Zapfwellenrutschkupplung

  • Für viele Leser hier vermutlich längst bekanntes Wissen...ich bin für eine logisch plausible Erklärung dankbar.

    Wohin gehört die Rutschkupplung an der Zapfwelle...zum Traktor oder zum Gerät?

    Gibt es dabei nur drehrichtungsabhängige oder auch andere Kriterien die das noch bestimmen?


    MfG

  • Überlastkupplungen und Freiläufe an Hauptantriebswellen zwischen Traktor und Anbaugerät müssen auf der

    Geräteseite montiert werden. Vorschrift nach DIN EN 12965.

    Mit dem Drehsinn hat das aber nichts zu tun. Eine Gelenkwelle mit drehsinnabhängiger Überlastkupplung oder auch Freilauf

    kann so- oder so-rum eingebaut werden, das ist egal, denn einmal treibst Du über das Kupplungsgehäuse an, einmal über

    die Kupplungsnabe. Der Drehsinn bleibt davon unberührt.


    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Danke Jörg...magst Du mir auch noch erklären warum das sorum angebaut werden soll/muß???

    Ich sehe als Laie dafür keinen plausiblen Grund...wüßte ihn aber gern.

    MfG Manfred

  • Hallo Manfred,


    das ist nicht so ganz einfach zu erklären ... ich sag es mal ganz grob: es hat etwas damit zu tun, dass ein potentiell ungeschützter Bereich

    zwischen dem Gelenkwellenschutz und dem sogenannten Mastershield vom Traktor nur eine bestimmte maximale Größe haben darf.

    Und das ist im Normalfall nur dann gewährleistet, wenn der Schutztrichter der Gelenkwelle mindestens bis zur Mitte des

    Gelenkkreuzes geht. Das kann auf der Gelenkwellenseite OHNE Kupplung oder Freilauf immer realisiert werden - auf der Seite,

    wo Überlastkupplung und / oder Freilauf montiert werden nicht.


    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

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