks. Der präfix stimmt mit den modellen bis 1961 überein: 957E. dann gefolgt von einer 5-stelligen nummer, also dem wievielten, hergestellten Modell. Laut liste also aus dem jahr 1958.

    Alle gussnummern passen ebenfalls zum jahr 1958. Sowohl getriebe, als auch kupplung und Motor.

    Ich war nun bei der Polizei wegen der unbedenklichkeitsbescheinigung. Ich habe den trecker für 1200 nahe der Niederländischen grenze gekauft, der vorbesitzer hat ihn damals wohl aus den Niederlanden gekauft, bereits ohne papiere. In meinem kaufvertrag steht auch dass es für den trecker keine papiere gibt, schriftlich und unterzeichnet vom verkäufer.

    Polizei allerdings will die fahrgestellnummer, denen reicht die Seriennummer nicht und es heißt, der Code wäre zu kurz. Zudem weiß ich nichtmal, ob ich das ding so, als theoretischen "import" sowieso papiere für organisieren kann.. Und bevor ich anfange zu restaurieren, würde ich gerne das aus der welt geschafft haben.

    Also: Hat der Dexta ein typenschild? Oder entspricht die fahrgestellnummer der seriennummer? wie sieht es mit dem theoretischen Import aus, muss ich da was bedenken?

    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,

    der "Dexta Spezial" war auch nur eine Ausführung, es gab auch den "normalen" Dexta in Deutschland.

    Normalerweise ist die Fahrgestellnummer die Seriennummer, bei allen Fahrzeugen ganz unabhängig vom Hersteller, so auch beim Dexta.

    Bei deinem Schlepper verhält es sich nicht anders als bei jedem anderen Schlepper, zu dem keine Papiere mehr existieren. Eine Vollabnahme nach §21 STVZO ist notwendig, zudem musst du mit dem Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle anzeigen, dass du den Schlepper ohne Papiere erworben hast. Da es diesen Schlepper in exakt der Ausführung seinerzeit und auch heute noch auch in Deutschland gab/gibt, wird er behandelt als wäre er niemals im Ausland gewesen.

    Und selbst wenn der Schlepper noch niederländische Papiere hätte, wäre dank der EU ein Umschreiben auf deutsche Papiere kein Problem, weitere Importregularien gibt es ebenfalls nicht.

    MfG

    Fabian

  • Danke euch beiden für die auskunft, nun hab ich aber noch eine nummer entdeckt die ich nicht zuordnen kann, die aber ebenfalls eingestanzt aussieht.

    957E 7505 T4.

    Steht direkt auf dem Kupplungsgehäuse, unterhalb der gussnummer F28B. Habe was zu 7005 gelesen, aber nichts zu 7505. Scheint auch irgendwie eine bauteilnummer zu sein..

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