• Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte benutze die Suchfunktion. Es gibt genügend gleichlautende Anfragen.

    Außerdem ist Dein Prüfer der beste Ansprechpartner für derartige Fragen. Die meisten geben vor dem Termin gerne Auskunft und klären Unklarheiten.

    Nur weil der TÜV (richtigerweise: die HU) abgelaufen ist, ist es keine Neuzulassung. Eine Neuzulassung wäre es, wenn Du ein neues Fahrzeug erstmalig in den Verkehr bringst.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Cesaaa wird wohl die Vollabnahme meinen, und da der Schlepper wahrscheinlich abgemeldet wurde, ist es für ihn eine "Neuzulassung".

    Zum Thema, was der TÜV (oder andere Institutionen) prüft nur soviel:

    Bei uns in der Gegend sind die Zeiten lange vorbei, wo man eine HU-Plakette zugeteilt bekam, wenn am Schlepper Licht und Bremse einigermaßen funktionierten. War im Juni mit dem 20er Dieselross beim TÜV, da wurde es mir fast "Angst und Bange", da wurde alles kontrolliert, ich zähle mal nur das auf, womit ich NICHT unbedingt gerechnet hatte:

    Bereifung (Größe und Zustand)
    Spiel / Zustand Mittelachbolzen
    Radlagerspiel vorne und hinten
    Streuung des Lichtkegels (!!!)
    Prüfzeichen im Scheinwerferglas
    Anhängerkupplung
    Zustand, Befestigung des Fahrersitzes
    Kontrolle der Fahrgestellnummer
    Prüfzeichen, Drehbarkeit der Anhängerkupplung

    und zuletzt natürlich noch das WARNDREIECK. (nicht vergessen)

    Wie gesagt, das waren die Sachen, womit ich nicht unbedingt gerechnet hatte, quasi die K[r nach der Pflicht.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Das ist von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.
    Ich war dieses Jahr im Januar mit meinem D2416 nach der Restauration zur HU. Der Prüfer hat damals net viel sehn wollen, aber von allem möglichen Bilder gemacht.
    Dann war ich noch mit unserem D1706 bei einer Autowerkstatt zum TÜV. Dort kommt immer jemand von der DEKRA. Die HU hat net mal 5Minuten gedauert. Einmal ein paar Meter vor fahren mit Fußbremse bremsen und das selbe nochmal mit der Handbremse. Dann noch den Blinker durchgeschaltet und das wars schon.
    Schau auf alle Fälle dass die Handbremse geht wenn zum TÜV gehst. Bei meinem 24er hab ich tricksen müßen, weil die Wirkung net gereicht hätte. :D Inzwischen funktioniert sie aber einwandfrei! Was manchem Prüfer auch gefällt ist, wenn ein Bulldog Bremslicht hat.

    Gruß Jessi

    Unsere Schlepper:
    Lanz D1706 17PS Baujahr 1954
    Fahr D130 17PS Baujahr 1956 mit Güldner 2LD Motor
    Lanz D2416 24PS Baujahr 1957
    Lanz D1616 16PS Baujahr 1958
    Lanz D4016 40PS Baujahr 1959

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die HU abgelaufen ist und/oder das Fahzeug abgemeldet ist, brauchst Du trotzdem keine Vollabnahme. Kein Brief verfällt mehr. Warum auch, denn diese Regelung war nur Geldmacherei und wurde von Brüssel gestoppt.

    Gruß
    Michael

  • Sierra: interessant, seit wann gilt diese Regelung?
    Vor zwei Jahren, als ich mit meinem Dieselross bei der Vollabnahme und anschliessender Brieferstellung (alten Brief gab es natürlich nicht) war, war das noch anders, als Du beschreibst. Lediglich das Verfahren der Ausschreibung, ob das Fahrzeug geklaut ist und ob Driite Anspruch darauf erheben ist einfacher geworden (geht jetzt ohne Anfrage beim KBA) ...

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Als ich im Januar mit meinem 24er bei der Abnahme für die Wiederanmeldung war, wurde mir gesagt, daß man wenn der alte Brief vorhanden ist nur eine normale HU machen muss. Dabei spielt es keine Rolle mehr wie lang das Fahrzeug schon abgemeldet ist. Mein Lanz wurde 1974 abgemeldet und 36 Jahre später von mir wieder angemeldet. Des hat soviel gekostet wie eine ganz normale HU. Nur wenn man ein Oldtimergutachten haben will wird es richtig teuer.
    Der alte Brief verfällt erst, wenn der neue von der Zulassungsstelle ausgestellt wurde. Leider darf man den Pappbrief net weiter benutzen.

    Gruß Jessi

    Unsere Schlepper:
    Lanz D1706 17PS Baujahr 1954
    Fahr D130 17PS Baujahr 1956 mit Güldner 2LD Motor
    Lanz D2416 24PS Baujahr 1957
    Lanz D1616 16PS Baujahr 1958
    Lanz D4016 40PS Baujahr 1959

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, ein Brief muß natürlich vorhanden sein. Egal, wie alt. Ich hab im Herbst 2008 in Unkenntnis ein §21-Gutachten machen lassen. Auf der Zula sagten sie mir dann, daß ich das Geld hätte sparen können, weil ein alter Brief da ist. Das geht auch, wenn er geschnitten ist.

    Übergangsweise galt mal eine 7-Jahres Regelung. Die EU war damit aber nicht zufrieden.

    Gruß
    Michael

  • ok danke für die vielen sehr Hilfreichen tipps, und ich werde in zukunft mehr themen suchen ^^


    und bei mir iss alles noch vorhanden sogar der alte pappbrief(wenn auch geschnitten)

    Sierra wohnst du zufälligerweiße in Nesselwang und verleihst traktoren für touren ???^^
    falls ja glückwunsch iss einfach geil da 8) :lol:

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema TÜV: und zwar restauriere ich gerade meinen Eicher EKL 15/2. Da die Bremsen kaputt waren, konnte ich vor der Restauration nicht mehr zum TÜV und nun kann es auch noch ungefähr 2-3 Monate dauern bis er fertig ist. Die HU ist seit Januar 2011 abgelaufen und der Eicher ist immer noch angemeldet.
    Wenn ich nun mit dem Eicher nach der Restauration zur HU vorfahre, kann ich dann eine Strafe bekommen, weil ich die HU solange überzogen habe???

    Hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

    Viele Grüße
    Max

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine Prüforganisation darf keine Strafen verhängen.

    Wenn Du allerdings den Schlepper abmeldest, kann die Zula anstoßen, daß ein Bußgeld verhängt wird. Also, laß ihn angemeldet und schau drauf, daß niemand die abgelaufene Plakette zu Gesicht bekommt. Auch nicht auf Deinem Privatgrund!

    Tip: Warte bis 2012, ab da soll nicht mehr rückdatiert werden. Hoffentlich setzen sie es auch termingerecht um.

    Gruß
    Michael

  • Hallo Max,

    falls du ihn doch abmeldest: Die Zulassungsstelle meldet des weiter und es gibt Strafe. Wenn du jedoch den Fahrzeugschein verloren hast/versehentlich ins Feuer oder Reisswolf gefallen ist und auf dem Nummernschild die Plakette weggefallen ist kann dir niemand was.

    Gruß Christian

    • Offizieller Beitrag

    Strafe gibt es nicht, es ist keine Straftat. Nur eine Ordnungswidrigkeit und die ist bußgeldbewehrt.

    Außerdem gibt es auch Zulas, die es nicht weitermelden.

    Warum den Fahrzeugschein verlieren wegen dieser Lappalie? Kostet nur unnötig Aufwand und Ärger. HU nachholen und gut ist. Die 3 Monate mehr an Steuer (wenn überhaupt) und Versicherung fallen jetzt auch nicht mehr ins Gewicht. Schließlich kosten Abmelden und Wiederzulassen auch Geld und Zeit.

    Gruß
    Michael

  • Michael,

    es gibt wie überall nette und weniger nette "Sesselpupser". Für mich persönlich ist es eine Strafe wenn ich eine Ordningswidrigkeit begehe und dann Geld bezahlen muss. Es lesen ja noch mehr Leute mit und vielleicht ist jemand dabei, der länger als 8 Monate überzogen hat. Dann doch abmelden will weil es nix mehr wird= 40Euronen+2Punkte, je nach Zulassungsbeamten. Wenn einem was blödes dazwischen kommt sind 8 Monate nix. Da hab ich lieber keinen Fahrzeugschein.

    Schönen Gruß vom haarespaltenden Christian

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