Mal eine ganz allgemeine Frage:
Darf ich einen Anhänger ziehen, dessen zul. Gesamtgewicht zu hoch fürs Zugfahrzeug ist, der aber z. B. leer oder nur leicht beladen ist, so dass das eingetragene Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird?
Mal eine ganz allgemeine Frage:
Darf ich einen Anhänger ziehen, dessen zul. Gesamtgewicht zu hoch fürs Zugfahrzeug ist, der aber z. B. leer oder nur leicht beladen ist, so dass das eingetragene Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird?
Da du den Schlepper mit schwarzer Nummer fährst, muss der Anhänger aber auch zugelassen sein (mit schwarzer Nummer). Es sei denn du fährts für einen Landwirt für seinen Betrieb, dann darfst auch grün fahren (mit grünem Nummernschild des Betriebes oder der Anhänger wurde vor 1961 gebaut oder ... Falls das jetzt falsch ist was ich schreibe, lasst einfach den Shitstorm über mich kommen. Jedenfalls ist das Thema mit Anhänger und Schlepper mit schwarzer Nummer nicht so einfach.
Ist für einen VW-Bus. Hatte nix mit grüner oder schwarzer Nummer zu tun.
Stimmt, die ursprüngliche Frage ist wirklich mit der ersten Antwort vollumfänglich beantwortet worden 👍
M.f.G. Dieter
Aber nur wenn man sich nicht auf öffentlichen Straßen befindet! Da gilt nämlich Steuerpflicht!
Gruß Andreas
Gar nix. Aber wenn du mit einem Schlepper, der mit schwarzer Nummer zugelassen ist, einen Anhänger ziehst, muss dieser auch mit schwarzer Nummer zugelassen sein, sonst ist es Steuerhinterziehung. Und da versteht der deutsche Staat keinen Spaß. Das wollte ich nur noch hinzufügen, auch wenn es eigentlich nicht die Frage war. Schuldigung, dass ich etwas weiter gedacht habe. Das es sich um einen VW Bus handelt konnte mir mein Orakel leider nicht sagen. Womit wir wieder bei der präzisen Fragestellung angekommen sind, die hier mittlerweile fast überall fehlt!
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