Hallo Traktorhofler, ich habe mal eine Frage:
Der Kugelkopf auf der Ackerschiene ist ja zum Ziehen von Anhängern nicht zulässig,
aber darf ich einen Fahrradträger darauf montieren?
Danke für Eure Antworten!
Hallo Traktorhofler, ich habe mal eine Frage:
Der Kugelkopf auf der Ackerschiene ist ja zum Ziehen von Anhängern nicht zulässig,
aber darf ich einen Fahrradträger darauf montieren?
Danke für Eure Antworten!
Die sind schon zulässig, wenn du die Hubarme oben festmachst und nicht über die Hydraulik bedient werden können (bei den meisten Eichern möglich), der Kugelkopf ein TÜV Siegel hat, die Ackerschiene eine vernünftige Verdrehsicherung hat und letztendlich eingetragen ist.
Alles andere ist nicht zulässig, auch wenn es manchmal unlogisch scheint.
LG
Christian
Die sind schon zulässig, wenn du die Hubarme oben festmachst und nicht über die Hydraulik bedient werden können (bei den meisten Eichern möglich), der Kugelkopf ein TÜV Siegel hat, die Ackerschiene eine vernünftige Verdrehsicherung hat und letztendlich eingetragen ist.
Alles andere ist nicht zulässig, auch wenn es manchmal unlogisch scheint.
LG
Christian
Der Beitrag ist völliger Blödsinn!
Es ist nicht zulässig, solange Zugvorrichtung und Kugelkopf nicht eingetragen sind - genau gleiche Voraussetzungen wie bei Anhängerbetrieb.
Morje Christian, danke für Deine Antwort!
Danke 3085!
Ich würde sagen: machen.
sind
Das habe ich doch geschrieben das dies eingetragen sein muss.
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