Beschwerde wegen Traktorgeräusch

  • Zitat von bulldogloise

    @ Alldog-Fan:
    Wenn du siehst, dass er vor dich springt, schon mal bereithalten, leicht vom Gas gehen (also ca. halb bis dreiviertel) und kurz bevor er auf der Straße steht, Vollgas, Kupplung treten und natürlich abbremsen. Wennst de des gut machst, springt er zumindest schon mal zur Seite :wink::lol:

    Genau, und dann bekommst du eine nette Anzeige wegen Nötigung, das macht dann unter dem Strich 800 EUR, einen Punkt und jede Menge Ärger.

    Jessi macht das schon ganz richtig... beharrlich nett bleiben, reden und reden und reden und reden....

    Klar kann einem irgendwann der Knopf platzen, aber es ist doch für viele Mitmenschen einfach eine Frechheit wenn landwirtschaftliche Anlieger einen Feldweg benutzen den sich dieses Individuum grad als Freizeitraum ausgesucht hat.

    Leider habe ich in der Familie genau solch eine Anzeige schon durch, dabei sind wir nur gesittet an jemandem vorbeigefahren der auf dem Feldweg mit dem Hund spazieren war und sich durch uns genötigt sah.

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    Lanz D 2016
    Lanz D 4016
    Lanz Alldog 1215
    International DF25

    • Offizieller Beitrag

    Das kann Dir als Nötigung ausgelegt werden. Wenn es dumm kommt sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Beides Straftaten.

    Andererseits kannst Du ihn wegen Nötigung anzeigen, wenn er Dir den Weg versperrt. Zeugen sind da äußerst hilfreich. Es wird dann aber eskalieren.

    Gruß
    Michael

  • Moin,
    ich habe auch so eine Nachbarin. Mein Hof liegt in einem ca. 30Jahre altem Neubaugebiet. Neben mir gibt es hier noch zwei Höfe, die aber noch Vollerwerbslandwirte sind.
    Alle anderen Nachbarn sind zufrieden und helfen ach schonmal beim Maisfahren etc.. Abends trifft man sich schonmal am "Stein" auf ein Bierchen.... .
    Und dann kam Sie! Aus der Stadt zugezogen...... .
    Hat allein bei mir schon zweimal die Polizei gerufen. Nur Ich habe offiziel einen Schaustellerbetrieb! Da darf Ich auch abends oder nachts (@Oscar: Ja Ich habe mich da eingehend rechtlich beraten lassen) meine Fahrzeuge rangieren. Natürlich nicht unnötig; aber wenn wir spät (oder früh) von einer Veranstaltung zurückkommen, darf Ich meine Wagen mit Hanomag in die Halle rangieren.
    Ergo sind die Sheriffs jeweils unverichteter Dinge wieder abgefahren. Beim zweiten mal haben Sie aber die Nachbarin darauf hingewiesen, dass Ich darf!

    Das einem Irgendwelche Freizeitler die Feldwege und Zufahrten blockieren und man mit nem Häcksler oder Ladewagen nicht durchkommt haben wir hier öfter.
    Aber beim Maisfahren 2009 kam die Krönung: Da hatten wir für eine Biogasanlage ein 1,5Ha Stück in einem Wohngebiet: Die Strasse ist sehr eng und von vorn bis hinten absolutes Halteverbot. Als wir angefangen haben (freitags ca.18.00) standen schon ein paar Autos da; aber wir sind noch durchgekommen.
    Als Ich mit dem letzten Hänger vom Feld kam (45m³ Tridem) und hinter mir der Häcksler, hatten alle Anwohner Ihre Autos wechselweise an die Strasse gestellt als Protest gegen unsere Arbeit. Als wir am ersten Haus geklingelgt haben wurde uns mitgeteilt, dass wir nicht durchs Wohngebiet zu fahren hätten, und da würden auch Kinder spielen! Klapp, Tür zu!

    Wir wussten uns nicht anders zu helfen (wir konnten da nicht weg!!) und haben die Sheriffs gerufen. Als die da waren haben die die Anwohner aufgefordert die Strasse freizumachen. Und jeder hat ein Bußgeld wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr bekommen (120,-).

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Oi,
    die Situation, die Maxe da beschreibt, finde ich grausam, macht mir Angst.
    Ich bin heilfroh für jeden Bauern, der es sich heute noch antut, bei diesen Milch- und Erzeugnispriesen dafür zu sorgen, dass wir nicht im Ödland ersticken. Die Bauern an ihrer Arbeit zu hindern, heißt die eigene Kultur zu unterbinden. Heute müssen die Bauern natürlich mit großen Maschinen weit fahren, natürlich auch durch Wohngebiete. Aber die Drollies, die eben auf dem Land wohnen wollen, aber die ländlichen Arbeiten unterbinden wollen, haben einfach keinen Verstand. Das sind eben die Leute, die Wurst essen wollen, ohne dass es Schweine und Kühe gibt.
    Da fehlt´s einfach an Heimatkunde!

  • Zitat von maxe

    Und jeder hat ein Bußgeld wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr bekommen (120,-).

    Absoluter Schwachsinn!
    "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist eine Straftat.
    Bei einer Straftat kommt es in aller Regel zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, mit der Folge einer Gerichtsverhandlung und ggf. einer Verurteilung, Entzug der Fahrerlaubnis und/oder Geldstrafe - auch Zuchthaus ist sogar möglich.

    Bußgelder gibt es hingegen nur im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Da gibt es auch keine Angeklagten, sondern lediglich Betroffene. Für Parken im Haltverbot (ohne "e") gibt es max. 35.- Euro (länger als 1 Std., mit Behinderung). Lässt Polizei / Ordnungsamt abschleppen, kommen diese Kosten noch hinzu (ca. 180.- Euro).
    Ein Bußgeld in Höhe von 120.- Euro für Parken im Haltverbot (Zeichen 283 StVO) ist absoluter Schwachsinn...

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  • Zitat von maxe

    Moin,
    war mir klar, das Oscar es besser weiß, er war ja auch da..... :o:o !

    Nee, Oskar hat beim HVSV (Hessischer Verwaltungsschulverband) den Lehrgang für Bedienstete der Hilfspolizei zur Bestellung gem. § 99 HSOG / FS 9302 absolviert. Im Anschluss daran folgte die Bestellung zum Hilfspolizeibeamten durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Mir kann also nicht jeder Karussellenbremser erzählen, dass rumoxydieren im Haltverbot ein 'Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr' sei und zudem noch ein Bußgeld in Höhe von 120.- Euro nach sich zieht.

    Immer erst Gehirn einschalten, dann erst Tasten drücken... :P

    P.S.: Wenn der herbeigerufene Sheriff den/die Betroffenen auffordert das/die Fahrzeug(e) zu entfernen, sind gerade einmal max. 25.- Euro (mit Behinderung!) fällig.

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  • Also ich kann über meine Nachbarn nicht schimpfen da Beschwert sich keiner da kann ich auch mal Sonntags am Traktor oder Haus Arbeiten das macht eh die Hälfte von Ihnen schon mal . Und wenn sehe ich es erst mal so ich bezahle Steuern für Traktor er ist unter 7,5 Tonnen also darf ich damit Fahren wie mit einem Auto . PS ich kenne Autos die übertönen so manchen Traktor die haben auch keine Einschränkung.
    Gruß Kevin

    Fendt Farmer 3s Runde Haube
    Deutz 8005
    Gutbrod 2600DAS

  • bei uns im dorf haben wir auch viele rentner welche aus der stadt kommen und dann hier ihre Landidylle" haben möchten.
    sobald man ein kleines feuer macht ( bei uns ist es erlaubt mittwochs und samstags gartenreste zu verbrennen) oder mit der motorsäge arbeitet (zur gartenflege) stehen sie direkt bei dir vor der tür.
    Das schlimmste ist, dass wir unser Holz auf einem grundstück hinter unserem haus lagern und dies etwa 100 meter von den gewissen leuten entfernt liegt.
    da sie von dem geräusch der kreissäge zum holz schneiden so genervt waren wurde dann mal die polizei gerufen. Leider ist es aber so, dass es halt nicht erlaubt ist und wir nach einer begehung mit bürgermeißter und ortspolitikern zu dem entschluss kommen mussten, dass wir nicht mehr dort unser holz schneiden dürfen.
    jetzt müssen wir das holz dort immer aufladen ( wodrüber sie sich auch schon beschwert haben) zu einem bekannten auf den hof, dort schneiden wieder aufladen und dann wieder zurück und dort stapeln !!!

    da die gesamte nachbarschaft sehr sauer ist, haben wir uns zusammengeschlossen und uns legale arbeiten gesucht über welche sich die immer so aufregen und arbeiten sobald wir können um sie zu ärgern :D
    ist zwar nicht ganz ok aber wir haben spaß und könenn uns ein wenig "rechen".

  • Moin,
    also dann hier die Langversion für Oscar und alle anderen :
    Also die Anwohner bekamen von den sheriffs (nachdem diese nicht gerade freundlich behandelt wurden ) eine Anzeige wegen "gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr".
    Ein paar Wochen später wurde uns durch die (zu uns sehr freundlichen) Sheriffs mitgeteilt, dass den PKW Haltern seitens der Staatanwaltschaft angeboten wurde, dass Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 120,- einzustellen. Soweit Ich weiß haben alle davon Gebrauch gemacht.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Zitat von maxe

    (...) also dann hier die Langversion für Oscar und alle anderen Schlaumeier:
    Also die Anwohner bekamen von den sheriffs (nachdem diese nicht gerade freundlich behandelt wurden ) eine Anzeige wegen "gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr".
    Ein paar Wochen später wurde uns durch die (zu uns sehr freundlichen) Sheriffs mitgeteilt, dass den PKW Haltern seitens der Staatanwaltschaft angeboten wurde, dass Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 120,- einzustellen. Soweit Ich weiß haben alle davon Gebrauch gemacht.

    Also dann hier noch einmal für dich und alle anderen:
    Die Sheriffs können aus einem Tatbestand des "Parkens im Haltverbot" keinen Straftatbestand des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" machen, nur weil man unfreundlich gegen sie war - dafür gibt es keinerlei Gesetzesgrundlage!!! Sollte ein Sheriff heftig beleidigt werden, hat er die Möglichkeit - wie jeder andere Bürger auch - Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten ("Beamtenbeleidigung" gibt es übrigens auch nicht...).

    Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass Betroffene - dank Rechtsschutzversicherung - bereits gegen kostenpflichtige Verwarnungen von gerade mal 15.- Euro vor Gericht ziehen (meist erfolglos!). Das jemand eine Fantasie-Strafe in Höhe von 120.- Euro einfach so akzeptieren würde (zudem auch noch mehrere Personen!), ist absolut hirnrissig...

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  • Moin,
    ein Glück, dass Ich nicht darauf angewiesen bin, dass Oscar mir glaubt oder auch nicht! Wenns jemand anderes gewesen wäre...... aber Oscar, naja!

    Weißt Du, auf jemanden wie Dich, dessen Beiträge hauptsächlich daraus bestehen anderen zu zeigen, dass sie keine Ahnung haben und sie gleichzeitig zu beleidigen, kann Ich durchaus verzichten!

    Machs doch mit meinen Beiträgen einfach so wie Ich mit deinen schon seit langem verfahre: Ignoriere sie einfach.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte mir vorstellen, dass uns hier ein paar
    entscheidende Informationen vorenthalten werden, die aus dem schlichten Falschparken den gefährlichen Eingriff machen.

    Wer nicht mächtig Dreck am Stecken hat, kriegt das mit jedem Dorfanwalt sofort vom Tisch.

  • Zitat von Oskar

    P.S.: Wenn der herbeigerufene Sheriff den/die Betroffenen auffordert das/die Fahrzeug(e) zu entfernen, sind gerade einmal max. 25.- Euro (mit Behinderung!) fällig.

    Nur dann, wenn es nur "versehentliches" Falschparken war. Hier aber liegt Vorsatz vor, die wollten ja mit Absicht behindern. Da kommst Du mit 25,- EUR nicht aus. Wenn es da dumm kommt ist sogar schnell mal der Führerschein weg!

    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Mit welcher Begründung? Wo steht das? Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen versehentlichem oder absichtlichen Falschparken mit Behinderung.

    Gegebenenfalls Nötigung, aber zum gefährlichen Eingriff reicht das nicht.

  • Zitat von maxe

    Machs doch mit meinen Beiträgen einfach so wie Ich mit deinen schon seit langem verfahre: Ignoriere sie einfach.

    Nee, ich mach was viel lustigeres:
    Ich werde deine Geschichte ausdrucken und ans Sheriff-Office in der Weserstraße 3a in Hatten faxen. Vielleicht verraten die mir ja den Trick, wie man ein 15.- Euro Ticket in ein 120.- Euro Ticket umwandelt. Mit diesem Wissen werde ich dann bestimmt befördert, bekomme goldene Schulterklappen und singe bei jedem Ritt durch mein Revier: "He, he, he, ich bin der Goldene Reiter..."

    Zitat von Xolger

    Nur dann, wenn es nur "versehentliches" Falschparken war. Hier aber liegt Vorsatz vor, die wollten ja mit Absicht behindern. Da kommst Du mit 25,- EUR nicht aus. Wenn es da dumm kommt ist sogar schnell mal der Führerschein weg!

    Ach Leute...
    "Versehentliches Falschparken" gibt es nicht. Es sind immer ein Anfangs-, ein End- und wenn die Haltverbotzone länger ist, auch Mittelzeichen gut sichtbar aufgestellt. Wer seine Karre dennoch dort abstellt, handelt stets vorsätzlich!
    Legt der Betroffene Einspruch ein, weil er die Schilder nicht gesehen habe, könnte es in der Tat dumm kommen: Wer nichts oder sehr schlecht sieht, darf kein Auto fahren...

    PN senden zwecklos! Der Administrator hat private Nachrichten für mich gesperrt...

  • Ticket ? Sheriff -Office ? ,da rich ich aber ganz stark die Pärie.Muß schnell meinen Chevy vom Highway holen,bevor mich die Highway-Patrol schnappt.
    :idea:

    Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

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