Personentransport auf dem Anhänger

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand von Euch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Personen auf einem Anhänger zu transportieren?
    Ich bin gefragt worden, ob ich im Rahmen eines geplanten Sommerfestes "Rundfahrten" mit den Gästen auf meinem Anhänger machen kann. Na klar kann ich das, aber ich habe nicht so richtig viel Lust, mich mit der Polizei anzulegen. Hat jemand Ahnung oder einen Link, was dabei zu beachten ist?

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Mein Kenntnisstand ist der, dass jede der zu befördernten Personen einen festen Sitzplatz haben muß.
    Eine Bierzeltgarnitur, auf einem Anhänger festgeschraubt, reicht da nicht

    Bei Sicherheitsgurten bin ich mir nicht ganz sicher, ob die sein müssen. Falls Absturzgefahr besteht, dann brauchst du auf jeden Fall welche.

    Die Anzahl der beförderten Personen darf acht nicht überschreiten, (ansonsten Personenbeförderungsschein!).

    Zu versicherungstechnischen Fragen solltest du den jeweiligen Vertreter fragen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten bei selbst-, bzw. mitversicherten Anhängern.

    Komplizierter dürfte es werden, wenn man zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Verkehrsraum unterscheidet :roll:

  • Zitat von Wolle

    Die Anzahl der beförderten Personen darf acht nicht überschreiten, (ansonsten Personenbeförderungsschein!).


    Du darfst die acht Personen nicht überschreiten, wenn du die zum jeweiligen Arbeitsplatz bringen willst, aber für so genannte "Traditionsfahrten" darfst du auch mehr Leute ohne Personenbeförderungsschein fahren! Denkt mal alle an Karnevalsumzüge und so......... Ich habe mich extra erkundigt wegen der 1. Mai-Tour die wir machen wollen.

    Kla ist, das der Wagen sicher sein muss, das keiner runterfallen kann usw.......
    Man muss -glaube ich- eine Mindeshöhe der Bracken einhalten, die müssen mindestens bis zur Bust gehen oder sowas, feste Sitzlätze müssen alle male da sein!!! Aber wie gesagt, das weiß ich so genau nicht !!


    Gruß
    Dominik

  • Ausschnitt aus meinem Führerscheinbuch:

    "Personenbeförderung

    Auf Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlich eingestzten Anhängern dürfen Personen nur auf geieigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Bei Anhängern kann das auch die Ladefläche sein. Wenn es zur Begleitung der Ladung oder zum Arbeiten auf der LAdefläche nötig ist, dürfen sie während der Fahrt stehen.

    Der Transport von Jägern ist ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck.

    Sonderregelungen gelten für:

    ->Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Umzüge zu Erntedankfeiern, Rosenmontag)
    - Personen dürfen auf Anhängern befördert werden, wenn deren Ladefläche eben, tritt- und rutschfest ist
    - Jedes Fahrzeug muss über Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung verfügen
    - Es darf mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden; bei zulassungsfreien Anhängern muss hinten Geschwindigkeitsschild 25 km/h angebracht sein

    ->Nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen

    -> Feuerwehreinsätze oder -übungen"

    Das gilt jetzt natürlich nur für landwirtschaftlich eingesetzte und zugelassene Maschinen.

    Eine ausgereifte Konstruktion: Massey Ferguson MF35

  • @ domme: is 1. mai denn eine "Traditionsfahrt" und wie sieht das mit normalen planwagenfahrten aus an "normalen" tagen?

  • Es ist eine Brauchtumsveranstaltung, aber nicht unbedingt eine wo man mit dem Trecker und Hänger durch die Straßen fährt, auch wenn das viele machen.

    Eine ausgereifte Konstruktion: Massey Ferguson MF35

  • @ Ben:

    Der Auszug aus deinem Führerscheinbuch beschreibt aber nicht die angefragte Veranstaltung. Es handelt sich bei der Anfrage weder um einen land-/forstwirtschaftlichen Transport, noch um eine "Traditionsveranstaltung" (ansonsten begehst du, wenn du mit grüner Nummer fährst, Steuerhinterziehung :hmm: )

    Der Veranstalter sollte sich besser beim Ordnungsamt seiner Stadt/Gemeinde vorher beraten lassen, sonst kann es Ärger geben!
    Im nordhessischen Fritzlar haben Schüler bei einer Schulabschlußfeier eine Fahrt mit Trecker und Anhänger unternommen. Dabei ist es zu einem Unfall gekommen und die Versicherung hat sich geweigert, die Schäden zu übernehmen (bzw. ist in Vorlage gegangen und hat sich das Geld, auf dem Gerichtsweg, beim Fahrzeughalter geholt).

  • Mein Vater hatte unser Dieselross jahrelang, ab u. zu (Rosenmontag, Kindergartenfest, Weihnachtsmarkt etc.) unter eine "Dampflok" gestellt. Das D-Ross hatte auch da schon immer das grüne Kennzeichen. Der "Zug" hatte drei Waggons, es konnten ca. 20 Personen damit befördert werden. Wegen der grünen Nummer gab es nie Probleme, obwohl das Gespann TÜV-pflichtig war, u. für die jeweiligen Fahrten jeweils eine Genehmigung beim Landratsamt abzuholen war. Der Tüv legte aber großen Wert auf sichere Sitzplätze u. gut funktionierende Bremsen! Glücklicherweise kam der Prüfer sogar immer zu uns in den Ort, denn die Bremsprüfung wollte er immer beladen vollführt haben - also wurden imer die Nachbarn zusammengetrommelt u. die TÜV Fahrt auf einem benachbartem Firmengelände ausgeführt.
    Ach ja: Versichert musste die ganze Fuhre natürlich auch sein - ein Personenbeförderungschein war aber nicht verlangt!

    nicht der "Oldtimerfraktion" angehörig - mein Ross ist ständig (nun nicht mehr) irgendwie im Einsatz
    Das Beste was einem Traktor passieren kann, ist ein Fendt zu werden!
    Fendt Dieselross F15/20 (seit Nov. 2012 im Ruhestand)
    IHC 353 mit FL / Bj. 67 - ersetzt nun das Dieselross

  • Ich hatte mir das eigentlich so vorgestellt, dass ich so eine Art Geländer als Absturzsicherung installiere, die von Wolle als "geht nicht" beschriebenen Biergartenbänke am Boden festschraube und fertig.
    Und natürlich die Versicherung vorher fragen, das ist klar.
    Die Veranstaltung selbst hat weder mit Landwirtschaft zu tun, noch ist es Brauchtum. Es ist nur das Sommerfest unserer Kirchengemeinde. Steuerlich brennt da nichts an, weil ich ein schwarzes Kennzeichen habe. Selbst die Personenzahl wäre egal, weil ich einen P-Schein habe. Der ist m.W. allerdings nur bei gewerblichem Transport vorgeschrieben?

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von StefanK

    Ich hatte mir das eigentlich so vorgestellt, dass ich so eine Art Geländer als Absturzsicherung installiere, die von Wolle als "geht nicht" beschriebenen Biergartenbänke am Boden festschraube und fertig.
    Und natürlich die Versicherung vorher fragen, das ist klar.
    ...
    Gruss Stefan

    Hallo Stephan,

    es geht hauptsächlich um die "Ladungssicherung". Heirbei sollte eine Gefährdung der Fahrtteilnehmer bei außerordentlichen Bremsvorgängen ausgeschlossen werden und dazu sind Bierbänke nicht geeignet.
    Vielleicht hat ihr aber brauchbare Parkbänke, die du aufschrauben kannst.
    Erstens stehen die besser, weil breiter, und zweitens hast du dann eine vernünftige, stabile Rückenlehne.

    Um auf den Anhänger drauf zu kommen braucht ihr dann auch einen vernünftigen Aufstieg - es könnten ja auch ältere oder nicht mehr ganz so fitte Leute mitfahren wollen.

    Ich würde zunächst Kontakt zur Gemeinde aufnehmen und fragen, welche Aufleagen aus Sicht der Behörde notwendig sind (und mir dies schriftlich geben lassen).
    Wenn die sagen: "Geht uns nix an", frag noch mal die Versicherung und das war's dann.

  • Zitat von Wolle

    es geht hauptsächlich um die "Ladungssicherung". Heirbei sollte eine Gefährdung der Fahrtteilnehmer bei außerordentlichen Bremsvorgängen ausgeschlossen werden und dazu sind Bierbänke nicht geeignet.

    Da hast Du absolut Recht.

    Zitat von Wolle

    Vielleicht hat ihr aber brauchbare Parkbänke, die du aufschrauben kannst.
    Erstens stehen die besser, weil breiter, und zweitens hast du dann eine vernünftige Rückenlehne.

    Parkbänke ?? Die stehen bei uns auf Betonsockeln. ;)
    Nein, ist aber schon klar. Ich muß mir da nochmal was überlegen.

    Zitat von Wolle

    Um auf den Anhänger drauf zu kommen braucht ihr dann auch einen vernünftigen Aufstieg - es könnten ja auch ältere oder nicht mehr ganz so fitte Leute mitfahren wollen.

    Das ist nun das kleinste Problem. Da hätten wir eine feine, selbstgebaute Treppe aus Alu-Riffelblech, die wir zweckentfremden könnten.

    Zitat von Wolle

    Ich würde zunächst Kontakt zur Gemeinde aufnehmen und fragen, welche Aufleagen aus Sicht der Behörde notwendig sind (und mir dies schriftlich geben lassen).

    Ja. Obwohl noch etwas Zeit ist, wird das wohl die erste Aktion werden.
    Danke für die Tips!

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Der Hinweis von quadgott auf § 21 (2) StVO ist eigentlich entscheidend (und war mir bis jetzt auch gar nicht geläufig).

    Die Gesetzeslage ist somit klar und so lange nichts passiert kräht auch kein Hahn danach.

    Besser wäre dann ein Fahrzeug einzusetzen, dass für Personenbeförderung vorgesehen ist (z.B. eine Kutsche mit entsprechender Deichsel).


    @ quadgott

    Zitat

    ...dass diese Begleitung zur Ladungssicherung...etc. ab 2006 verboten ist.
    ...

    Sorry, den Satz habe ich nicht ganz verstanden, was meinst du mit "Begleitung". Ich habe keinen Zusammenhang zu deiner Aussage gefunden :oops:

  • Zitat von Wolle

    Sorry, den Satz habe ich nicht ganz verstanden, was meinst du mit "Begleitung". Ich habe keinen Zusammenhang zu deiner Aussage gefunden :oops:


    Sorry, Fehler von mir.:wink: ...ich meine gehört zu haben, dass es ab dem Jahre 2006 verboten sei, auf der Ladefläche mitzufahren...z.b. zur Begleitung der Ladung oder als Transport baustellenintern....

    Ich weiß ja nicht, ob die Gesetzesquelle einer Aktualisierung unterliegt....

  • So ich habe gerade mit einen Bekannten telefoniert der bis vor 2 Jahren noch Personenfahrten mit einen Anhänger gemacht.Bei einer nicht landwirtschaftlichen Veranstaltung muss der Anhänger vom Tüv eine Einzelabnahme zur Personenbeförderung bestehen was genau vorgeschrieben ist sollte man sich bei seinen Tüvprüfer erfragen.Dann muss man eine Sondergenehmigung(gibt es auch als Dauergenehmigung) vom Landkreis haben.Natürlich muss der Anhänger und die Fahrt versichert werden die kosten für so eine Versicherung schwanken sehr aber da Personenbefördert werden sollte man auf eine hohe Deckungssumme achten.Der Fahrer muss in Besitz eines Führerschein der Klasse 2(wenn mehr als eine Achse) sein.Diese Angaben sind für Niedersachsen Landkreis Cloppenburg es kann in anderen Bundesländern natürlich anders sein.
    Mein Bekannter hat seinen Anhänger verkauft weil der Aufwand einfach zu hoch ist.Auf Umzüge ist der Transport nur zugelassen weil die Veranstaltung auf einer Abgesperrten Strecke stattfindet und der Umzug versichert ist.Auf der Fahrt zum Umzug ist keine Personenbeförderung erlaubt und der Fahrer haftet für Unfälle vorgekommen im letzten Jahr auf dem Weg zum Ernteumzug ein Mädchen ist während der Fahrt vom Anhänger gefallen und hat sich das Bein gebrochen der Fahrer des Zuges musste für alle Kosten aufkommen weil der Anhänger in diesen fall nicht über das Zugfahrzeug versichert ist.
    Ich nehme schon seit mehreren Jahren auf dem Weg zu Umzüge keine Personen mit weil das Risiko einfach zu hoch ist.Aber jeder muss selber wissen was er tut.
    Gruß Rainer

  • Das ist ja erheblich mehr Aufwand als ich dachte. Die Variante mit den Pferdekutschen habe ich vereinzelt schon gesehen, dachte aber bislang, dass die Leute die Kutschen nur aus Bequemlichkeit einsetzen.
    Ich werde jedenfalls für einmal im Jahr nicht so einen Aufwand betreiben, das ist deutlich zu viel Alarm.
    Aber schlauer bin ich jetzt, vielen Dank für die Beiträge.

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von normag1970

    Der Fahrer muss in Besitz eines Führerschein der Klasse 2(wenn mehr als eine Achse) sein.

    Ich hatte letztens schon mal was zum Thema Anhänger geschrieben, inzwischen bin ich etwas schlauer (meine ich zumindest).
    Was die alten Führerscheine angeht hast Du recht, bei den neuen Führerschein gilt soweit ich weiss die alte 3er-Achsregelung (nur 1-Achshänger, Ausnahme Landwirtschaft) wohl nicht mehr. Mit dem "umgeschriebenen 3er" sind jetzt scheinbar auch Drehschemelanhänger am PKW erlaubt, so dass bei einem mit schwarzem Nummernschild zugelassenen Schlepper auch OK gehen sollte.
    Ich bin nun wirklich kein Rechtsanwalt, aber so habe ich die div. Texte verstanden.

    Gruss,
    Michael

    --
    IHC/McCormick 323 Bj. 68
    IHC 423 Bj. 70
    Robur LO2002A Bj. 75

  • Also ich bin auch nicht schlauer aber mit den neuen Führerschein darf auch 2-achsige Anhänger fahren aber genaues weiss ich nicht da sollten sich die Leute wissen die den neuen Führerschein haben(ich hab noch den alten).Einen 2-achsigen Anhänger für PKWs hat die Anhänger-Firma bei uns in der nähe die verleihen den auch ich musste schon zweimal hin und das Schiebetor(4 meter breit)wieder richten weil mal wieder ein Kunde mit den Anhänger nicht um die kurve fahren konnte :lol:
    Gruß Rainer
    PS:Auch Kutschen müssen für Personentransport tüv abgenommen werden und der Pferdeführerschein soll auch kommen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!