Verkauf von Landwirtschaftlicher Fläche an Nichtlandwirt

  • Hallo Zusammen,

    ist ein Kauf bzw. Verkauf von Landwirtschaftlicher Fläche an einen Nichtlandwirt ohne weiteres möglich? Oder kommt es hierbei gerne zu Problemen?

    Muss beim Kauf / Verkauf auf irgendetwas geachtet werden in Sachen Steuern oder sonstigen versteckten Kosten?

    Ich hoffe hier kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann mir ein paar Ratschläge geben.

    Vielen Dank im Voraus

    EM235

  • Hallo,

    du brauchst die Zustimmung des zuständigen Landwirtschaftsamtes, dann steht einem Kauf nicht im wege.
    Ich habe im Mai dieses Jahres einen alten Hof gekauft, auf dem ca. 40 Jahre schon keine LW mehr betrieben wurde, da musste auch das Landwirtschaftsamt erst zustimmen bevor ich zum Notar gehen konnte. Da er dort immer noch als Landwirtschaftlicherbetrieb gelistet war.
    Von versteckten Kosten hast du nichts zu befürchten, jediglich die Bearbeitungsgebühr und die Grunderwebssteuer kommen zum Kaufpreis hinzu.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

  • Zitat von Rohölzünder

    Hallo,

    Es könnte aber sein, dass Dich einige ortsansässige Landwirte böse anschauen. Die hätten das sicherlich auch gerne gekauft, wegen Vermehrung der Subventionen....

    Gruß Gordon


    Deswegen muss da ja über das Landwirtschaftsamt laufen. Ein Nichtlandwirt kann nur kaufen, wenn kein Landwirt kaufen will. Und wenn der Nichtlandwirt der Preis egal ist, wird auch hier gedeckelt. Bitte korrigiert mich, aber ich meine maximal 50 % über dem ortsüblichen Durchschnittspreis.

    ... und die Sache mit den Subventionen ist totaler quatsch. Durch die hohen Boden und Pachtpreise fließen diese direkt an den Verpächter / Verkäufer. Vielmehr ist es so, dass die Tierhaltung an die Fläche gekoppelt ist.

    Schöne Grüße,
    Rainer

    Lanz 7506 Allzweck ('49)
    Lanz 7506 Holzgasrückbau ('42)
    Lanz 1706 Halbdiesel ('55)

  • Ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Zitat von McSchocko

    Heisst das, sobald ein Landwirt interesse an einem Grundstück hat, hat der Nichtlandwirt keine Chance mehr den Grund zu kaufen, da dieser ein Vorrecht hat?

  • Hallo,

    Da hilft nur selber (Alibi)Landwirtschaft betreiben :wink: Man muss nur wissen wie man ungerechte Regelungen umgehen kann.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Ich kenne mich in diesem Thema leider nicht sehr gut aus. Ich denke du meinst wohl eine Nebenerwerbslandwirtschaft zu betreiben?

    Aber um eine Nebenerwerbslandwirtschaft betreiben zu können, muss ich doch bereits eine gewisse Flächengröße besitzen und die Landwirtschaft muss einen Teil meines Einkommens ausmachen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sierra (18. November 2012 um 22:13) aus folgendem Grund: Lass doch bitte diese unsinnigen Vollzitate sein!

  • In diesem Fall hat nicht irgend ein Landwirt ein Vorkaufsrecht, sondern das Landwirtschaftsamt selber kauft das Land über einen speziellen Verein.
    Von diesem Verein wird das Land dann an interessierte Landwirte weiterverkauft, die sich um die Flächen als Käufer bewerben dürfen.

    Dieses Vorgehen dient nicht nur dem erhalt von Flächen, zur landwirtschaftlichen Produktion, sondern verhindert auch den Flächenkauf von Konzernen und Investoren um hier in großem Stil ökologischen Landraub zu begehen.
    Jedes Jahr gehen mehrere hundert Hektar an landwirtschaftlicher Produktionsfläche verloren.
    Die hälfte der Flächen Madagaskars gehören einem Konzern und in Ungarn werden tausende Hektar Land von Konzernen bewirtschaftet.
    Durch die Ökostromsubventionen wurden Biogas und Solarflächen nicht nur für Landwirte sondern auch für Investoren interessant, aber denen sind Fruchtfolgen, nachhaltiges Wirtschaften und erhalt der Vielfalt egal. Die nächsten 20 Jahre fließen die Gewinne, danach sind die Böden fertig.

    Um bei den derzeitigen Landpreisen das ganze durch Subventionen rentabel zu machen, müssen die Flächen mehrere Jahrzehnte bewirtschaftet werden.
    Für Betriebe gibt es nur wenige Chancen derzeit zu überleben, einer davon ist wachsen.
    Und wenn wirklich die Subventionen wie ein goldener Fluss aus Brüssel fließen würden, warum hören dann jedes Jahr tausende Landwirte in D auf?!

    Subventionen sind ein Bestandteil des Einkommens eines jeden Landwirts, dafür müssen wir uns an ein umfangreiches Regelwerk aus Brüssel halten. Wer hier Fehler begeht muss Strafen zahlen und Subventionen zurückgeben. Wir betreiben nicht nur Landwirtschaft, sondern auch Landschaftspflege und erhalten nachhaltig die Kulturlandschaft in Deutschland. Wiesen und Wälder, im Schwarzwald, auf der Alb oder am Bodensee werden gepflegt und erhalten das Landschaftsbild Deutschlands.

    EDIT:
    @E235
    Eine rechtssichere Auskunft bekommst du nur bei dem zuständigen Landwirtschaftsamt bzw Landratsamt. Die Damen und Herren erklären dir das Verfahren und zeigen dir auch die Kosten etc auf.
    Hier erhälst du auch alle anderen Infos die du für dein Vorhaben brauchst.

    Mit den bösen Blicken der Nachbarn kommt man klar ;)

    Gruß vom Bodensee
    Ruffdrag87

    Ich habe einfach Spaß an Dingen, die fossile Brennstoffe verbrauchen!
    -Fendt Farmer 2D 1961
    -Eicher EKL 15/II 1957
    -Fahr D130 1957
    -Holder ED II 1955

  • Wenn es gehen würde, würde der Landwirt liebend gern auf Subventionen verzichten. Ohne Subventionen würden aber jetzt schon Megabetriebe a la LPG unsere Landschaft regieren. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Trend sowieso dahin geht. Man betrachte jetzt nur die Rübenernte und Abfuhr und die Beschickung der Biogasanlagen. Ohne Lohnunternehmen und genossenschaftsartige Vereinigungen der Betriebe geht da gar nichts mehr. Wer weiß wie dann der nächste Schritt aussieht....

    Gruß Hennak

  • Gilt jeder Acker und Wiese als Landwirtschaftliche Fläche oder gibt es da auch wieder Unterschiede?
    Denn sonst hat man als Nichtlandwirt ja eigentlich keine großen Chancen ein Stück Land günstig zu erhalten, oder?

    Eicher Königstiger EM 300 Baujahr 1961
    Eicher Puma ES 201 Baujahr 1964

    Eicher Zwei-Schaar Wendepflug AG50
    Eicher Pagri Kartoffelroder

  • Hallo,

    maßgeblich sind die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes (Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe). Danach ist für die Frage der Genehmigungspflicht die Größe der zu verkaufenden landwirtschaftlichen Fläche entscheidend, bei uns in Niedersachsen sind Verkäufe ab 1 Ha genehmigungspflichtig. Bei euch in Bayern erst ab 2 Ha. Hier stehen die Größen und einige Hintergrundinformationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCckverkehrsgesetz

    In der Praxis läuft das Ganze so ab, dass ein ganz normaler Kaufvertrag beim Notar beurkundet wird, der anschließend vom Notar zum zuständigen Landwirtschaftsamt geschickt wird, mit der Bitte um Genehmigung. Wenn diese und evtl. andere Genehmigungen da sind, wird der Vertrag "abgewickelt", also Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.

    Grüße
    Michael

    Fendt Farmer 104 LS
    Porsche Diesel P111
    Schmiedag Hansa 50D

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