Das alte Thema Steuer / Kennzeichenfarbe beim Schlepper

  • Hallo,ich habe einen Deutz D 30 gerade angemeldet,mit schwarzen Kenzeichen.Im Jahr mit Teilkasko ohne selbst 127,80 Euro.Ob sich da der ganze scheiß mit grün oder H lohnt weiß ich nicht.

  • Zitat von W.Stockem

    Hallo,ich habe einen Deutz D 30 gerade angemeldet,mit schwarzen Kenzeichen.Im Jahr mit Teilkasko ohne selbst 127,80 Euro.Ob sich da der ganze scheiß mit grün oder H lohnt weiß ich nicht.

    H lohnt sich in dem Fall wohl ganz sicher nicht da der Schlepper deutlich unter 200 Euro liegt von den Steuern her! Den Versicherungsbeitrag finde ich recht hoch und eine Teilkasko sinnfrei!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hallo zusammen,

    ich habe diesen Thread mit großem Interesse verfolgt. Ich will demnächst einen Oldie-Traktor zulassen. Geplant war ein schwarzes Kennzeichen, da ich wahrscheinlich Probleme mit den Nachweisen für ein grünes bekomme und ich außerdem vielleicht auch mal zu einem nicht-LoF-Zweck auf die Straße will.
    Ich will mir dann später auch einen zulassungsfreien Ladewagen zulegen, der dann ein (logischerweise schwarzes) Folgekennzeichen bekommen soll. Nach den ganzen Erfahrungsberichten befürchte ich nun, dass es hier Probleme geben könnte mit einem schwarzen Folgekennzeichen. Anhänger sind ja nur für LoF-Zwecke zulassungsfrei. Und man könnte mir mit einem schwarzen Kennzeichen am Schlepper unterstellen, dass ich nicht ausschließlich LoF-mäßig unterwegs bin.
    Kann jemand eigene Erfahrungsberichte bzgl. einem schwarzen Folgekennzeichen beisteuern (hat funktioniert / gab Probleme etc) ? Noch kann ich auch versuchen, den Schlepper grün zuzulassen.

    vielen Dank....

  • Der Ladewagen ist auch nur so lange zulassungsfrei wie es ein Ladewagen ist,wenn du daraus einen Holztransporter baust oder eine Wohnbude fürs Treffen wars das mit der Zulassungsfreiheit!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hallo,
    ich hab die Tage zum Thema schwarz/grün mal etwas rumgelesen und folgenes verstanden: (korrigiert mich bitte, wenn was falsch)

    Schwarzes Nummernschild am Schlepper:
    + Zweck und Zeitpunkt der Fahrt egal
    + Legal zu Treffen/Spazieren fahren

    - Steuern bezahlen
    - kein "grüner" Hänger darf gezogen werden!
    -->für Hänger schwarzes Nr-Schild und TÜV alle 2 Jahre
    - mit Führerschein B Hänger nur bis 750kg
    - mit Führerschein B nur bis zul. Gesamtgewicht von 3,5t + 750kg Hänger (4,25t Gesamtgewicht Schlepper+Hänger)

    Grünes Nummernschild am Schlepper:
    + Steuerbefreit
    + Hänger zulassungsbefreit (Folgenummerschild und 25 km/h-Schild)
    + bis 2 Hänger, Anhängegewicht durch Schlepperfgz.schein begrenzt, max. 40 Tonnen Gesamtgewicht
    + Haftpflicht des Schleppers übernimmt Schäden des Hängers, wenn dieser mit Schlepper verbunden ist.
    + Schwarzer Hänger darf gezogen werden

    - Fahrten NUR zu lof Zweck. Kein Spazierenfahren/Treffen, keine nicht-lof Freundschaftsdienste.

    -------------
    Meine Situation:
    Momentan schwarzes Saisonkennzeichen
    Holzladehänger ohne Papiere, vor 1961 Eigenbau, grünes Folgekennzeichen
    Zweck der Fahrten tatsächlich für lof :roll:
    Führerschein Klasse B (bis 3,5t)

    Das heißt, ich darf eigentlich nur den Schlepper fahren.
    Weder Anhänger leer (wegen Zulassung), noch einen beladenen Holzhänger mit meinem Führerschein (wegen Gewicht).

    Grünes Nummernschild krigen wir keins, da keine Landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden (mindestens 1 ha), und wir nicht mindestens 3 ha Wald besitzen.


    Und nun?

  • Zitat

    Grünes Nummernschild krigen wir keins, da keine Landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden (mindestens 1 ha), und wir nicht mindestens 3 ha Wald besitzen.

    Hallo,

    müsst ihr bei euch Lof-Fläche besitzen um an ein Grünes Nummernschild zu kommen :?:
    Bei uns reicht da nur der Zweck, wobei ausreichende Lof- Fläche bei mir vorhanden wäre.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    - kein "grüner" Hänger darf gezogen werden!


    falsch, darf man ziehen, wenn der eben für den LoF-Zweck genutzt wird. Wenn dieser Anhänger jedoch ein grünes Folgekennzeichen einer Zugmaschine des LoF-Betriebs besitzt, ist das schon wieder nicht möglich...

    Zitat

    - mit Führerschein B nur bis zul. Gesamtgewicht von 3,5t + 750kg Hänger (4,25t Gesamtgewicht Schlepper+Hänger)


    stimmt nur bedingt. Mit der Ergänzung, dass zusätzlich das Leergewicht des Zugfahrzeugs immer über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegen muss und das Zuggesamtgewicht die 3,5 t nicht überschreiten darf! Die 4,25 t sind falsch!
    Anders sieht das aus, wenn du den Be-Führerschein hast. Dann darfst du Anhänger bis 3,5 t zGg ziehen, immer Abhängig natürlich von der zulässigen Zugkraft des Zugfahrzeugs. Dies wiederum ist unabhängig von Kugel- oder Maulkupplung! Der gesamte Zug darf dann ein zGg von 7 t haben!

    mfg
    GTfan

  • Autoanhänger ist mangels Ladevolumen, nicht eingetragener Kugelkopfkupplung, und vor allem Besitz keine Lösung. Bei 40RM macht das auch keinen Spass mehr.
    Der vorhandene nicht zulassungsfähige Ladehänger soll weiterhin benutzt werden.


    Zitat von GTfan


    falsch, darf man ziehen, wenn der eben für den LoF-Zweck genutzt wird. Wenn dieser Anhänger jedoch ein grünes Folgekennzeichen einer Zugmaschine des LoF-Betriebs besitzt, ist das schon wieder nicht möglich...

    Wie meinst du das?
    "Grüner" Hänger an "schwarzen" Schlepper für LoF erlaubt.
    Aber wenn der "grüne" Hänger ein Folgekennzeichen eines anderen "grünen" Schleppers besitzt nicht?
    Gibts da dann Unterschiede im grünen Kennzeichen? Einmal selbstständig und einmal Folgekennzeichen?

    Zitat von GTfan


    stimmt nur bedingt. Mit der Ergänzung, dass zusätzlich das Leergewicht des Zugfahrzeugs immer über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegen muss und das Zuggesamtgewicht die 3,5 t nicht überschreiten darf! Die 4,25 t sind falsch!


    Du hast recht, habs nachgeschaut. Das mit 4,25t haben wir in der Fahrschule aber genau so gelernt! :roll:

  • Hallo zusammen,

    bei mir ist's so, daß ich in den kommenden Tagen einen Deutz D25.2 (Erstzulassung 1964) auf meinen Namen ummelden möchte.
    Der Traktor ist im Moment mit grünem Kennzeichen zugelassen, "steht" aber schon eine Weile bei mir, weil der bisherige Halter ihn nicht mehr gebracht hat.
    Bei mir wird der Traktor wirklich landwirtschaftlich genutzt, d.h. zum Pflügen, Grubbern usw.
    Eigentum und tatsächlich genutzte landwirtschaftliche Fläche habe ich zusammen mit meiner Freundin nur 1,2 ha. - Wir werden beim Finanzamt NICHT als Landwirte geführt und die landw. BG hat sich bisher auch nicht gemeldet ...
    Kann ich die grünen Kennzeichen behalten, oder bekomme ich schwarze?
    ... ach ja, da es ja offenbar nicht bundeseinheitlich gehandhabt wird: ich bin aus Sachsen-Anhalt.

    Vielen Dank im Voraus sagt
    Maik

  • Hallo Maik,
    du wirst hier ca. 4 verschiedene Auskünfte bekommen, bevor sich jemand durch ein bissiges Kommentar auf den Schlips getreten fühlt und eine Diskussion beginnt.

    Bei diesem paradebeispiel deutscher Amtskunst ist es einfach so, dass jedes Finanzamt andere Voraussetzungen erfüllt haben will. Wie "dein" Finanzbeamter am entscheiden Tag der Bearbeitung des Antrages drauf ist, kann ich dir leider nicht sagen. Ruf am Besten einfach mal an und erklär dem genau was du vorhast. Wenn man ganz normal und freundlich mit denen redet, sollte am Schluss des Gespräches ein Ja oder Nein stehen.
    Mit deiner geschilderten Situation würdest du - zumindest bei uns (RLP) - grüne Schilder krigen.
    Gruß Markus

  • Auch eine Landwirtschaft aus "Liebhaberei" oder ohne "dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht" berechtigt zum führen steuerfreier, landwirtschaftlich genutzter Fahrzeuge. Müßtst Du nur anmelden.

    Hakotrac T6 und Hakotrac T8
    Suche Anbauteile/-geräte für Hako Record, Hakotrac T6 oder T8, insb. Wasser-/Abwasserpumpen
    Suche Kurbelstarterkassette für ILO 252 L / Suche Teile und Unterlagen für Hako Kart

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten!
    Meine Anfrage bei der Kfz-Steuer-Stelle des Finanzamtes hat ergeben, daß die Bearbeiterin mir für unsere 1,2ha Eigentum keine "Freigabe" für das grüne Kennzeichen würde. - Mindestens 2,5 bis 3 ha müßten es schon sein.
    WENN ich Flächen zupachte oder einen "Nutzungsvertrag" mit einem Waldbesitzer abschließe, bekomme ich VIELLEICHT ein grünes Kennzeichen ...
    Mal sehen, was dabei herauskommt, wenn ich - wahrscheinlich nächste Woche - zum Finanzamt und zur Zulassungsstelle fahre!

    Herzliche Grüße von
    Maik

  • Zitat von Maik_29413

    Meine Anfrage bei der Kfz-Steuer-Stelle des Finanzamtes hat ergeben, daß die Bearbeiterin mir für unsere 1,2ha Eigentum keine "Freigabe" für das grüne Kennzeichen würde. - Mindestens 2,5 bis 3 ha müßten es schon sein.
    WENN ich Flächen zupachte oder einen "Nutzungsvertrag" mit einem Waldbesitzer abschließe, bekomme ich VIELLEICHT ein grünes Kennzeichen ...

    Mit welcher Begründung denn? Wer bestimmt bzw. wo steht, ab wie viel Hektar man ein grünes Kennzeichen bekommt oder nicht?
    Hört sich für mich alles sehr stark nach Beamtenwillkür an...

  • Und bei uns in BaWü kriegste das grüne schon wenn du Holz aus nem Reisschlag holst.
    Sprich, du gar keine eigene lof Fläche besitzt.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

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