Anhänger mit 20 KM Schild und versichern???

  • Hallo,

    ich habe mir eine kleine Kutsche für meinen Güldner AF15 gebastelt, da dies einfacher ist, auch wegen Polizei.....die Familie auf kleinen Ausflügen mitzunehmen :)

    NUN MEINE FRAGE:

    Der Traktor läuft max. 20 KmH !!
    Muss ich ein 20kmh Schild montieren (Beleuchtung ist vorhanden) UND GANZ WICHTIG...MUSS ich diesen Anhänger versichern???

    Wenn ja, kennt jemand günstige Versicherer, auch für Traktoren??

    Mein Traktor ist nun bei der VHV ersichert, kostet mich 40 Euro im Jahr, ist ja nicht die Welt, aber ich habe gehört es gäbe auch Versicherer, die dies für weit unter 30 Euro im Jahr anbieten.

    MIt bestem Gruße

    Stefan

    :):) Wer Güldner fährt und Stubbi trinkt, der melkt die Kuh auch wenn se stinkt :) :)

  • Hi@Farmer1,

    erst mal danke für den Link.

    Allerdings ist dieser Thread genauso schwammig und ich bin nun genauso schlau wie vorher.

    Meine Fragen wurden dort leider nicht beantwortet.

    Der eine sagt dort so und der andere sagt so :(

    Es muss doch jemanden geben, der sich damit auskennt :)

    Gruß

    Stefan

    :):) Wer Güldner fährt und Stubbi trinkt, der melkt die Kuh auch wenn se stinkt :) :)

  • Hallo Stefan das ist alles in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
    Das Problem ist nur man muss es vestehen was da steht und selbst der Tüv,Polizei und Finanzamt blicken oft nicht durch.
    Wen ich richtig kapiert habe was du willst(Personen auf einen Anhänger transportieren)muss der Anhänger eine Zulassung haben (Tüv)und versichert sein und du musst den richtigen Füherschein haben(Personenschein).
    Am besten du fragst bei den zuständigen Behörden und Versicherungen nach und lässt dir alles schriftlich geben.
    Gruß Rainer

  • Also ein 20 km/h Schild muss auf jeden Fall an den Anhänger. Brauchst den Anhänger nicht extra versichern. Sollte nur ein Folgekennzeichen vom Schlepper haben und halt komplett funktionierende Beleuchtung. Ich glaube nicht das dich dann noch ein Polizeiwagen anhalten sollte. Es sei den er hat eine Bremse angebaut, dann ist die Sachlage ein bisserl anders, meine ich.

  • Reicht das Folgekennzeichen wenn es ein schwarzes Kennzeichen ist und gilt das für alle arten von Anhängern ?

  • Zitat von X11Opa

    Reicht das Folgekennzeichen wenn es ein schwarzes Kennzeichen ist und gilt das für alle arten von Anhängern ?

    Ganz klar nein und wenn der Hänger zum Transport von Personen genutzt wird dreimal nicht,zudem bedarf es dann auch noch den Personenbeförderungsschein und sicher noch viele andere Punkte die eingehalten werden müssen!Hat der Schlepper grünes Kennzeichen und du fährst Leute spazieren so bekommt man wegen Steuerhinterziehung noch eine verpasst,aber das haben wir doch alles schon diskutiert!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hab vor ca. 2 Wochen meinen Traktor einen neuen TüV verpasst und habe dem Prüfer genau die Frage gestellt die Du auch gestellt hast. Die Antwort war auch nicht eindeutig genug wegen Vatertagsfahrt und Leute auf der Ladefläche.
    Seine Antwort (en)
    1. Braucht dein Hänger Typenschild
    2. Verkehrssicher also Licht, Blinker, Rückstrahler, km/h schild
    3. Wenn keine Papiere vorhanden sind auskunft vom KFB und das schreiben dazu
    4 Abnahme des Hängers, wenn Leute transportiert werden dann müssen sogar Bänke und eine Brüstung von mind. 90 cm fachgerecht montiert werden auch halte Punkte nicht vergessen.
    5. Muß gesondert Versichert werden
    6. Personenbeförderungsschein
    also wenn Du alles zusammen Rechnest kann ich kaum glauben das es sich noch rechnst sowas zu machen. Bitte nicht übel nehmen aber ist meine Meinung

  • Hallo,


    danke für die Info.

    Hmm dass hört sich ja garnicht gut an :(

    Nun Sitzbänke sind ausreichend vorhanden und diese sind auch gesichert, aber Personenbeförderungsschein auch noch neeee danke.

    Gruß

    Stefan

    :):) Wer Güldner fährt und Stubbi trinkt, der melkt die Kuh auch wenn se stinkt :) :)

  • Zitat von Dracenkrebs

    ich habe mir eine kleine Kutsche für meinen Güldner AF15 gebastelt, da dies einfacher ist, auch wegen Polizei.....die Familie auf kleinen Ausflügen mitzunehmen :)

    Deine "gebastelte" Kutsche braucht zur Personenbeförderung auf öffentlichen Stassen den Segen des TÜV. Der überprüft die sicherheitsrelevanten Teile wie Bremsen, Brüstung, Aufstieg, Sitze etc.
    Einen Personenbeförderungsschein brauchst Du nicht, da Du das Teil nicht gerwerblich einsetzt.
    Trotzdem reicht der Aufwand schon, sich so einen Ausflug zu überlegen.

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Hallo Stefan,
    also, Personenbeförderung auf Anhängern ist generell nicht erlaubt, ausser im landwirtsch. Bereich oder evtl bei Brauchtumsveranstaltungen.
    Da hilft der Pesonenbeförderungsschein auch nicht weiter, den man grundsätzlich braucht, wenn man mehr als7 Pers. (plus Fahrer) transportieren wil, egal ob gewerbl. oder privat.
    Zu deinem Hänger:
    Bei schwarzem Kennzeichen des Traktors gibt es kein (!) Folgekennzeichen für deinen eigenen Hänger, d.h. er braucht ungedingt eine eigene Zulassung, Versicherung und damit auch TÜV. Die Problematik der Zulassung des Eigenbaus ist hier im Traktorhof ja schon an anderer Stelle diskutiert worden.
    Bei grünem Kennzeichen des Traktors wäre ein Folgekennzeichen möglich, dann aber auch nur lof-Nutzung.

    Schade für dein Vorhaben, aber leider ist die Lage so.

    Gruß
    Bernhard

  • Zitat von BMGRalf

    Einen Personenbeförderungschein braucht man immer, sobald man mehr als 8 Personen transportieren möchte. Da ist es dann auch egal, ob es gewerblich ist oder nicht.


    Absolut korrekt,denn mit der Klasse B (PKW) darf man 9 Sitzer Busse fahren (wenn zlgg max 3,5t) und nicht wie "rednose" sagt max 7+Fahrer!Man darf sogar für seine Fahrten Geld nehmen!Jedoch darf das eingenommene Geld nur die eigenen Unkosten/Betriebskosten decken,tut man sich an der Fahrt mit Freunden bereichern,also noch Gewinn einfahren so würde dies unter gewerblich fallen und man würde ohne Schein fahren!Ihr seht also das die Grenzen fließend sind!Ein Arbeitgeber darf meine ich auf der Ladefläche max 8 Personen zur Baustelle mitnehmen wenn es zur Sicherung der Ladung nötig ist,da müsste ich mich aber erst wieder in den Gesetzestext einlesen,ist schon ein paar Tage her.

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Zitat von X11Opa

    Reicht das Folgekennzeichen wenn es ein schwarzes Kennzeichen ist und gilt das für alle arten von Anhängern ?

    Die Farbe des Kennzeichens ist egal, weil sie nur etwas über eine etwaige Steuerbefreiung aussagt.
    Der Gesetzestext der Fahrzeugzulassungsverordnung sagt folgendes:

    FZV § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

    Nr. 8 Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

    FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung

    […]

    Nr. 2 Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

    [...]

    2. folgende Arten von Anhängern:
    a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

    […]

    h)
    land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

    Über die Definition von land- und forstwirtschaftlicher Anwendung ist schon in einem anderen Thread diskutiert worden.
    Wer es ganz genau wissen möchte: Gesetzestext

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von BMGRalf

    Einen Personenbeförderungschein braucht man immer, sobald man mehr als 8 Personen transportieren möchte. Da ist es dann auch egal, ob es gewerblich ist oder nicht.

    Nö. Denn bei mehr als 8 Personen brauchst Du den Führerschein D oder D1, und Du hast Recht: Völlig egal, ob privat oder gewerblich.
    Aber: Diese Führerscheine sind in § 48 FeV ausgenommen.

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von StefanK

    Reicht das Folgekennzeichen wenn es ein schwarzes Kennzeichen ist und gilt das für alle arten von Anhängern ?


    Hallo Stefan,diese Frage stellt sich ja ansich auch nicht da ein Anhänger nie ein schwarzes Folgekennzeichen tragen kann,denn wenn die Zugmaschine nicht steuerbefreit ist,sprich grünes KZ so muss der Hänger angemeldet sein.


    Zitat von StefanK

    Nö. Denn bei mehr als 8 Personen brauchst Du den Führerschein D oder D1, und Du hast Recht: Völlig egal, ob privat oder gewerblich.
    Aber: Diese Führerscheine sind in § 48 FeV ausgenommen.


    Der "D" ist ja ansich bzw beinhaltet den Personenbeförderungsschein,denn das Fahrzeug was als "Bus" bezeichnet wird darf man auch mit der Klasse "C" fahren,vorrausgesetzt es fährt keiner mit!

    Gruß
    Martin

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Zitat von Farmer1

    Hallo Stefan,diese Frage stellt sich ja ansich auch nicht da ein Anhänger nie ein schwarzes Folgekennzeichen tragen kann,denn wenn die Zugmaschine nicht steuerbefreit ist,sprich grünes KZ so muss der Hänger angemeldet sein.


    Woher hast Du denn diese Information? Wo genau steht das? Ich meine natürlich nicht irgendwelche Foren etc.
    Mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen, mein Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen. Alles mit dem Segen der Kieler Zulassungsstelle, die ich vorher befragt habe.

    Zitat von Farmer1

    Der "D" ist ja ansich bzw beinhaltet den Personenbeförderungsschein,denn das Fahrzeug was als "Bus" bezeichnet wird darf man auch mit der Klasse "C" fahren,vorrausgesetzt es fährt keiner mit!


    Genau. Falsch an der Aussage war auch nur, dass man bei der Beförderung von mehr als 8 Personen einen P-Schein braucht. Den braucht man nicht, wenn man den richtigen Führerschein hat.
    Ja, ist klar, ist Haarspalterei. Genauso wie die Frage nach der Geschwindigkeit mit Anhängern. Die ist auch abhängig vom Führerschein. ;)

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von StefanK


    Woher hast Du denn diese Information? Wo genau steht das? Ich meine natürlich nicht irgendwelche Foren etc.
    Mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen, mein Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen. Alles mit dem Segen der Kieler Zulassungsstelle, die ich vorher befragt habe.

    Einen Punkt bzw Grund hast du ja selbst gepostet!

    "Nr. 2 Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

    [...]

    2. folgende Arten von Anhängern:
    a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,"


    "a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet"

    Ein Satz,zwei Auflage,du brauchst also schon mal einen Betrieb,also ein Gewerbe,damit aber nicht genug,nein,.denn um den Hänger dort dann zulassungsfrei nutzen zu können muss er auch für genau dieses Zwecke eingesetzt werden!Also Bauer sein und mit dem Hänger Beton für Kollegen fahren ist zweckentfremdet und somit nicht korrekt!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

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