Interessantes rund um Anhänger am Schlepper

  • Hallo,

    Danke für den Link. Dass das 25 er Schild vorgeschrieben ist, habe ich bis jetzt auch nicht gewusst. Dachte immer, das brauche man nur, wenn die Zugmaschine schneller als 25 läuft. Werde dann mal ,,schnell'' eins montieren.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß ich mit dem Führerschein der Klasse B nur einachsige Anhänger ziehen darf???

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • mit Klasse B darfst du nur einachsige Hänger fahren. Mit KLasse BE jedoch auch zweiachsige.

    Welche Hänger man noch mit B fahren darf, hängt vom Zugfahrzeug ab.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo,

    So wie ich das verstanden habe darft du mit der Kl. B an einem PKW /Lkw bis 3.5 t nur einachsige Anhänger fahren. Tandemachser haben einen max. Achsabstand von 1 Meter und gelten auch als 1-Achsig. In der Zimmerei, in der ich arbeite, haben wir einen Kran. Der hat ein GG. von 11 t und ist auch ein Tandemachser. Somit dürfen auch alle mit der alten Führerscheinklasse 3 mit unserem 7.5 t LKW den Kran bewegen. Wir sind im Moment 7 Leute plus Seniorchef. Von den 7 haben 2 die Klasse B, dürfen also nur 3,5 t bewegen. 4 haben den alten 3er, dürfen also 18 t (mit Anhänger) bewegen, also auch den Kran. Wenn der Kran keine Tandemachse hätte, dürften bloß der Seniorchef und der Chef mit dem alten 2er und ich mit dem CE den Kran fahren.
    Anders sieht es da bei den Traktotren aus. Denn bei Landwirtschaftlichen Zügen gelten Ausnahmebedingungen.

    Zitat des PDF-Dokumentes:

    ,,Eine A u s n a h m e macht der Gesetzgeber für die Land- und Forstwirtschaft. Hier (und nur
    hier) ist das Führen von Zügen mit mehr als drei Achsen nach folgenden
    Bedingungen möglich (2. AusnahmeVO zur StVZO vom 28.2.89):
    1. Die Zugmaschine muß eine durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    von nicht mehr als 32 km/h haben,
    2. der Zug oder einzelne Fahrzeuge müssen von land- oder forstwirtschaftlichen
    Lohnunternehmen vermietet oder auf andere Weise überlassen
    worden sein,
    3. der Zug wird vom Land- oder Forstwirt selbst oder von einer in seinem
    Betrieb beschäftigten Person geführt,
    4. der Zug wird für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und
    5. der Zug wird mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
    gefahren und ist entsprechend gekennzeichnet.
    Vereinfacht ausgedrückt: Nur wenn diese Bedingungen zutreffen, darf man
    einen Zug von mehr als 3 Achsen führen.''

    Das heißt du kannst an deinem Schlepper mit FS Kl. B auch mehrachsige Anhänger fahren, wenn es eben Landwirtschaftlichen Zwecken dient.

    edit: Am PKW darfst du jedoch nur Anhänger mit einen zgg von 750 KG fahren. Eine Ausnahme ist folgende Regel: Die zgg des Anhängers darf nicht höher sein wie die Leermasse des Zugfahrzeugs, und beide Gesamtmassen dürfen dann aber nicht schwerer sein wie 3500 KG.
    Beispiel: Anhänger zgg 1000 KG, PKW lg 1200 KG, PKW zgg 1600 KG.
    Zgg Anhänger ist somit leichter als lg PKW, aber beide Gesamtmassen (1000 KG + 1600 KG = 2600 KG) sind leichter als 3500KG. Somit dürfte man den Zug mit der Kl. B fahren.

    edit 2: Hier noch ein paar Infos zum Thema Tandemachse und alter 3er LinkLink

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Dann bin ich ja beruhigt. Binm nämlich gerade dabei einen Zweiachs-Anhänger für meinen Trecker zu restaurieren. Nciht das alles umsonst wäre.

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • Zitat von Deutz 4006

    Hallo,
    Anders sieht es da bei den Traktotren aus. Denn bei Landwirtschaftlichen Zügen gelten Ausnahmebedingungen.

    Ja. Aber nur, wenn grüne Nummernschilder dran sind....

    ...und da schliesst das schwarze Kennzeichen die lof-Nutzung im Sinne des Textes aus.

    Gruss,
    Michael

    --
    IHC/McCormick 323 Bj. 68
    IHC 423 Bj. 70
    Robur LO2002A Bj. 75

  • Zitat von Marcel

    Dann bin ich ja beruhigt. Binm nämlich gerade dabei einen Zweiachs-Anhänger für meinen Trecker zu restaurieren. Nciht das alles umsonst wäre.

    Wenn an Deinem Schlepper ein schwarzes Kennzeichen ist, ist es umsonst, falls Du keinen LKW-Führerschein hast.

    Michael

    --
    IHC/McCormick 323 Bj. 68
    IHC 423 Bj. 70
    Robur LO2002A Bj. 75

  • Hallo,

    so wie es in der PDF-Broschüre steht ist es aber egal, mit was für einem Kennzeichen der Schlepper unterwegs ist. Maßgeblich ist, dass er für landwirtschaftliche Zwecke unterwegs ist.

    Zitat PDF-Datei:

    5. der Zug wird mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
    gefahren und ist entsprechend gekennzeichnet.
    Vereinfacht ausgedrückt: Nur wenn diese Bedingungen zutreffen, darf man
    einen Zug von mehr als 3 Achsen führen.
    Wobei die Zulassung hinsichtlich der Steuer unerheblich ist: Der T r a k t o r
    kann sowohl schwarz als auch grün gekennzeichnet sein, die A n h ä n g e r
    können zugelassen oder zulassungsfrei sein (StVZO §18 Abs. 2, 6a).
    Maßgeblich ist, daß der Zug sich in land- oder forstwirtschaftlichem
    Einsatz befindet.

    Z u l a s s u n g s f reie A n h ä n g e r :
    An Traktoren dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger nur in der Landund Forstwirtschaft und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
    mitgeführt werden. Diese Anhänger müssen mit einem Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet sein. Ein Folgekennzeichen der
    Zugmaschine ist zulässig, aber nicht vor g e s c h r i e b e n .
    G e s c h w i n d i g k e i t s s c h i l d e r (§ 58 StVZO):
    Zulassungsfreie Anhänger hinter land- und forstwirtschaftlichen
    Zugmaschinen müssen mit reflektierenden Geschwindigkeitsschildern
    (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm, Aufschrift: 25) an der
    Rückseite gekennzeichnet sein. Fehlt das Schild, muß der Anhänger zugelassen
    sein.

    Für Landwirtschaftliche Zwecke können also auch an Schlepper mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfreie Anhänger genutzt werden. Lediglich Fahrten z.B. zu Oldtimertreffen sind streng genommen nicht erlaubt, allerdings wäre es z.B. mir bei strikter Auslegung der Gesetztslage verboten, mit meinem mit grünem Kennzeichen angemeldeten Deutz auf ein Oldtimertreffen zu fahren. Ich dürfte meinen Deutz rein rechtlich ausschliesslich land- und forstwirtschaftlich nutzen. Wobei das bei uns im Ort zum Glück keinen interessiert, was man mit seinem Schlepper so alles anstellt. Ein paar Beispiele aus meinem Fuhrpark:
    2-Achsbrückenwagen, Bj. ca. 1948 -1952, komplett Holzausführung inkl. Deichsel und Drehschemel, ungebremst
    1-Achs-PKW-Anhänger, Bj. 1987, Nutzlast normal 400 KG, tatsächliche Nutzlast ca. 2000 KG, ungebremst

    Von dem Brückenwagen laufen übrigens noch viele im Ort.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Ohman. Typisch Deutschland. Da steigt doch keiner mehr durch. Meint ihr die Polizei hat das alles drauf??? Ich denke nicht dass die sich da so mit auskennen. Ich fahr einfach 8)

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • marcel du hast schon recht das sich meist die polizisten auch nicht so recht auskennen, bzw man ihnen manchmal mit etwas fachchinesisch und ein paar guten worten weismachen kann das das alles erlaubt ist, aber dann kommst du mal an einen der wirklich ahnung hat und da gibt es spezialisten die es auf landwirtschaftliche fahrzeuge abgesehen haben und dann bist du drann!

    nur mein rat!

    gruß sven

    es ist schön hier drum bleib ich hier!

  • Ich habe mir von meinem Onkel auch schon öfters den Zweiachser ausgeliehen. Die polizei ist mir dort auch entgegen gekommen haben aber nichts gemacht. Es heißt zwar Unwissenheit schützt vor dem Gesetz nicht, aber ich hab bei der Dienststelle hier schonmal Praktikum gemacht. Also hoffe ich mal auf Verständnis :D
    Und außerdem hab ich in meinen Anhänger schon viel Geld und Zeit investiert. Da lasse ich mir das Fahren nicht einfach so verbieten!!!!
    Das wäre ja noch schöner.


    MfG
    Marcel

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • da is wirklich schwer durchzublicken.

    @marcel..solange du dein Hänger dann nich gut erkennbar überlädst und du alles immer schön abspannst macht das ganze schonmal nen guten eindruck wenn dir nen polizeiwagen begegnet. alles andere is dann schicksal :)

  • Die Polizei weiß nicht alles ,zumindest nicht bei landwirtschaftlichen fahrzuegen.
    War mal bei uns auf der Polizeiwache(ist schon eine ganze Weile her)
    und wollte was von denen wissen ab wann(Kmh) ein Anhänger Luftdruckbremse haben muß.
    Der eine sagte so der andere so,zuletzt standen 5 Polizisten um mich, bis dann einer meinte ich solle doch bei der Landwitschaftkammer anrufen die müßten das wissen.Das machen wir auch wenn wir nicht weiter wissen.
    Habe zwei Einachsanhänger mit Auflaufbremse und ich denke wenn die Beleuchtung,Bremse und der Rest ok ist dann sollte es keine Probleme geben.Das gild natürlich auch für den Schlepper.
    Gruß Peter

  • Hallo es ist doch alles nur eine auslegungssache wenn der Gesetzgeber es erlaubt für einen Landwirt irgendwas durch die Gegend zu fahren sehe ich da überhaupt keine Probleme dann lad ich mir ein Kantholz auf meinen Anhänger der gehört dann Bauer Piepenbring und den will ich ihn gerade bringen weil Bauer Piepenbring sich einen Hühnerstall bauen will und das tolle an der Geschichte ist ich kann auch noch mit grüner Nummer fahren
    Gruß Normag

  • Hallo,

    Bei mir im Ort kann man eigentlich davon ausgehen, dass man mit dem Schlepper nie kontrolliert wird, wenn man nicht, wie Havy schon sagte, ums doppelte und gut sichtbar überlädt und der Schlepper technisch i.O. ist. Ich selbst wüsste nicht, wann die örtliche Polizei das letzte mal eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt hat (PKWs mit eingeschlossen), nur blitzen tun sie ab und zu mal. Wenn man dann nicht gerade den 80 km/h-Hanomag aus Ebay dabeihat, kümmert es mich wenig.
    Auch mit grünem Kennzeichen kann man bei mir praktisch alles transportieren, auch wenn es mit Landwirtschaft nicht das geringste am Hut hat. Mein Deutz läuft wegen der Landwirtschaft ca. 20 % und wegen Bautätigkeiten oder sonstigen Zwecken 80 %.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Ich finde einfach die Polizei soll sich mal net mit sowas wie Oltimer-Schleppern rumärgern, sondern Verbrecher jagen. Die Verderben einen noch das ganze Hobby. Hab mir da auch mal von einem Erzählen lassen was ich darf und was net, aber da blicken die ja echt selber net mehr durch, deswegen mein Motto: Hänger dran, und ab gehts....

    Schöne Grüsse
    Fendt F24 8)

  • Hallo,

    ich denke auch Traktorkontrollen sind sinnvoll - so mancher fährt mit defekten Lichtern, defekten Auflaufbremsen o.ä. durch die Gegend und stellt ein potenzielles Unfallrisiko dar.

    Ich denke das sich jeder selbst einmal überlegen sollte, ob und wie man durch die Gegend düst.

    Bei uns im Dorf gibt es einen Hilfsarbeiter auf einem Hof, der fährt mit halb zerstörten Anhängern Mist in der Gegend rum - und das nicht von einer Straßenseite auf die andere.

    Daher finde ich es durchaus sinnvoll wenn die Verkehrspolizei auch Traktorgespanne kontrolliert - solange alles im normalen Rahmen bleibt und nicht zwanghaft nach einem Fehler gesucht wird. :roll::roll::roll:

    Gruß
    Peter
    :)

  • Zunächst bedeutet das, dass man den Anhänger mit der grünen Zulassung des Zugfahrzeuges versehen hat.
    Interessant wird es erst, wenn man zu einem Treffen fährt, welches nicht der "Brauchtumspflege" dient (und selbst hier sind die Meinungen der verschiedenen Polizeibeamten nicht einheitlich).
    Hat der Anhänger ein schwarzes Nummernschild (somit selbst versichert) gibt es weniger Probleme - zumindest für "alte" Führerscheininhaber.

    Gäbe es innerhalb der DEUVET aber mehr als drei registrierte Vereine/Clubs, so könnte man über diese Schiene, beim Besuch von Treffen - oder (immer) besser Brauchtumsveranstaltungen - bestimmt Sonderregelungen erreichen.

    Leider haben auf Seite der Oldtimer-Traktorenvereine oder -IG's nur die wenigsten den Wert dieses Verbandes erkannt - ansonsten gäbe es mehr als drei Vereine dieser Sparte in der DEUVET.

    Ich hatte hier mal einen DEUVET-thread gemacht, aber scheinbar gibt es hier zu viel "Einzelkämpfer", bzw. zu wenig Vereinsvorstände.

  • Servus,
    @: PG Piet,
    versteh mich net falsch, ich weis was du meinst, es ist wirklich eine Schande wie manche durch die gegend fahren, aber ich habe meine Aussage jetzt auf Oltimer bezogen, den jeder der sein Hobby da ernst nimmt, hat gepflegte und saubere Maschinen, das sehen denke ich mal auch die gesetzes Hüter, in so einem Fall wie du ihn jetzt beschrieben hast würde ich das auch so sehen, das kontrollen sinnvoll sind.
    Gruss Fendt F24

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