Bremslicht ja oder nein

  • Hallo,
    Ich habe einen Fendt Farmer 2, den ein bekannter von mir neu verkabelt hat. Als ich den Schlepper abholen wollte, habe ich festgestellt, daß ich nun kein Bremslicht mehr habe. Mir wurde dann gesagt, Bremslicht bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h sei keine Pflicht. Aber kann ich das Bremslicht einfach entfernen? Was sagt der Tüv dazu?
    Gruß
    Norbert

  • Hallo Schruwer

    Die Aussage das du bis 25Km/h kein Bremslicht brauchst ist richtig.Wir hatten bis vor kurzer Zeit auch einen Bremslichtschalter an unseren Eicher EKL 15/2 und bei der TÜV- Abnahme hatte der Prüfer nichts dagegen einzuwenden.

    Gruß. Torben

    Der Bauer träumt - oh Herr der Fendt ein guter Eicher wär !

    Massey Ferguson 3630 Xtra, Eicher 3048, Eicher EKL 15/II, Eicher ES 202.

  • hallo,

    nachdem ja auch einige österreicher hier vertreten sind, hier einige kleine details meine erfahrungen mit dem österr. tüv, natürlich völlig ohne gewähr!!
    oldtimer (mind. 25 jahre alt bzw. nach "oldtimerliste") bis 25 kmh (lt. zulassung!!!) kein bremslicht nötig, kein scheibenwischer, keine blinker - allerdings nur wenn das dem damaligen original und lieferzustand entspricht , keine jährliche tüv-prüfung notwendig (nur bei erstzulassung, wenn z.b. kein typenschein da ist)

    allerdings überlege ich mir ob ich nicht doch in meinem interesse und sicherheit mal ein bremslicht dazubastle, tüv hin oder her.

    komischerweise hat der tüv ganz andere dinge bemängelt: z.b. keine autoanhängerkupplung. begründung: enspricht dem original!!
    mußte die kugel abflexen, da diese fix angeschweißt war. keine chance. für mich völlig unverständlich, da ich der scheinbar völligen unsinnigen meinung war und bin,
    daß der tüv eigentlich verkehrssicherheit in erster linie und fast ausschließlich für die zulassung beurteilen sollte. da wäre ich eher dafür, dass zumindest blinker
    und lichtanlagen nachgerüstet werden MÜSSEN!

    und dann noch das fritzmeierverdeck. das sei auch nicht original, denn mein FAHR D90 hätte wenn schon ein FAHR-Leichtverdeck haben müssen.
    erst nach viel mühe gelang es meinem verkaufer, der die abwicklung mit dem tüv machte, diesen davon zu überzeugen, daß ein fritzmeier-verdeck
    damals sehr wohl üblich war und oldtimergerecht ist.

    auch hier: wenn das wackelt oder nicht sicher ist, ok, alles klar. aber nur weil das einem oldtimer nicht entsprechen sollte, das ist für
    mich auch heute noch völlig unverständlich. der tüv ist ja kein oldie-verein, der überprüfen soll, ob der oldtimer es wert ist, in die oldie-gemeinschaft
    aufgenommen zu werden.

    seis drum, dies ist in österreich. ich bin der überzeugung, selbst in preußen ist der tüv besser drauf.

    gruß aus vorarlberg

  • Hallo,

    Das mit der angeschweißten Autokupplung ist klar.
    An Anhängerkupplungen darf man generell nicht schweißen. Nur die ab Werk vorhandenen Schweißverbindungen sind zulässig. Wenn da eine selbstgeschweißte Naht bricht, und bei der Unfallermittlung bekommt man das durch röntgen des Bauteils ganz schnell raus, und dann noch Personen in Mitleidenschaft gezogen werden, braucht man nicht mehr arbeiten gehen!


    Das man aber auch keinen Blinker braucht, das ist schon echt nen Ding :oops:

    Gruß Gordon

  • Hallo,

    mit dem Blinker wusste ich auch nicht, mit dem Bremslicht bis 25km/h wusste ich, aber gilt dieses nicht nur bis zum bestimmten Baujahr bzw. ob ab Werk oder nicht.

    Selbstgeschweiste Kugel ist klar, zum Schrauben die sind aber soweit ich weiß erlaubt, hatte da kein problem mit beim TÜV...

    Nodda
    Stefan

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    Hanomag R35A

    Hanomag R545

  • Hallo,
    bei meinem Schlepper war ja vom Hersteller ein Bremslicht verbaut. Darf ich es denn entfernen? Er ist mit 20Km/h Höchstgeschwindigkeit angeben.

    ich habe da nochmal eine Frage: Der Auspuff ist wohl mal geändert worden. Original geht er nach unten und dann am Rad vorbei. Jetzt ist ein Auspuff,der nach oben geht angebaut. Ist das zulässig?
    Mfg
    Norbert

  • Wie soll das denn gehen? Wenn vom Schlepper kein "Impuls" fürs Bremslicht kommt, geht das am Hänger doch auch net!

    Nodda Stefan

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  • Hallo zusammen,
    ich hab bei meinen Fix 2 das Bremslicht bei der Neuverkabelung auch weggelassen.

    Das mit der selbstverschweißten Kugelkupplung ist mir hier neu.

    Rohölzünder schreibt ja, dass die Kugeln nicht verschweißt werden dürfen.
    Ein Bekannter von mir musste sie sogar laut TÜV verschweißen.

    da weiß man doch echt nicht mehr was jetzt Sachen ist...

    Gruß Fendt Fix 2

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  • anscheind wissen die teilweise selber nicht was erlaubt ist, einmal so dann so

    nodda

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  • Man brauch Denvinitiv keinen Blinker am Traktor, jedenfalls ab nem bestimmten Baujahr dann doch ,weil die Traktoren dann Serienmäßig aus dem Werk den Blinker bekommen haben . Ich bin mit meinem Eicher ohne Bremslicht und ohne Blinklicht durch den Tüv gekommen. Weil am Anfang der Fünfziger sind die Bauern noch ohner Blinker gefahren bei meinem Eicher gabs das auch nicht !
    Gruß Niclas

  • also an meinem 12er Fendt Bj 58 wurde sogar die Blinkanlage nachgerüstet. Hab bei der restauration auch Beleuchtungstechnisch alles wieder dran gemacht. Das man den Schaltplan mit den Zweikammerleuchten und dem Brems-Blink Umschschaltung nicht im Kopf hat ist ja kein Thema. Aber bei jedem Warnblinker (Hella) ist auch ne Anleitung dabei die jeder versteht.
    An der Steckdose hab jedenfalls 54 wieder belegt, alle meine Hänger und Arbeitsgeräte haben Dreikammerleuchten. 54g hab ich mit 15 über ein Schalter und Relais im Armaturenbrett belegt, falls ich mal hinten irgendwie zusätzlich Strombräuchte(Kühlbox oder Rundumleuchte etc.), weil Nebelschlussleuchte ist eher unwahrscheinlich.
    Blinker und Bremslicht ist meiner Meinung unverzichtbar. Dann fährt man mal doch nicht solo, hat was dran und wenns dann passiert ist der Teufel los.

    Eicher EKL 15/II
    Fendt F12 GH
    Fendt GT 220
    Fendt Farmer 108S
    John Deere 830
    Schlüter S 650
    Schlüter Super 1250VL-LS Special

  • Hier stehen sachen drin, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Blinker MUSST du haben, vorne und hinten. Hinten waren diese ja schon serienmäßig -> Pflicht.

    Bremslicht: Bis 20km/h musst du kein Bremslicht haben. Die meisten alten Traktoren haben das auch nicht. Ab den 60er Jahren hatten aber fast alle Kleintraktoren auch Bremslicht.

    Ab 25km/h muss man auch Vorderradkotflügel haben.

    Was mir grad noch einfällt, ab 40km/h müssen die Kotflügel die Reifen vollständig abdecken. Da gibt es noch mehr Bestimmungen...

    Alles andere sind Halbwahrheiten, genauso wie ich es für ein Gerücht halte, das Eicher in den 50ern keine Blinkeranlagen eingebaut hat! @ NiclasK!!!

    Was nun der Tüv sagt, hängt vom Prüfer ab. Zu den Kugelköpfen für Anhänger: Bei uns im Verein haben sich mehrere Leute extra Anhängevorrichtungen gebaut, welche vom Tüv abgenommen wurden. Mit Prüfzeichen! Ob da jetzt die Kugelköpfe verschweißt sind oder nicht habe ich nicht im Kopf. Auf der Ackerschiene in der Dreipunktaufnahme darfst du ohne weiteres sowieso keinen Kugelkopf montieren. Naja...

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo
    habe mir Unterlagen für eine Neuabnahme (Gutachten) von Fendt zukommen lassen. Demnach ist der Schlepper mit 30 km/h eingetragen. Jetzt habe ich Bremslichtkabel bis in der 7-polige Steckdose. Darf ich notfalls die Leuchten für das Bremslicht auch extern auf die Kotflügel anbringen, oder muß es in den 2-Kammerleuchten funktionieren?
    Gruß
    Norbert

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