Moin,
Ich habe ein Güldner ABN 10 ohne Papiere und bin langsam soweit das ich mit ihm zum TÜV möchte.
Ich bin schon mit dem Kaufvertrag und meinem Typenschild bei der Polizei gewesen und habe mir schriftlich versichern lassen das sich der Schlepper nicht in der Fahndung befindet.
Deswegen bräuchte ich eine Kopie eines Fahrzeugschein damit es der TÜV ein wenig leichter hat und wir uns ein wenig Zeit sparen.
Ich wäre sehr dankbar wenn sich jemand findet und mir eine Kopie schicken würde.
Mfg Simon Mohr
Güldner ABN 10 Papiere
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Hallo Simon Mohr,
Meines Wissen nach benötigst Du die Kopie eines Fahrzeugbriefes...
MfG
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Servus,
Eigentlich weniger... Simon hat da schon Recht. Der Brief dient ja mehr als Nachweis des Besitzes des Schleppers, aber hilft dem TÜV nicht wirklich weiter, da der Brief in der Regel weniger als die erforderlichen Informationen enthält. Der TÜV freut sich zur Erstellung des notwendigen Datenblattes (für das Zulassungsamt) mehr über die Kopie eines Fahrzeugscheins eines vergleichbaren Fahrzeugs.
Daraus erstellt dann das Amt Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Schein+Brief)
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Hallo,
bei meinem Ap16 hatte ich das Gleiche: keine Papiere. Der TÜV war da eigentlich das kleinere Problem, denn mein TÜV-Mann hatte alle Unterlagen zu meinem Schlepper. Ich denke auch, dass der TÜV diese Unterlagen alle hat, schließlich gibt's den schon ziemlich lange (also den TÜV) und die Archive dürften zu jedem in Deutschland zugelassenem Fahrzeug entsprechende Daten haben.
Dann brauchst du vom zuständigen Amt des Landkreises eine Betriebserlaubnis, da brauchst du dann die Daten aus dem Schein, bzw. vom TÜV. Mit der Betriebserlaubnis dem TÜV-Gutachten und einer Erklärung von Eidestatt, dass die Papiere verloren gegangen sind, gehst du dann zur Zulassungsstelle. Diese müssen dann eine Aufbietung der alten Papiere veranlassen, das dauert dann ca. drei Wochen. Wenn dann keine alten Papiere auftauchen, bekommst du neue. Ich weiß nicht, ob die polizeiliche Erklärung was taugt, denn früher waren die Fahrzeugidentnummern (wie es heute heißt) nicht eindeutig belegt. Meine vom AP16 gab es noch dreimal. Anscheinend war das damals noch mit dem Namen des Herstellers verknüpft, was dir heute diese Probleme macht.
Geh also nicht davon aus, dass du sofort Papiere bekommst, wenn du zur Zulassungsstelle marschierst.
Gruß Andreas -
Ach noch was, der TÜV überprüft ob die Fahrgestellnummer des Typenschilds mit der auf dem "Rahmen" eingeschlagenen Nummer übereinstimmt, ansonsten sieht's wohl übel aus mit TÜV.
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