• Hallo,

    Ich war mit unserem Güldner auf einem Oldtimertreffen, da war der TÜV irgendwie schon drei Jahre abgelaufen. Habe ich aber erst auf dem Treffen gesehen. Er steht bei uns im Schuppen immer mit der Front zum Tor raus, da achtet man nicht auf das hintere Kennzeichen. Öhmmm..

    Beim Tüv habe ich dann aber nur eine Plakette bekommen über ein Jahr. Begeistert waren die nicht, aber richtig aufgeregt hat sich da auch keiner. Nur die Heimfahrt vom Treffen bis nach Hause und von mir bis zum Tüv war ein wenig aufregend...

    Also in dem Punkt was die abgelaufene Plakette auf einem Privatgrundstück angeht muß ich Michael widersprechen. Da kannst Du auch ohne Plakette, sogar ohne Kennzeichen herumfahren wie Du lustig bist. Von abgestellten Fahrzeugen ganz zu schweigen.

    Gruß Gordon

    • Offizieller Beitrag

    Und ich widerspreche zurück. Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist und somit zur Benutzung bereitsteht, muß es auch eine gültige HU-Plakette aufweisen. Sieht ein Ordnungshüter die abgelaufene Plakette auf Deinem Privatgrund, egal ob von außen oder wieso auch immer er ihn betreten hat, bist Du fällig.

    Glaubste nicht? Tante Google hilft. Meist betrifft es irgendwo auf dem Grundstück abgestellte Anhänger.

    Also, Kennzeichen weg. Dann setzt Du Dich allerdings der Gefahr aus, daß das Ordnungsamt wegen illegaler Abfallbeseitigung kommt. Von wegen Altfahrzeugverordnung.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Hey,

    am besten ist un bleib einfach die Wahrheit!

    Ruf -wenn er fertig ist- bevor zu zum TÜV fährst dort an und sag du hast ein Fahrzeug restauriert und dir ist währenddessen der TÜV abgelaufen. "Termingerecht" hast ihn ja nicht vorführen können, denn er war ja nicht fahrbereit.

    Sag denen dann auch, dass du nun zu ihnen fährst zur Abnahme.

    Warum?

    Ganz einfach: Weil wenn dich auf der Fahrt zum TÜV die Rennleitung rauszieht kanns ein Bußgeld wegen überzogenem TÜV bekommen. Wenn du aber sagen (beweißen) kannst dass du gerade straight aufm WEg zum TÜV bist kommst wohl so davon.

    By the way, die Begriffe "Ordnungwidrigkeit" und "Straftat" nicht durcheinanderwürfeln!

  • Zitat von Sierra

    Und ich widerspreche zurück. Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist und somit zur Benutzung bereitsteht, muß es auch eine gültige HU-Plakette aufweisen. Sieht ein Ordnungshüter die abgelaufene Plakette auf Deinem Privatgrund, egal ob von außen oder wieso auch immer er ihn betreten hat, bist Du fällig.

    Glaubste nicht? Tante Google hilft. Meist betrifft es irgendwo auf dem Grundstück abgestellte Anhänger.

    Also, Kennzeichen weg. Dann setzt Du Dich allerdings der Gefahr aus, daß das Ordnungsamt wegen illegaler Abfallbeseitigung kommt. Von wegen Altfahrzeugverordnung.

    Gruß
    Michael

    Hallo,

    Da muss ich Michael recht geben.
    Wir hatten nämlich diesen Fall schon einmal.
    Unser Renault war zu diesem Zeitpunkt auf unserem Privatgrund etwa zwanzig Meter von der Straße entfernt abgestellt.
    Damals war er noch angemeldet, aber der Tüv war schon ein paar Jahre abgelaufen.
    Einem Polizisten ist das damals aufgefallen und wir musste eine Strafe bezahlen!!

    MFG

    Sebastian

    Grüße

    Sebastian

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