Hallo,
Mein nächstes Projekt steht in den Startlöchern. Für diesen Schlepper habe ich eine Original Betriebserlaubnis über 6km/h aus dem Jahr 1983. Ob der Schlepper wirklich nur 6 km/h läuft und ob die Gänge 2 und 3 wirklich gesperrt sind, wie im Schein (Betriebserlaubnis) geschrieben, kann ich noch nicht beurteilen, weil der Motor noch nicht läuft. Der Schalthebel rastet in allen Positionen ein. Ich weiß nicht was die unter "sperren" verstehen.
Mein letzter Wissensstand ist der, dass "alte" 6km/h Schilder, bzw. "Gutachten, Betriebserlaubnisse" Bestandschutz haben. Da es nur noch sehr wenige Oldtimer Traktoren gibt mit so einer Betriebserlaubnis, möchte ich den gerne so erhalten und nicht wieder schneller machen. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass es nachträglich nicht mehr erlaubt ist, seinen Traktor durch sperren der Gänge mit 6 km/h zulassungsfrei zu fahren.
Also Motor in Gang bringen und ab auf die Strasse? Müssen bei einer 6km/h "Zulassung" Blinker, Warnblinker angebracht sein? Was gilt es zu beachten? Muss ich damit trotzdem zum TÜV? Wie ist der richtige Ablauf, um damit legal auf der Strasse zu fahren? Ist das Gerät mit einer 6km/h Betriebserlaubnis steuerfrei? Reicht das 6 km/h Schild am Rücksitz, wie es jetzt angebracht ist?
Für Infos schon mal Danke im Voraus!
Gruß Gordon