Welche Schlepper Klasse L

  • Hallo allerseits,

    ich suche hier einen Ratschlag. Ich möchte mir einen Schlepper anschaffen für Brennholz. Ich mache gerade meine Klasse B und L ist auch dabei. Es soll noch ein Anhänger sowie ein Autocutter von der Firma Posch angeschafft werden.

    Jetzt bin ich im Unwissen was ich Eigentlich an Neueren Schlepper kaufen darf ?
    Jede Firma hat unterschiedliche Schlepper im Programm.

    Die andere Sache wäre, ob die Leistung reicht ( Schlepper Klasse L entspricht) für den Autocutter ?

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


    erster Googleeintrag...

    Dein Autocutter(was immer das auch ist) hat bestimmt eine Leistungsangabe welche notwendig ist in der BA oder ähnlichem.
    Du kannst einen Schlepper mit 500PS auch auf 32km/h drosseln lassen (Getriebesperre etc.) und darfst ihn fahren. Musst halt Eintragen lassen oder so bestellen, wenn du einen neuen kaufst.

    Gruß vom Bodensee
    Ruffdrag87

    Ich habe einfach Spaß an Dingen, die fossile Brennstoffe verbrauchen!
    -Fendt Farmer 2D 1961
    -Eicher EKL 15/II 1957
    -Fahr D130 1957
    -Holder ED II 1955

  • Im Prospekt auf der Homepage steht etwas von 20PS, damit solltest du schon eine ordentliche Auswahl an Schleppern bekommen.

    Meine Hanomag´s
    R19 Bj.54, R22 Bj.55,
    R27 Bj.55, R28 A Bj.52 mit Frontlader,
    R28 B Bj.52, R45 A Bj.52
    Deutz MAH711 Bj. 48
    Herford Typ BS, Bj. Nachkrieg

  • Nein, aber mein Vater kommt von der Landwirtschaft. Gegenüber von unserem Haus ist sein altes Eltern Haus. Da hatte die Ganze Zeit mein Onkel darin gelebt. Vor ein paar Jahren sind sie alle Verstorben. Ich bin der einzeigst "Mann" im hause der Anpackt. Das ich es auch etwas leichter habe will eben einen Schlepper anschaffen mit dem entsprechenden Gerät.
    Mein Onkel war im Bauernverband und mein Vater im Forst.

    Ich bin auch Zeitlich Begrenzt als Tischler und muss auch mal Länger auf der Baustelle verweilen.

  • Ist ja gut und schön. Aber was bringt es mir wenn ich nur für private nutzen einen Schlepper nur bis 3,5t fahren darf. Ich kenne mich in diesen Gebiet nicht gut aus. Ich bin auch am Zweifeln das es Schlepper gibt die so viel wiegen ....zumindest das was ich mir vorstelle.

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten.

    1. Schlepper bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Das entspricht ungefähr der 50PS Grenze. Güldner G50AS hat z.B. genau 3500kg. Den darfst du immer fahren, wenn du FS Klasse B hast.

    2. Schlepper über 3,5t kaufen und eigenen Betrieb anmelden. Das wird aber nicht so einfach!

    3. Schlepper über 3,5t kaufen, bei einem befreundeten Landwirt mit anmelden, falls es möglich ist. Wirst du aber dann mit deinem Brennholz aufm Hänger erwischt, fährst Bauschutt oder sowas, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis und Steuerhinterziehung wenn ein grünes Kennzeichen dran ist. Ist halt ok, solange nichts passiert!

    4. LKW Führerschein machen! Dann darfst du alles fahren! :wink:

    Wieviel Holz willst du denn machen???

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Richtig! Zu Möglichkeit 1: Dann darf du aber nur einen Hänger über 750Kg ziehen, wenn du die Klasse BE hast...

    Gruß Martin

  • Wenn ihr Land habt könnt ihr eine grüne Nummer beantragen. Kommt aber bloß nicht auf die Idee da etwas von Brennholz reinzuschreiben, sondern Pflege von Streuobstwiesen usw.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Ich ärgere mich gerade. Wenn ich vor meiner Bund Zeit den Führerschein gehabt hätte, wäre ich auf CE Lehrgang geschickt worden.

    Naja schwamm drüber. Wie gesagt wir haben Wiesenstücke sowie Wald.

    Früher hatt mein Vater übern Sommer an die 120 Steher Holz gemacht wo ich geholfen habe.

    Ich wollte eigentlich einen Schlepper an die 60-70 PS.

  • Da hier mal wieder viel Quatsch geschrieben wurde, wie Aussagen " Wirst du dann aber mit Brennholz auf deinem Anhänger erwischt" sollte man sich vieleicht mal wieder die Fahrerlaubnisverordnung reinziehen um zu sehen das der Gesetzgeber gaaaanz großzügig war was alles unter Land und/oder Forst zu verstehen ist, hier der entsprechende Auszug und darunter die Quellangabe! (Die Stelle bei denen überall Brennholz anfallen wird/kann aber ich mal verdeutlicht! Ebenso bedarf es keiner grünen Nummer um Traktoren mit L oder T fahren zu dürfen, wer natürlich bei Aldi auf dem Parkplatz mit einem Schlepper über 3,5t zlgg und nur Klasse B erwischt wird ist reif, egal ob grün oder schwarz!

    (5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

    1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

    2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege

    3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

    4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

    5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

    6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

    7. Winterdienst
    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV06.htm

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Moin,
    jaaa, ganz toll!

    Aaaaber, entscheidend ist hier das "wirtschaft"!

    Zwar darfst du zu z.B. Forst Zwecken fahren, aber nur wenn du dies zum erziehlen eines (wie auch immer gearteten) Einkommen tust. Für privatwirtschaftliche Zwecke gilt das nicht (so die allgemeine Auffassung der Rechtsprechung). Das gilt für den gesamten Auszug, den du hier aufgeführt hast.

    MfG Maxe

    "Do wat du wullt, de Luet snakt doch"

  • Du hast da leider die Worte Betrieb von übersehen. Im Klartext heißt das, du darfst nur Trecker mit L und T fahren, wenn du was für nen Landwirt machst, oder selber einen Betrieb hast! Sonst ist nix mit L und T! Besonders privates Brennholz gehört NICHT ZU LOF-ZWECKEN!! So ka....e das auch sein mag! Ich habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und unter anderem auch den Spezi kontaktiert der in der Oldtimer-Traktor diese Themen bearbeitet und beantwortet. Überall die gleiche Aussage: privat Brennholz fahren ist KEIN LOF-ZWECK! Man, wie oft soll man das noch schreiben, nur weil einige es einfach nicht wahrhaben wollen! Ihr könnt ja damit fahren, aber wenn ihr erwischt werdet, oder was passiert - gute Nacht!

    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Man sollte echt die Schlepper auf schwarz melden, da ist man immer auf der sicheren Seite.

    Aber im Januar 13 kommt anscheinend eine große Verkehsrreform, in der das nochmal überarbeitet werden soll. Es sollen auch die Schleppertreffen in Brauchtumsveranstaltungen integriert werden.
    Denn wenn man bei uns in Beuren übers Treffen läuft, dann ist nur jeder 3. Schlepper schwarz angemeldet. Da sagt niemand was...

    Die Polizei hat bei uns in der Gegend auch noch selten kontrolliert, ob man LOF oder nicht unterwegs ist.
    Außerdem müsste man ja nur einen Spaten dabei haben und schon kannst du sagen, du fährst auf den Acker zum umgraben.

    Das ist übrigens O-Ton meines Fahrlehrers :mrgreen:
    Ich bin auf jeden Fall gespannt, was sich im Januar alles ändert!!

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