Welche Schlepper Klasse L

  • Wenn du nen Landwirt hast der dir dafür Rückendeckung gibt, kannst du das auch machen. Aber das ganze muss dann such schlüssig sein. Wirst du mit privatem Brennholz aufm Hänger erwischt, ist das Steuerhinterziehung (bei grünen Kennzeichen) und fahren ohne Führerschein für alle die den neuen EU-Lappen haben. Außer man hat CE. Dann ist es egal.


    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Zitat von Ponchen

    Wirst du mit privatem Brennholz aufm Hänger erwischt, ist das Steuerhinterziehung (bei grünen Kennzeichen) und fahren ohne Führerschein für alle die den neuen EU-Lappen haben. Außer man hat CE. Dann ist es egal.


    Grüße


    Die Ausführung ist ebenfalls nicht korrekt,es gibt den Tatbestand fahren ohne Führerschein garnicht sondern fahren ohne Fahrerlaubnis,zudem hat dies auch nichts mit dem "neue EU-Lappen" zu tun, viele die den rosa Schein hatten und nun die Plastikkarte besitzen haben hinter der Klasse L/T Schlüsselnummern stehen (ich meine 151 müsste aber selbst nachschauen jetzt) diese besagen das man von der Auflage "Lof" NICHT betroffen ist folglich können die transportieren was sie wollen! Auch stimmt die Aussage nicht das man generell CE brauch, es kommt ganz auf das Fahrzeuggewicht des Fahrzeuges/Gespann an,so kann man zb auch einen Unimog 411 oder kleinere Deutz/Fendt/Fahr aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichtes problemlos mit der Klasse B bewegen bestenfalls bedarf es je nach Anhänger noch BE!

    Deiner Theorie nach bzw von einigen hier, stelle ich die Behauptung auf das bestimmt ca 98% der User hier dann "schwarz" unterwegs sind sprich ohne Fahrerlaubnis fahren weil die ganzen Vorzüge der Fahrerlaubnisverordnung für sie nicht greifen, auf sämtlichen Oldtimertreffen dürfte es dann ähnlich ausschauen, 99% begehen wohl Steuerhinterziehung (weil beim FA keine Meldung gemacht wurde zwecks Versteuerung für diesen Termin) und wohl auch über 90% fahren wohl "schwarz" weil zb Klasse B nicht ausreichend ist

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Moin,

    Zitat

    Deiner Theorie nach bzw von einigen hier, stelle ich die Behauptung auf das bestimmt ca 98% der User hier dann "schwarz" unterwegs sind sprich ohne Fahrerlaubnis fahren weil die ganzen Vorzüge der Fahrerlaubnisverordnung für sie nicht greifen, auf sämtlichen Oldtimertreffen dürfte es dann ähnlich ausschauen, 99% begehen wohl Steuerhinterziehung (weil beim FA keine Meldung gemacht wurde zwecks Versteuerung für diesen Termin) und wohl auch über 90% fahren wohl "schwarz" weil zb Klasse B nicht ausreichend ist

    Da könntest Du voll ins "schwarze" treffen...

    Aber:Psssst; nicht verraten, das ist geheim! :roll:

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Ganz einfach,
    solang des Kennzeichen grün is, fahr ich mit T alles was ich will, weil da kräht kein Hahn danach ob ich ma schnell mein 8 Tonner voller Pflastersteine lad oder den Fundamentenaushub meiner Garage damit nein Wald fahr. Was ich damit sagen will: Des EU Führerscheinrecht is von vorn bis hinten Leutverarscherei. Des fängt bei den Schleppern an geht über den schwachsinnigen BE und endet ab dem 1.1.2013 damit dass man fürs Motorrad zwei Fahrprüfungen ablegen muss um endlich die Fahrerlaubnisklasse A zu haben. Es is alles bloß Geldschneiderei und ein Witz dass wir uns so verarschen lassen! Gott sei Dank wissen das bei uns auch die Polizisten, dass das ein Krampf ist, sodass zwecks Lof Scheiße da kein Mensch was sagt. Mein Onkel ist Oberkommisar und sagt: Fahr einfach, wir sagen da nicht!
    Also denkt ned so viel über den schlechten EU Scherz nach!

  • Moin,

    Zitat

    fahr ich mit T alles was ich will, weil da kräht kein Hahn danach

    bis was passiert...

    Wie schnell hat man mal eben mit nem Schlepper irgendwo an einem parkendem Auto angeeckt. Dann holt sich deine Haftpflicht die Kohle von DIR zurück, denn die Versicherungen wissen genau Bescheid was takko ist!

    Von einem Unfall mit Personenbeteiligung will Ich mal garnicht anfangen; da haftest Du im Zweifel mit deinem Privatvermögen bis an dein Lebensende. Ich glaube irgendwas mit 800,- nicht pfändbarem Selbstbehalt ist zurzeit drin. Und dein Onkel sollte sich auch mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...das hat schon anderen die Pension gekostet.

    Was ist bloß so schlimm daran, wenn man seinen Fuhrpark in Ordnung hält..und dazu gehört auch die ordentliche Zulassung nebst Versicherung!

    Hoffentlich wohnst Du weit genug weg, sodass es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass du Schaden an meinem Eigentum verursachen kannst.

    Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen: Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Da ich aus Hobby 4 Hektar Obstbau betreibe laufen 4 Schlepper auf die Grüne Nummer.
    Da ich weder eine Betriebsnummer habe, genügte es dem FA die Flurstücksnummern der betroffenen Felder und die Angabe des Verwendungszwecks.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

  • Ich wollt hier jetzt ned mächtig den Angriff auf euch starten.....aber wenn man überlegt wies vor 20 Jahren war und was jetzt um nichts für ein Geschiss gemacht wird.....und die Leute des einfach mit sich machen lassen. (Mal ganz nebenbei: Selbst in der Fahrschule im Kaff hier fahren die die Fahrstunden mit nem vom Bauern geliehenen Fendt 409 Vario MIT GRÜNER NUMMER!!)

  • Moin,
    ich wollte hier auch niemanden anmachen, aber mal darstellen was passieren KANN.
    Natürlich kann das alles ein Leben lang gutgehen....muss aber nicht. Einmal nicht aufgepasst und dann heißt es: Jaaaa, hätten wir das gewusst.

    Wer ein LoF Fahrzeug auf grüner Nummer (Steuerbefreit) zumTreffen bewegen will ruft einfach einen Tag vorher beim Finanzamt an und versteuert nach. Kostet vielleicht nen Zehner, wahrscheinlich weniger. Sagt das Finanzamt (aus Unwissenheit) das sei nicht nötig: Schriftlich geben lassen! und Ihr seid fein raus!
    Bei uns in der Gegend sind die Sheriffs extrem gut auf LoF Fahrzeuge geschult (der Oberkontrollierer aus dem nächsten größeren Dorf hat sogar ein Internes Lehrbuch zum Thema verfasst) und wissen Bescheid. Hier bräuchtet Ihr nur beim Abbiefgen mal den Blinker vergessen und Ihr seid dran. Wenn die einen Grund haben euch anzuhalten tun sies auch; und finden meistens mehr!
    - der Klasse T-Inhaber der gewerblich Erde fährt
    - der Klasse BE Inhaber der mit dem Hanomag vom Nachbarn SEINE Sträucher zur Grünschnittannahme fährt
    - der Bauwagen mit Folgekennzeichen auf dem Weg zum Treffen
    und so fort.

    Ich bin in einem Lohnbetrieb als Schlosser und komme in der Gegend viel rum. Und solche Stories höre Ich jede Woche (na haste schon gehört....der XY geht jetzt zu Fuss....fahren ohne Fahrerlaubnis....)

    Zitat

    Selbst in der Fahrschule im Kaff hier fahren die die Fahrstunden mit nem vom Bauern geliehenen Fendt 409 Vario MIT GRÜNER NUMMER!!)


    Frag mal nach,ob die den nicht tageweise nachversteuern. Würde mich arg wundern wenn nicht! Der Fahrlehrer kann sich jedenfalls nicht mit Unwissenheit rausreden.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Zitat von schadi

    Ich wollt hier jetzt ned mächtig den Angriff auf euch starten.....aber wenn man überlegt wies vor 20 Jahren war und was jetzt um nichts für ein Geschiss gemacht wird.....und die Leute des einfach mit sich machen lassen.

    Was willste da groß machen ausser mit den Steinen leben die man in den Weg gelegt bekommt, klar wenn man selbst betroffen ist,sprich wenn man erwischt wird bei einem Verstoß gegen eine Auflage könnte man klagen, so wie seinerzeit als es darum ging ob man mit Klasse L/T auch für Biogasanlagen fahren darf! Es wurde da ja dann auch entschieden das es keinen Unterschied beim Fahren macht ob man den Mais nun auf die Biogasanlage fährt damit die Bakterien was zu tun haben oder es als Futter für die Kühe gedacht ist, so könnte man auch argumentieren wenn es um die LoF Auflage geht.
    http://www.topagrar.com/news/Energie-N…lich-97338.html

    Zitat von schadi

    (Mal ganz nebenbei: Selbst in der Fahrschule im Kaff hier fahren die die Fahrstunden mit nem vom Bauern geliehenen Fendt 409 Vario MIT GRÜNER NUMMER!!)


    Und? Meldung beim FA zwecks Versteuerung für die Dauer der Ausbildung und ein Telefonat mit der Fahrzeugversicherung um den Sachverhalt zu klären, dies ist hier auch übliche Praxis

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

    Einmal editiert, zuletzt von Farmer1 (15. Dezember 2012 um 00:15)

    • Offizieller Beitrag

    wat de buer nich kennt dat fret he nich
    dat is al jümmers so ween

    zwei wunderbare Sprüche aus dem Plattdeutschen, die vieles aus manchen vorherigen Beiträgen auf den Punkt bringen.
    Gerade der letzte Beitrag ist wunderbar:
    das grüne Kennzeichen sagt zwar etwas über die Steuerbefreiung aus, jedoch lässt sich das Fahrzeug ohne Änderung der Kennzeichenfarbe für bestimmte Zeit versteuern. Und dann darf (bei passendem Führerschein...) da so gut wie alles mit gemacht werden. Nebenbei muss auch die Versicherung davon wissen, gerade wenn das Fahrzeug für die Fahrschule genutzt wird. Alles andere wäre äußerst fahrlässig von beiden Seiten. Aber davon sieht man ja auf dem Rückweg vom Stammtisch in der Kneipe nichts...

    Das alles wurde hier und anderswo schon so oft durchgekaut. Auch sind die Führerschein-Verordnungen für jedermann im Internet einsehbar und im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten sehr gut lesbar.

    Ebenfalls für dauerhafte Erheiterung sorgt bei mir (wenn es nicht so traurig wäre) nach wie vor ein Leserbrief an eine bekannte Szene-Zeitschrift. Der Schreiber beschwerte sich tatsächlich über die Aufklärung und Erläuterung der Gesetzeslage, das würde bei vielen Leuten doch dazu führen, dass sie nicht mehr mit den Treckern fahren dürften oder mögen.
    Dabei schützt weder Unwissenheit noch Ignoranz vor Strafe...

    EDIT: Maxe und Farmer1 waren schneller...
    Die Regelung, dass Fahrten für die BGA grundsätzlich auch dem LoF-Zweck dienen, wurde erst nach zwei (für manche Leute) teuren Jahren ergänzt. Im ersten Jahr wurde es bekannt, im Zweiten hatte man zuzusehen, dass der Mais erst auf der Siloplatte der BGA vom Landwirt abgegeben wurde. Wenn der Mais auf dem Acker in den Eigentum der BGA überging und dann vom selben Fahrer desselben Lohnunternehmers gefahren wurde, war der LoF-Zweck hinfällig. Da kam es auf eine geschickte Formulierung der Verträge an...
    So ist das nunmal mit den Gesetzen, die werden nicht am Küchentisch zwischen Füttern und Güllefahren geschrieben.

    mfg
    GTfan

  • Man man, also langsam bekomme ich 300 Puls wenn ich so manchen Beitrag zu dem Thema hier lese! Ist es denn sooo schwer zu verstehen?? In der Fahrerlaubnisverordnung ist unter "Einteilung der Fahrerlaubnisklassen" GANZ GENAU BESCHRIEBEN WAS EIN LOF-ZWECK IST UND WAS NICHT!! Das kann jeder nachlesen! Und macht man mit dem Schlepper etwas das nicht dieser Liste entspricht, fährt man ohne Fahrerlaubnis und ohne Versucherungsschutz! Das gilt für Führerschein T und L, und nur für die jüngeren wie mich, die nach 1999 den Lappen gemacht haben! Leute die die alte Pappe haben, haben die Schlüsselnummer 174 dahinter stehen. Die dürfen auch zu "nicht-LoF-Zwecken" Schlepper über 3,5t bzw. 7,5t fahren! Aber alle anderen haben die A-Karte gezogen! So einfach ist das. Kies, Brennholz, Pflastersteine und und und sind keine LoF-Dinge.
    Und das hat mit grünen Kennzeichen rein garnichts zu tun! Das ist streng genommen nur die Frage ob steuerbefreit oder nicht. Ich kann allerdings auch mit schwarzen Kennzeichen einen LoF Auftrag ausführen.

    Mich kotzt es inzwischen nur noch an das sich jeder Hansel nen Trecker kauft, aber die Experten nichtmal in der Lage sind sich vorher zu informieren! Und dann ist auf einmal das böse Gesetz schuld! Natürlich kommen 90% der Leute auch damit durch, weil sie Glück haben. Hier werden inzwischen schon Leute angeschissen wegen sowas! Und ich kann die Leute die bei der Polizei oder beim FA anrufen mittlerweile sehr gut verstehen! Wenn man sich selber mit viel Aufwand und Geld versucht an die Regeln zu halten, und andere schei...n einfach drauf!

    :evil:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Zitat von Ponchen

    Und macht man mit dem Schlepper etwas das nicht dieser Liste entspricht, fährt man ohne Fahrerlaubnis und ohne Versucherungsschutz!


    Diesbezüglich kannst du ja dann auch sicher eine Quelle angeben woraus dies hervor geht?

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Kannst du noch was anderes als Kleinigkeiten anmarkern??? Das fahren ohne FE ist eine Straftat! Wirst du erwischt, gibt es nicht nur eine saftige Geldstrafe (im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen), sondern wahrscheinlich auch die Frage ob der Beschuldigte psychisch überhaupt geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Da kommt man in einen richtig schönen Teufelskreis.

    http://www.kfzversicherungen.org/ratgeber/20120…rerlaubnis.html


    Jeder wird wohl verstanden haben das fahren ohne FE eine Menge Ärger mit sich bringt. Du versuchst anscheinend irgendwelche Lücken zu finden! Erkunde dich VORHER vernünftig, dann brauch man sich nachher auch nicht aufregen.

    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

    • Offizieller Beitrag

    Farmer1 hat es sicher nicht nötig, Lücken zu finden. Soweit ich weiß, braucht er sich keine Gedanken zu machen, ob er etwas fahren darf oder nicht.

    Prinzipiell ist er nämlich auf Deiner Seite. Ihn regt nur auf, daß immer wieder Halbwahrheiten und unscharfe Formulierungen in den Ring geworfen werden, die die Lückensucher ermutigen.

    In Deinem Fall ist es zwar keine Ermutigung, aber es ist trotzdem nicht so, daß man ohne Versicherungsschutz fährt. Die Versicherung nimmt einen später nur in Regreß bis 5k pro Schadensfall.

    Und im übrigen fahren eh zu viele Leute auf unseren Straßen rum. Und was für Granaten. Wenn da ein paar mehr aus dem Verkehr gezogen würden, kann ich das nur begrüßen.

    Also Leute, fahrt schwarz, was das Zeug hält. Ich freu mich über jeden, den ich beim Sonntagsausflug nicht (mehr) treffe. :P

    Und die 5k steckt man doch locker weg. So ein blöder Lappen kostet doch bestimmt das Mehrfache. ;)

    Gruß
    Michael

  • Ob er es nötig hat Lücken zu finden kann ich nicht beurteilen. Ich kenne ihn ja nicht persönlich. Mich regt es nur auf das einige Leute immer wieder versuchen das Gesetz für sich auszulegen, obwohl die links zu den entsprechenden Seiten schon etliche male hier gepostet wurden, und es JEDER nachlesen kann! Ich weiß nicht was es daran nicht zu verstehen gibt!? Lesen werden die Leute wahrscheinlich können, denn sonst hätten sie wohl garkeinen Führerschein!

    Das mit den 5000€ steht genauso in dem link den ich gepostet habe!!?? Alle zu faul zum lesen?

    :roll:

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte, Du verwechselst da wen.

    Es war nicht Farmer1, der hier ein Gesetz für sich auslegen wollte. Im Gegenteil!

    Es geht auch nicht um die 5k, die in dem von Dir verlinkten Beitrag stehen. Du wirfst den Leuten Verbreiten von Halbwahrheiten vor, redest aber selbst von "ohne Versicherungsschutz". Und das ist schlicht und ergreifend falsch.

    Können wir uns alle wieder etwas beruhigen und drauf verständigen, daß jeder am Ende für sich selbst verantwortlich ist? Und wer sich unbedingt auf seinen Onkel verlassen will, kann das ja tun.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Du hast recht, ich beruhige mich. Meine Absicht war es nur vereinfacht darzustellen was fahren ohne FE mit sich bringt. Wenn ich dabei teils ungenau war, entschuldige ich mich dafür! Tatsache ist aber auch, das hier schon etliche links gepostet wurden, wo alles haarklein drin steht. Also verstehe ich die ganzen Diskussionen nicht. Alle können ihr Internet zum rumdaddeln benutzen, aber einfach mal die Fahrerlaubnisverordnung oder Führerscheinklassen zu googeln kriegt anscheinend keiner hin. Schon komisch.


    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • maxe: Allerdings, ich hab da auch schon so einiges mitbekommen. Das mit dem Autor bei den Jungs wusste ich zwar noch nicht, aber das passt ins Bild.
    Die sind ziemlich heiss hier. Das obligatorische "25" Schild abhanden gekommen= richtig Ärger. Teilweise schon wegen Papieren zu Hause.
    Oder auch Ladungssicherung... Da fuhr mal einer mit nem 4006 und Kipper. Geladen hatte er ne Rolle Stacheldraht, und nen Koffer mit Krampen, Hammer und Zange. Der hat die Straße nur überquert, da hatte er Besuch auf der Weide und sollte ne Anzeige kriegen. Er hat den freundlichen Herren allerdings nach der Ermahnung "freundlich" angeboten, die Rolle doch mal hochzuheben :thumbs:

    Gruß Jan

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