Zulassung Traktor ohne Tüv möglich?

    • Offizieller Beitrag

    @ Rainer: Deutsche Sprache, schwere Sprache. "zugeteilt" kann ja sowohl der momentane Zustand als auch der abgeschlossene Akt des Zuteilens in der Vergangenheit sein.

    Wenn man vom Zustand ausgeht, würde das auch berücksichtigen, daß ein Kennzeichen nach Verfall des Briefes wieder "entteilt" sein kann, dann haste also keines mehr, das mit einem Halter verknüpft ist, also darfste nicht fahren. Trotzdem wurde ja mal ein Kennzeichen zugeteilt. Nur weil einer durch die Tür rein ist, muß der ja noch lang nicht drin sein. ;)

    Klar is hier ja wohl noch lang nix. ;)

    Seit ich mich mit dem Quatsch befasse, also über 30 Jahre, ist es so, daß man mit einem abgemeldeten (früher meist: vorübergehend stillgelegten) Fahrzeug ohne Plakette auf direktem Wege von der Zula heim fahren durfte. Und mit den angeschraubten Kennzeichen und gültiger HU und gültiger Doppelkarte und und und ... wieder hin. Als es noch keine Saisonkennzeichen gab, war das die regelmäßige Prozedur in Herbst und Frühjahr. Und das darf man auch heute noch.

    War die Schlange an der Zula zu lang, hast Deinen Ausweis vergessen etc., hast Du ein Problem. Und da ist die Rennleitung gnadenlos. Stand erst letztens bei uns wieder in der Zeitung, daß sie einen erwischt haben.

    Gruß
    Michael

  • Wundert mich aber das man heute noch ohne gültige Plakette mit einem vorübergehenden stillgelegten Fahrzeug zur Zulassung hin und wieder heim fahren darf . Da entgeht Vater Staat doch Geld wenn keiner sich mehr ein gelbes Nummernschild holt . Oder sehe ich das falsch ? Ausserdem verstehe ich den Sinn nicht warum ich mit dem Fahrzeug zur Zulassung fahren sollte und nicht nur mit den Schildern um dieses an oder an zumelden . Hat doch e meist jeder ein Zweitfahrzeug :lol:

    Ohne Eicher ?? Ohne mich .


    Eicher ED 110/8

  • Zitat

    Klar is hier ja wohl noch lang nix.

    Aber hallo!

    Ich kann mir ein Kennzeichen reservieren. (sogar online)

    Als "zugeteilt" gilt es aber erst mit der Zulassung.

    Ist ein Fz. abgemeldet (nicht vorübergehend stillgelegt) ist auch das Kenzeichen "entteilt" :) und wird wieder frei gegeben.

    Willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen, ich dürfte (nach Jahren) die alten Schilder dranpappen und damit losfahren?

    Dann könnten sich unter Umständen zwei Fz. mit dem gleichen Nummernschild begegnen, oder sogar nebeneinander vor der Zulassungsstelle parken. :mrgreen:

    Bis Gleich!

    Reiner

    • Offizieller Beitrag

    Nein, genau das will ich Dir ernsthaft nicht erzählen. Weil es nach Jahren ja wieder "entteilt" ist. Kennzeichen werden bei Abmeldung, heutzutage gibt es keine vorübergehende Stillegung mehr und Abmeldung war früher die "endgültige" Abmeldung mit Brief-Schneiden, von der Zula reserviert. Ich glaub, für 1 Jahr, mittlerweile kostenfrei. So lang ist "zugeteilt".

    Hab grad rumgegoogelt, sogar der ADAC schreibt fälschlich, daß bei Abmeldung für die Beibehaltung des Kennzeichens gezahlt werden muß.

    Es bleibt weiterhin klar, daß nix klar ist. ;)

    Gruß
    Michael

  • Also einen Fahrzeugbrief sollte man schon haben, sonst bekommt man auf der Zulassungstelle auch kein Nummernschild zugewiesen.
    Wie schon vorher von mir erwähnt zählen keine Nummernschilder vom Schrottplatz, Garagenwand oder Scheunentor, die schon auf ein anders Fahrzeug mal vergeben worden sind.

    Korrekte Vorgehensweise:

    Man sollte haben
    - ein Traktor was den Tüv bestehen
    - Fahrzeugbrief
    - Wenigstens 2 freie Tage

    1. Ab zur Versicherung und einen Vertrag abschließen um die evB Nummer zu bekommen
    2. Bei der Zulassung ein freies Kennzeichen beantragen. Dort bekommt man es mit den Landkreisstempel und somit gilt es als zugeteilt.
    3. Dann fährt man Heim und schraubt dort das Kennzeichen an den Traktor. (Mit den Traktor zur Zulassungsstelle geht NICHT!)
    4. Nun darf man ganz offiziell mit den Traktor zur Prüfstellestelle fahren. Clevere Leute haben vorher sich dort einen Termin geholt und auch besprochen ob auch die Prüfstelle die Untersuchung machen darf. (Vollabnahme im Westen der Tüv, im Osten die DEKRA. Umgekehrt geht nicht)
    5. Mit den bestandenen Prüfbericht geht's wieder mit den Traktor am besten nach Hause.
    Schraubt das Kennzeichen vom Traktor ab und ab wieder zur Zulassungsstelle. (Direkt zur Zulassungsstelle geht auch, aber das Risiko wie Sierra schon schrieb, ist etwas hoch falls man doch etwas vergessen hat und der Traktor nicht endgültig zugelassen werden kann.)
    Auf der Zulassungsstelle bekommt man dann Fahrzeugschein und natürlich den Prüfstempel aufs Kennzeichen, falls der noch nicht vom Prüfer zugeteilt wurde.


    Wer das jetzt nun nicht verstanden hat, der holt sich brav ein Kurzzeitkennzeichen.

    MIAG LD20 im Wiederaufbau
    Dexheimer AL 222

    Einmal editiert, zuletzt von Hawk (26. Februar 2015 um 19:22)

  • Zitat

    Tja nicht jeder versteht halt komplexe Sachen

    Es hat halt nicht jeder die Intelligenz mit Löffeln gegessen.

    Fairerweise solltet Ihr aber den Anderen die Chance geben, auch etwas zu lernen.


    Zitat

    Wird fast schon lanweilig.

    Wenn Ihr es gar nicht mehr aushalten könnt, lest doch einfach woanders!!! 8)

    (0der kommuniziert sonst niemand mehr mit Euch???????)

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Von anderen etwas zu lernen ist grundsätzlich nie verkehrt . Der Austausch über Erfolge oder Misserfolge sogar sehr wichtig . Nur bin ich der Meinung man kann auch Thema tot lamentieren . Wenn es geklärt ist sollte das ja wohl dann als Antwort genügen und um Dich zu beruhigen Reiner ich habe genügend Leute die ich kenn um zu kommunizieren . Ist aber nett von Dir das du gefragt hast . :lol:

    Ohne Eicher ?? Ohne mich .


    Eicher ED 110/8

  • Hallo,

    Ich habe mal meine Zulassungstelle (Kassel, Nordhessen) angerufen und gefragt, wie es sich jetzt mit dem Kurzzeitkennzeichen (5- Tage) verhält. Auf die Frage, ob man das jetzt nur noch mit Hauptuntersuchung bekommt bzw. nutzen darf kam vom anderen Ende der Leitung nur ungläubig und leicht genervt (vermutlich haben schon andere danach gefragt?) "Häh? Wer hat Ihnen denn das erzählt?" Ich antwortete sinngemäß "Na ja, die Gerüchte kursieren im Internet und diversen Oldtimer Fachzeitschriften...". "Nein, davon wissen wir hier nichts, dass läuft alles wie gehabt!"

    Ruft doch mal bei Eurer Zula an und fragt direkt nach. Die Ergebnisse kann man hier ja mal zusammentragen.

    Apropos Kennzeichen mit oder ohne Stempel von Zula. TÜV und Co. Bei uns ist es so, dass der TÜV auf Wunsch auch auf den Hof kommt, wenn ein Traktor untersucht werden soll. Mit dem HU- Stempel auf den abgeschraubten Kennzeichen kann man dann mit dem Auto zur Zula fahren und sich das Siegel holen.

    Gruß Gordon

  • Genau so war es bei meinem Schlepper Gordon . Bevor ich ihn kaufte hatte er auch keinen TÜV . Der Prüfer kam auf den Hof und machte die HU und als ich die hatte fuhr ich zur Zulassung . Sämtliche Papiere die dazu benötigt wurden hatte ich dabei und in 20 Min. war ich wieder draussen . 80zig Euro ärmer und 2 Schilder reicher . Ab zum Schlepper Schilder dran und ab dafür . Fertig .

    Ohne Eicher ?? Ohne mich .


    Eicher ED 110/8

  • Zitat

    Nur bin ich der Meinung man kann auch Thema tot lamentieren .

    Moin,

    damit hast Du vollkommen Recht! :)


    Zitat

    Wenn es geklärt ist sollte das ja wohl dann als Antwort genügen


    Sorry, ich wußte bisher nicht, dass Du bestimmst, wann es geklärt ist. :oops:

    Was ist denn mit den Problemen, die Du nicht hast, oder noch nicht hast, oder einfach noch nicht erkannt hast?

    Dürfen die hier nicht behandelt werden???? :roll:

    Komm mal langsam wieder runter!

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Ja stimmt was wäre wenn usw. Blablabla . Wenn eine ausreichende Antwort gegeben wurde und die Fragen dann damit beantwortet ist kann man es doch dann so stehen lassen oder nicht ? Ausserdem liegt es mir fern hier irgendwie bestimmen zu wollen ab wann ein Thema geschlossen wird . Also leg mir nicht irgendwelche Sachen in den Mund die nicht der Wahrheit entsprechen . Sonst kannst das mit m runter kommen gleich vergessen . Also lass ma das jetz und nix für ungut .

    Ohne Eicher ?? Ohne mich .


    Eicher ED 110/8

  • nein. da bei der zulassung der aktuelle tüv bericht vorgelegt werden muß und denn hast ja nicht...

    das mit der fahrt zum tüv beläuft sich so das zumindest direkter weg zum tüv erlaubt ist wenn das fahrzeug versichert tüv aber abgelaufen ist.
    (achtung !! direkter weg!!! kolege-bäcker morgends um 8 feierabend super dann direkt zum tüv hat dafür bezahlt weil bäckerei 1km vom tüv aber 600m vom direkten weg lag.)
    direkter weg heißt also direkt und nicht erst noch tanken. und gilt für noch angemeldete fahrzeuge nicht vorher, da brauchst anhänger oder kurzkennzeichen-überführungsnummer(was die versicherung aber anrechnet wenn tatsächlich fahrzeug nacher anmeldest.
    keine garantie ob es da mehr gibt, so kenne ich die regeln und hatte so auch noch keinen ärger
    gruß

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