Hallo Traktorfreunde,
der TÜV-onkel hat ohne Beanstandungen eine Vollabnahme gemacht. Nach dem ich die Zulassungsbescheinigungen bekommen habe ist dort unter O.1 und O.2 kein Gewicht mehr eingetragen. Als Zusatz steht jetzt in den Papieren O.1 und O.2 nur zum Rangieren. Auf Nachfrage beim Prüfer sagte der mir er kann das Zugmaul nicht mehr eintragen, da es keine Prüfnummer hat. Durchsteckbolzen sind nicht mehr zum Ziehen zulässig.
Jetzt meine Frage:" Ist das bei Euch auch der Fall oder gibt es irgendwo andere einschlägige Bestimmungen?"
Es kann doch nicht sein, dass ich nach der Vollabnahme mit dem Trecker offiziell nichts mehr ziehen darf. Soll ich mich vielleicht selber vor den Wagen spannen? Nach meinen Nachforschungen gibt es für Normag NG15 kein drehbares Zugmaul, geschweige denn mit Prüfnummer!!! Über Hlfe wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zugmaul mit Durchsteckbolzen
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und in Österreich mußte ich den Autoanhängerkopf abflexen, weil das nicht zugelassen sei weil es damals keine solche Autoanhängerkupplungen gab.
Wenn es ein Witz wäre, wäre es ja lustig. Schlepper die nicht mehr schleppen dürfen. hihihi der Behördenesel wiehert
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Hallo ich habe an meinen Normag eine drehbare Anhängerkupplung aber ohne Prüfzeichen.Die Anhängerkupplung ist original und da der NG15 und F16 ziemlich baugleich sind sollte eine Kupplung vom F16 passen das Problem wird eher sein woher nehmen.
Gruß Rainer -
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Hallo,
habe bei meinem Dieselroß auch eine Vollabnahme gemacht. Steht weder bei O1 noch bei O2 was vermerkt. Unten steht der Zusatz :
Anhängerkupplung Durchsteckbolzen 30mm.Wegen dem Zulässig, da gibts ne Ausnahmegenehmigung. Steht in der momentanen Schlepperpost glaub ich. Da heisst es das Fahrzeuge vor Baujahr sowiso kein Prüfzeichen auf der Anhängerkupplung brauchen.
Gruß
Matthias -
Bei meinem Lanz D1616 Bj: 1956 ist auf der Anhängerkupplung nur eine Nummer eingeschlagen aber kein Typenschild vorhanden wo zB. das zulässige Gewicht eingetragen ist. Ist das ein Problem bei der Vollabnahme, da ich keinen Brief mehr habe? Das Zugmaul habe ich bei Ebay ersteigert und war laut Vorbesitzer an einem Lanz D2416 montiert.
Wolfgang
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Hallo Traktorfreunde, heute hat sich das Problem gelöst. Ich habe mit dem "Oberprüfer" vom TÜV telefoniert, nachdem ich die aktuelle Schlepperpost eines Freundes durchgelesen hatte. Im Nachhinein hätte ich es gar nicht gebraucht. (Trotzdem für den Tipp recht herzlichen Dank an Matthias) Ich habe ihm die Situation erklärt und er sagte mir, das dies ein Fehler des Prüfers gewesen ist. Der wäre noch nicht so lange dabei, hätte es aber eigentlich wissen müssen. Jetzt hat er mir in einer Kopie des Gutachtens gemäß §21 STVZO den Zusatz unter O.1 und O.2 "Durchsteckbolzen nur für Rangierzwecke" durchgestrichen und dafür Durchsteckbolzenkupplung eingtragen. (Na bitte geht doch!!!!!!) Da ich morgen sowieso dienstlich in der Stadt bin, fahre ich vormittags dann zur Zulassungsstelle und lasse die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern. Sollten dadurch Gebühren für mich anfallen soll ich einfach die Quittung beim TÜV abgeben und ich kriege meine Kohle von denen wieder. Hätte ich auch nicht anders erwartet, war ja auch ein Fehler von denen.
Vielen Dank für Eure Mithilfe
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Wäre ja auch noch schöner, wenn die eine vom Hersteller angebaute Zugvorrichtung nicht anerkennen würden. Die beim TÜV wissen doch sonst immer alles, dass da so ein Fehler passiert ist schon dumm gelaufen.
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Das sollte man dem TÜV nicht übel nehmen, denn manche drücken auch mal zwei Augen zu, wenns bei einem Oldtimer an einer kleinigkeit scheitern sollte... andere dagegen sind penibel wie sonstwas, also es gleicht sich auch wieder aus...
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Meistens sind es die jüngeren die solche Sachen bemängeln. Bei den älteren TÜV-Prüfern geht so etwas öfters mal als original Zustand durch.
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Hallo Treckerfreunde, da meint man immer die Stadt Göttingen ist pleite. Ist Sie aber scheinbar doch nicht. Bei der Zulassungsstelle wollten die doch gestern wirklich kein Geld für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Der TÜV würde denen auch ab und an mal weiterhelfen, haben sie gesagt. Echt nette Geste. Hätte ich so nicht gedacht bei den Drehschemelpiloten in der Teppichbodenetage.
Auf jeden Fall: Wenn einem soviel Gutes wird beschert, dann ist das heute abend schon mal ein Göttinger Edelpils wert. (jetzt gerade)Auf jeden Fall ist jetzt soweit alles in Ordnung das 17 geballte, mittlerweile 56 Jahre alte Pferdestärken, wieder richtig reißen können. (dürfen)
Naja, vielleicht 'nen bisschen übertrieben mit "reißen" aber immerhin!!!!! (Man wird ja noch mal träumen dürfen) -
Hallo,
Das mit dem Durchsteckbolzen hätte mich auch gewundert, immerhin sind alle nichtautomat. Kupplungen bis heute so, nicht nur die von Oldtimern. Gut dass sich das so aufgeklärt hat.
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Dann wünsche ich dir eine viel Freude und keine Defekte an deinem neu angemeldeten Schlepper
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Bei mir hat der Tüv macker als Mängel aufgeführt, das das Zugmaul eine Nummer braucht. Nun kann man an meinem Zugmaul vom D25 das Schild nicht mehr ganz lesen ( nur noch diese Welle). Jetzt meinte der die Nummer wäre im Zumaul eingeschlagen Kann mir jemand sagen wo da eine sein soll? Und mich würde mal interessieren bis welchem Baujahr die oben genannte Regelung gilt?
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Hallo,
Im Brief und im Schein steht normal drin was für eine Prüfnummer die Kupplung haben muss, manchmal sind auch mehrere aufgeführt.
Anhängekupplungen sind Verbindungsteile die immer eine Prüfnummer brauchen (wie auch z.B. Zugösen von Anhängern), von dem her nichts neues. Die Nummer ist hinter der eingeschlagenen Welle aufgeführt, also hat deins eine Nummer, nur ist sie u.U. schlecht lesbar. Versuch mal den Lack an der stelle abzukratzen, dann siehts du vielleicht mehr.
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