Moin,
zur Schule fahren, Einkaufen fahren oder eine Ausfahrt machen jedenfalls nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Gruß
Julian
Moin,
zur Schule fahren, Einkaufen fahren oder eine Ausfahrt machen jedenfalls nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Gruß
Julian
Zitat von Andi1989Und was gilt alles als LoF fahrt?
In seinem Fall braucht er ja auch keinen L. Solange die ZGM vom Traktor nicht mehr als 3.5t hat. Kann er doch fahren wie er will. Er will ja mit normalen Kennzeichen anmelden.
Was anderes wäre mir jetzt auch nicht bekannt, wenn ich davon ausgehe das du mit normalem Kennzeichen die schwarze Nummer meinst.
Zitat von d5506fahrerMoin,
zur Schule fahren, Einkaufen fahren oder eine Ausfahrt machen jedenfalls nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Gruß
Julian
Das ist mir klar auch eine Fahrt zu einem Treffen zählt nicht dazu. Aber was genau Zählt als LoF fahrt? Klar der Weg zum Acker/Wald und zurück aufjedenfall. Aber was noch? Ich habe z.B. letztens den Hänger mit Schrott beladen und habe diesen zum Schrotthändler gefahren. Was ist das nun? LoF fahrt oder nicht?
Leider sind die LoF fahrten nirgends genau deklariert.
Es ist erstmal grundsätzlich keine lof-Fahrt zum Schrotti. Aber es kann aufgrund der Umstände doch sein.
Und deswegen hat es auch keinen Sinn, das schon wieder durch das Forum zu ziehen. Bitte bleibt beim Thema, googelt selber danach oder lasst Euch erwischen und legt es auf ein Gerichtsurteil an. Dann wisst Ihr für genau den einen Euren Fall Bescheid. Und jeder andere im Graubereich außerhalb der festgeschriebenen Liste ist anders und fällt unter Glaskugelleserei. Und die ist grad zur Reparatur.
Gruß
Michael
Zitat von Andi1989Leider sind die LoF fahrten nirgends genau deklariert.
Falsch.
"Brauchtumsveranstaltungen" sind nicht genau deklariert. Der LoF-Zweck ist ganz genau mit dem Betreiben einer Landwirtschaft mit Gewinnabsicht abgeklärt.
Ein Landwirt, der mit grünem Kennzeichen und Gummiwagen hinter zum Baumarkt fährt um Pflastersteine für seine Terrasse zu holen ist da schon drüber weg. Für den Kuhstall sähe es jetzt schon wieder anders aus...
Andre, mit deiner Aussage über das komplett legale Fahren mit der Klasse L liegst du wirklich komplett falsch.
mfG
Fabian
Naja wir haben altmetall weggefahren damit wir mehr platz in der scheune für holz haben. Und das geld das wir bekommen haben, wird für geräte gespart. Also war es eigtl. LoF zweck.
Auch wenn das thematisch hier jetzt abgleitet:
Private Feuerholzwerbung ist kein LoF-Zweck...
Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.
Hallo Andre,
für deine Zwecke würde ich dir einen McCormick (IHC) der D-Serie empfehlen. Diese bekommt man meistens für ca. 2000,00 €, sind robust und haben eine einfache Technik, welche "leicht" zu reparieren ist. Aber vielleicht solltest du schauen, ob du einen mit Verdeck bekommst. Du musst ja schließlich bei Wind und Wetter in die Arbeit fahren.
Gruß
Hallo!
Ich habe im Sommer 2016 einen Hanomag Perfekt 401 Bj.68 gekauft. Für 3000€. Der Zustand war fahrbereit, aber mit Reparaturstau. Bisher habe ich ca. 1000€ an Ersatzteilen reingesteckt. Auch für nächstes Jahr sind nochmal 1000€ eingeplant. Wahrscheinlich danach das Jahr nochmals 1000€. Nur Ersatzteilpreise. (Da ich KFZ-Mechaniker gelernt hab und auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann, mach ich alles selber.) Erst dann wird er durchrepariert sein. Dazu kommen noch ca. 280€ Steuern und Versicherung. Und alle 2 Jahre Tüv. Und natürlich der Diesel. Ich nutze ihn ausschließlich privat. Zu Transportzwecken, Ausflügen und im Wald.
Nur mal so als Orientierung in Bezug auf die Kosten.
MfG Tobias
Servus,
wir haben uns vor zwei Wochen einen Güldner G30S gekauft. Preis war ca. dein Budget.
ABER: Für dieses Geld bekamen wir zwar einen im Großen und Ganzen technisch guten Schlepper mit zwei Jahren neu Tüv, ich rechne aber trotzdem schon mindestens nochmal den Kaufpreis drauf, um ihn in Eigenregie optisch zu restaurieren und ein paar technische Sachen auszutauschen.
Teile gibt es noch ziemlich alle, allerdings zu ihrem Preis.
Die meisten Schlepper im unteren Preisrahmen haben schonmal schlechte Gummis drauf. Profil vielleicht noch gut, aber porös und hart, evtl größere Risse.
Da ist dann die Frage, ob der Tüv Prüfer solche Pellen noch aktzeptiert. Ein Satz Reifen kostet schnell mal 500€ - X je nach Größe.
Zu dem Thema Führerschein:
Klasse L greift wie oben erwähnt nur bei lof Zwecken. Ein Traktor zählt aber nur mit grünem Kennzeichen als lof Zugfahrzeug. Mit schwarzen Kennzeichen fällt er je nach Gewicht unter B oder C1/C.
Schwarzes Kennzeichen zieht den Rattenschwanz mit sich, dass keine Anhänger mit Folgekennzeichen drangehängt werden dürfen, sprich der Hänger braucht ne eigene Zulassung, Steuer, Versicherung und alle zwei Jahre Tüv. Zusätzlich muss man wieder mit der zGm aufpassen, unter welche Führerscheinklasse man fällt (BE/C1E/CE).
Zwecks lof Zwecke:
Ist vieles geregelt, aber eben nicht alles.
Als lof Zweck zählt z.B. auch Nachbarschaftshilfe unter Landwirten, somit dürfte man fürn landw. Nachbarn z.B. Kies/Sand etc holen, für einen normalen Nachbarn aber nicht.
Ich studiere Agrartechnik und wir hatten vor zwei Wochen einen Fachmann der SVLFG da. Kann den Kontakt gerne weiterleiten, er war sehr offen für Fragen. Die Präsentation von ihm kann ich aus Urheberrechtlichen Gründen leider nicht veröffentlichen.
Gruß
Hallo
@ Frankenschlepper
Frag doch einfach deinen Fachmann ob er etwas dagegen hat die Präsentation hier zu veröffentlichen und
wenn du Ihn als Urheber angibst dürfte doch nix passieren.
Zitat von teglHallo
@ Frankenschlepper
Frag doch einfach deinen Fachmann ob er etwas dagegen hat die Präsentation hier zu veröffentlichen und
wenn du Ihn als Urheber angibst dürfte doch nix passieren.
Das ist urheberrechtlich ganz heikel.
Nach der letzten Reform des Urheberrechts zum Beginn des nun vergangenen Jahres kann eigentlich niemand mehr ruhigen Gewissens solche Sachen ins Internet stellen. Und selbst wenn es nur einem begrenzten und theoretisch kontrollierten Kreis zugänglich ist. Denn lediglich, wenn die Präsentation komplett frei von fremden Inhalten (Tabellen, Fotos, Skizzen etc.) ist, kann er die mit seiner Quellenangabe online stellen. Wenn er dort Sachen in der Präsentation hat, die er auch nur anderswo entnommen und per Zitat oder Quellenangabe verwendet, ist er schon im grauen Bereich.
Frankenschlepper, dir müsste das aus dem Uni-Alltag recht bekannt sein. Seit einem Jahr können die Vorlesungsunterlagen in der Regel nicht mehr digital den Studenten zur Verfügung gestellt werden, da nahezu überall (zurecht) auf Zitate zurück gegriffen wird.
Eine Änderung zur Verwendung grüner Nummern bei Brauchtumsveranstaltungen gab es jüngst erst:
http://www.deutzforum.de/index.php?thre…7736#post487736
Ansonsten ist dieses Buch inhaltlich vernünftig und so ziemlich das Aktuellste, was überhaupt verfügbar ist:
http://www.schwungrad-versand.de/buecher/schlep…senverkehr.html
Bei den ganzen Internetquellen, sofern es nicht die Gesetze und Verordnungen selbst sind, muss man mit größter Vorsicht agieren, da dort leider auch sehr oft ausführliches Halbwissen ausgebreitet wird. Da hab ich schon so manches Mal kräftig mit dem Kopf schütteln müssen...
mfG
Fabian
Ähnliche Antwort bekam ich zurück.
Ist ein leidiges Thema, online frei zugänglich bekomme ich gar keine Unterlagen mehr, kann sie nur über ein Portal in Papierform bestellen.
War vorher kein Thema, da lagen die ganzen PDFs am Server.
Aber nun genug Offtopic, man kann ja mal einen eigenen Thread aufmachen, um das Thema zu diskutieren. Dort kann ich ja das vermittelte Wissen von mir ohne Gewähr beschreiben.
Gruß
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