Anhänger mit 20 KM Schild und versichern???

  • Hallo, was ist denn dann Notwändig.
    Tracktor + Bauwagen auf Tour?
    Tracktor schwarze Nummer Bauwagen Folgekennzeichen und 25 kmh Schild. Dann 4 Wochen auf Tour???

  • Zitat von hanofreund

    Hallo, was ist denn dann Notwändig.
    Tracktor + Bauwagen auf Tour?
    Tracktor schwarze Nummer Bauwagen Folgekennzeichen und 25 kmh Schild. Dann 4 Wochen auf Tour???

    Bauwagen muss angemeldet werden,wenn das Gespann über 3,5t kommt brauch man mindestens den C1E wenn nicht sogar den C+CE!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hallo Martin

    Nein und ja. Du machst da einen Denkfehler. Ich habe das in einem anderen Thread schon mal geschrieben, aber hier gern noch einmal. Erst einmal zum "Nein":
    Zunächst muss ein Betrieb nicht zwingend ein Gewerbebetrieb sein. Wenn das so wäre, müsstest Du bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle einen entsprechenden Nachweis erbringen. Eingefordert wird das aber nicht, Du musst schon von Dir aus aktiv werden, um einen "Firmenwagen" (auch einen Schlepper) zuzulassen und damit steuerlich abschreibbar zu machen. Zum grünen Kennzeichen im speziellen Fall der LoF Nutzung gleich mehr.
    Wenn Du keinen (Gewerbe-)Betrieb hast, kannst Du trotzdem jedes zulassungsfähiges Fahrzeug auf Deinen Namen und privat zulassen. Warum auch nicht? Die Zulassungsstelle interessiert es nicht. (Nicht zulassungsfähig wären z.B. einige Fz. der Bundeswehr wie etwa Panzer) Ansonsten ist es Dir überlassen, ob Du mit einem VW Golf oder einem 150t Autokran zu Aldi fährst. Bei den Schleppern geht der Gesetzgeber von der baulich bedingten Verwendbarkeit aus. In der Fahrzeug Zulassungsverordnung §2 Abs. 14 und 16 Link ist das definiert.
    Finde ich auch logisch, denn die Zahl der Leute, die einen Schlepper anders verwenden ist im Sinne des Gesetzgebers und im Verhältnis verschwindend gering. Daraus ergibt sich IMO also die Definition "LoF Nutzung"
    Analog dazu gilt auch die Nutzung eines Anhängers.
    Noch ein Wort zur gewerblichen Anmeldung eines Fahrzeuges: Ich habe ein angemeldetes Gewerbe, für das ich meinen PKW zeitweilig nutze. Wenn ich meinen PKW gewerblich anmelden würde, müsste ich trotz der steuerlichen Vorteile einige andere Auflagen erfüllen, die letztlich teurer wären als der Nutzen. Also ist mein PKW privat zugelassen.
    Gleiches gilt für die Zulassung eines Schleppers auf ein grünes Kennzeichen. Das gibt es nur bei nachgewiesener und ausschliesslicher LoF Nutzung. Vor allem gibt es das nur nach dem Nachweis beim Finanzamt, hat mit der eigentlichen Zulassung also nichts zu tun.
    Ich muss das aber nicht machen, nur weil ich einen LoF Nachweis erbringen kann. Die Sache kann nämlich durchaus Nachteile haben, weil ich dadurch die Verwendung meiner Fahrzeuge steuerlich sehr eng zweckgebunden definiere. Also habe ich auch für meinen Schlepper ein schwarzes Kennzeichen, zahle Steuern. Nachteile: Keine.

    Damit komme ich zum "ja" meines ersten Satzes:

    Zitat von Farmer1

    Also Bauer sein und mit dem Hänger Beton für Kollegen fahren ist zweckentfremdet und somit nicht korrekt!


    Damit hast Du natürlich recht. Wer komplett offensichtlich LoF Fahrzeuge zweckentfremdet, muss sich möglicherweise gegenüber dem Ordnungsamt oder (bei grünem Kennzeichen) dem Finanzamt rechtfertigen.

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Darf ich nun hinter einem schwarz beschilderten Traktor ein Folgekennzeichen haben oder nicht?

    Mein Verständnis ist folgendes:

    Schwarzes Folgekennzeichen grundsätzlich möglich bei Landwirtschaftlichen Nutzungen, egal welches Kennzeichen also entweder grün oder rot.
    Dazu müsste man aber meiner Meinung nach auch Land oder Forstwirt im weiteren Sinne sein, dazu müsste man meiner Meinung nach auch Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein, diese Mitgliedschaft ist meiner Meinung nach ausschlaggebender als ein grünes Kennzeichen!

  • Zitat von Leide

    Darf ich nun hinter einem schwarz beschilderten Traktor ein Folgekennzeichen haben oder nicht?


    Jep. Zumindest für einen Anhänger, der bauartlich der LoF Nutzung zuzuschreiben ist. Und für Bauwagen, die nichts anderes sind als Bauwagen. Also keine umgebauten Schleppertreffenwohnanhänger.
    Natürlich nur bis max. 25 km/h und entsprechendem Schild an der Rückseite des Anhängers.

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Hallo Martin,

    Zitat von Farmer1

    Erhielt dein schwarzes Folgekennzeichen auch ein Siegel vom Landkreis?


    Meins? Nein, natürlich nicht. Folgekennzeichen bekommen nie Plaketten. Das kannst Du in §10 FZV nachlesen. Da steht unter Punkt 8:
    "Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich."

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Zitat von Farmer1

    Hallo Stefan,dann könnte man ja auch selbst eins basteln,denn ein Stempel macht aus einem Kennzeichen erst das was es ist!


    Darum siehst Du bei vielen Bauwagen auch ein "Folgekennzeichen" aus Kreide oder Edding auf den Kennzeichenhalter gemalt.
    Zulässig ist das eigentlich nicht, aber wenn es niemanden stört...?

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

  • Hallo,

    Das Problem bei den selbstgenmachten Kennzeichen ist halt dass die Farbe nicht fluoreszierend ist (reflektierend), wie offizielle Kennzeichen seit ungefähr 30 Jahren sind. In der Dunkelheit bei Scheinwerferlicht sind selbstgemalte dann halt schlechter zu erkennen als richtige Kennzeichen.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Hallo Simon,

    Zitat von Deutz 4006

    Das Problem bei den selbstgenmachten Kennzeichen ist halt dass die Farbe nicht fluoreszierend ist (reflektierend), wie offizielle Kennzeichen seit ungefähr 30 Jahren sind. In der Dunkelheit bei Scheinwerferlicht sind selbstgemalte dann halt schlechter zu erkennen als richtige Kennzeichen.


    Solange ich nur "meinen Gummiwagen" habe, den ich hege und pflege, habe ich natürlich auch ein richtiges (ungestempeltes) aber reflektierendes Kennzeichen. Leider mit dem Euro-"D" auf der linken Seite, aber vorschriftsmäßig, lesbar, mit Beleuchtung und allem Pipapo. Mein Gummiwagen ist aber auch Hobby.
    Hätte ich einen Gewerbebetrieb mit etlichen Bauwagen, Anhängern und sonstwas für Geraffel, wäre mir das aus Kostengründen schon ziemlich egal, ob das Folgekennzeichen wirklich den Vorschriften entspricht. Dann würde der Edding herhalten müssen.

    Gruss
    Stefan

    Gruss
    Stefan

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