KEIN TÜV BEKOMMEN WEGEN

  • hallo ich war heute morgen um 8 uhr mit meinem schlepper auf dem tüv.
    da gings schon los, zuerst die rahmennummer suchen ,ich hatte nur die, die auf dem typenschild steht. ich muß die 21 abnahme machen ,da ich keinen brief mehr habe ,nach 20 min haben wir sie gefunden . da wurde mir schon warm,ich dacht sch... wenn die jetzt nicht die gleiche ist,
    habe ich pech, und kann den brief nochmal neu aufbieten.aber sie war gleich :D denn der brief ist seit montag feigegeben.so weit so gut ,aber tüv habe ich keinen, da mein sicherheitsbügel fehlt.ich sage dem prüfer, das ich ihn mit schwarzer nummer anmelde.égal
    tüv nur mit dem teil .egal ob grün oder schwarzer nummer :twisted: also ist die info falsch.
    oder es kommt auf den prüfer an. wollte ihn schon 1000 mal verbauen ,aber alle sagten, oh was soll der sch... las ihn ab. na ja muß am mittwoch nochmal hin, und das teil zeigen,
    dann ist alles ok, und ich bekomme tüv. ich denke ist ja auch gut so, mit dem ding ist es ja auch viel sicherer. gruss andy

  • Hallo !

    Der Umsturzbügel darf definitv nur von der Berufsgenossenschaft eingefordert und geprüft werden, nicht vom TÜV.

    Den TÜV hat es auch nicht zu interessieren, ob Dein Schlepper mit grünem oder schwarzem Zulassungskennzeichen vorgeführt wird. Der TÜV ist ausschliesslich für die Überwachung der Verkehrssicherheit da.

    Hast Du keine Alternative zum TÜV ? Ich habe in der Vergangenheit mehrfach die Erfahrung gemacht, dass diese Herren dort sich gerne "aufspielen" - und dabei wenig bis keine Ahnung haben.
    Ich habe viel bessere Erfahrung mit DEKRA (PKW) und VÜK (Schlepper) gemacht. Freundlichkeit, fachlich versiert und keine überflüssigen Diskussionen.

  • Zitat von F28PHII

    Hast Du keine Alternative zum TÜV?

    Meines Wissens nach darf ausschließlich der TÜV die 21er machen! Die Folgeuntersuchungen dürfen dann auch andere machen...

    Noch unwissend, aber lernfähig!

    Güldner A2W, Bj. 1961 - noch zu restaurieren

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andy,

    geh zum Chef und laß Dir den § raussuchen, wonach Du einen Bügel brauchst. Den wird er Dir nicht zeigen können.

    Dein Namensvetter hat recht, bitte schreibe so, wie Du es in der Schule gelernt hast.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Hi, der TÜV hat mal eben das "Monopol" für die 21er Abnahme, ob kompetent oder nicht.
    Aber wie schon erwähnt, gibt es "TÜV-Leute" die meinen in Sachen Verkehrssicherheit ein bisschen "die Schlauen" spielen zu müssen. Der "Bügel" wird auch nur von der Berufsgenossenschaft eingefordert. (Versicherungstechnisch relevant)
    Goldiesel :bauer::!:

  • Die TüV Leute sollten sich für soviel Inkompetenz zum Thema Sicherheitsbügel in Grund und Boden schämen.

    Man kann nur hoffen das veranwortliche Regonalleiter vom TÜV hier mit lesen und dem Prüfstellenleiter und somit dann auch diesem Prüfingenieur mal einen gehörigen Einlauf verpassen. (Nenn doch bite mal die Prüfstelle)

    Noch einmal, der Schutzbügel ist für die Straßenverkehrszulassungsordnung völlig unerheblich.
    Nur bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeughaltern muss der Bügel gemäß den Verordnungen der entspr. Berufsgenossenschaft montiert sein.

    mfg

  • Der TÜV ist das Letzte. :kotz: Auch bei anderen Sachen meinen die immer sie könnten die Klugscheißer spielen.
    Ich habe zum Beispiel für meinen 100% originalen Hanomag R27 ein Oldtimergutachten (§ 23 StVZO) machen lassen. Der TÜV hat im Gutachten Reifen/Räder, Auspuffanlage, und Elektrik als Nachbildung vermerkt, sowie den Erhaltungszustand mit schlecht bewertet. Gehts noch? Der Lack ist noch super, und es ist kein Gramm Rost dran. Geschweige denn Technische Mengel. Die haben nicht im geringsten Ahnung davon. Und diese Angaben sind alles andere als Wertsteigernd...

    In deinem Fall würde ich wegen dem Bügel nochmal hinfahren und Klartext reden. :!:

    Gruß Andy

    Deutz MA 308, MA 416(2), MA 608, MAH 514, MAH 711(2), MAH 916(2), MAH 320, Güldner GKN, Fichtel&Sachs Stamos,

    Allgaier A22, R22, R18, Deutz F1M 414, Deutz D3006, Hanomag R 27...

  • Zitat von 12-2008

    Die TüV Leute sollten sich für soviel Inkompetenz zum Thema Sicherheitsbügel in Grund und Boden schämen.

    Man kann nur hoffen das veranwortliche Regonalleiter vom TÜV hier mit lesen und dem Prüfstellenleiter und somit dann auch diesem Prüfingenieur mal einen gehörigen Einlauf verpassen. (Nenn doch bite mal die Prüfstelle)
    (Prüfstelle TÜV Trier)
    Noch einmal, der Schutzbügel ist für die Straßenverkehrszulassungsordnung völlig unerheblich.
    Nur bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeughaltern muss der Bügel gemäß den Verordnungen der entspr. Berufsgenossenschaft montiert sein.

    mfg

  • Hallo,

    Also mit der Aussage "es ist kein Gramm Rost dran" wäre ich immer vorsichtig. Ein Gramm ist verdammt nicht viel. Die hat man schnell beisammen. :)

    Generell die Kompetenz des TÜV wegen einem Fehlverhalten einiger seiner Mitarbeiter in Frage zu stellen, würde ich auch nie tun. Da hat man eben Glück oder Pech, je nachdem ob sich der Prüfer gerade dafür begeistern kann oder nicht. Wenn er allerdings Punkte als Nachbildung vermerkt muss man vor Ort klären, ob dies wirklich so ist. Vieles was die Hersteller damals gebaut haben erscheint aus heutiger Sicht provisorisch. Also muss der Besitzer dem Unwissenden anhand von Bildmaterial, Prospekten, ET- Listen usw. beweisen, dass dies oder jenes so dem Originalzustand entspricht. Kein Prüfer, egal ob TÜV, Dekra oder sonst einer Organisation kennt jede Ausführung aller jemals gebauten Fahrzeuge aus dem Kopf. Eine Instandgesetzte Elektrik ist doch immer eine Nachbildung und wenn sie noch über Blinker und Warnblinker verfügt nicht mehr authentisch. Also würde ich sagen der Punkt geht so in Ordnung, wenn er als Nachbildung eingetragen wird. Reifen/Räder? Sind die Originalfelgen montiert? Sind die authentischen Reifen drauf wenn sie neu sind? Wir wissen das es die alten Reifenbezeichnungen nicht mehr gibt. Wenn man pingelig ist könnte das schon wieder Abzüge in der B- Note geben. Wenn die alten Reifen noch drauf sind sind diese zwar 100% original aber technisch gesehen mit Sicherheit nicht mehr so gut, wegen Versprödung, abgefahrenem Profil usw. Also wie man es nimmt kann man hier zu dem einen oder anderem Urteil kommen. Bei alten Schlappen von Nachbildung zu sprechen wäre aber schlichtweg falsch. Bei neuen und nicht 100 % korrekten Reifenbezeichnungen tolerabel. Auspuffanlage: Muss man einfach anhand von historischem Bildmaterial beweisen, dass es so original ist oder auch nicht.

    Gruß Gordon

    • Offizieller Beitrag

    leider ist oftmals die originale Elektrik nicht StVZO-Konform, die aufgerüstete dann jedoch nicht mehr authentisch.
    Auch der Überrollbügel kann bei schlechtgelauntem Prüfer an einem Schlepper der 50er Jahre als nicht authentisch und schwerwiegende Beeinträchtigung der Originalität angesehen werden. Dabei dient er lediglich der Sicherheit...

    Die neuen Verordnungen zum H-Kennzeichen machen das Leben nicht unbedingt leichter...

    Vor allem die Möglichkeit, den H-Status bei jeder HU wieder aberkannt zu bekommen, ist nicht sehr glücklich, immerhin kann wie oben schon geschrieben nicht jeder Prüfer vollständiges Wissen über Bauweisen usw haben. Wenn da jemand schlecht geschlafen hat, ist das H-Kennzeichen erstmal weg und ein langer Weg mit viel Papierkram steht bevor!
    Natürlich ist die neue Regelung recht allgemein gehalten, sie lässt dadurch auch jede Menge Spielraum für ziemlich scharfe Auslegungen mit denen kaum noch jemand glücklich sein würde. Es kommt immer auf den einzelnen Prüfer an.

    Größtes Problem sehe ich in der nicht erwähnten Anerkennung von Oldtimer-Gutachten durch öffentlich bestellte unabhängige Kfz-Gutachter, idealerweise sogar Oldtimer-Sachverständige. Hat man damit die rechtliche Grundlage, einen TüV-Prüfer von seinem Irrtum zu überzeugen? Oder ist tatsächlich der Prüfer die letzte Instanz? Nichts genaues weiß man nicht...

    mfg
    GTfan

  • also ich musste bei meinem MAN 2R3 auch die 21er abnahme machen. einzig der tüv und keine andere instanz darf diese durchführen.(bei uns tüv nord in nrw)
    der schutzbügel hat den prüfer nicht zu interessieren.den verlangt die bg, wenner landwirtschaftlich(grünes kz) genutzt wird. ich hab gefragt, was der tüv verlangt und das zeigte mir mein prüfer an seinem pc.:

    standlicht, abblend und fernlicht, rücklicht, blinker, warnblinker. bremslicht erst ab 25km/h vorschrift.
    gleichmässiger zug der bremse, handbremsfonktion.
    öldichtigkeit und bei einem verdeck muss es eine sicherheitsscheibe als frontscheibe sein.
    lenkspiel, radlagerspiel und verletzungsgefahr, zb,scharfe kanten. das is das wichtigste

    die fahrgestellnr, wenn noch erkennbar die prüfnr der anhängekupplung, reifenprofil und evtl. risse
    haste garkeine papiere mehr von dem trecker, so wie ich, macht er eine einzelabnahme, so wie er den trecker vorgestellt bekommt.
    mein prüfer hat sichs wochenende sogar zeit genommen und den treckertyp ausführlich im i-net gesucht...
    hab 178 euro für die abnahme geblecht und dann halt ausstellung des briefes und die kennzeichen.

  • Mit der Aussage komm ich jetzt nicht klar. Blos weil etwas eingetragen ist, muss es doch noch lange nicht montiert sein oder?
    Ich habe beim Motorrad einen Sportauspuffanlage eingetragen, welche aber inzwischen nicht mehr verbaut ist. Nur so als Beispiel.

    • Offizieller Beitrag

    Und dann müßtest Du sie wieder austragen lassen. Genau genommen fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Außer es steht so ein Konstrukt mit "oder" drin.

    Wenn Normag1970 richtig gelesen hätte, wüßte er, daß gar keine Papiere vorhanden waren. Also kann auch kein Bügel eingetragen sein.

    Selbst wenn Papiere vorhanden gewesen wären, würde der "normale" Prüfer den Bügel austragen und dann die HU bestehen lassen. Er soll nämlich Umsatz generieren und das tut er sicher nicht, in dem er einen Kunden verärgert vom Hof schickt.

    Dieser Prüfer war einfach nur unfähig und da dürfte sich eine Beschwerde beim Chef lohnen.

    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Schau nochmal genau rein. Ich bin mir fast sicher, Du findest so was wie "alternativ", "auch" etc.
    Schon in den alten weiß-grünen Briefen gab es die Möglichkeit, zwei Reifengrößen einzutragen. Die dritte Zeile beginnt mit "oder vorn".

    Das steht in der ZLB jetzt in den Bemerkungen drin (wenn Du es verlangst und dafür zahlst), sonst lassen sie es beim neuen Brief einfach weg. Und wenn die Zula korrekt arbeitet, muß sowas wie ein "oder" rein.

    Ich hab das bei einem meiner Traktoren. Da ist ein zusätzliches Höhenmaß in den Bemerkungen für die Montage des Bügels. Oder des Weglassens. Weiß ich jetzt nicht auswendig, hab den Brief grad nicht greifbar. Damit haste die Möglicheit, mit oder ohne Bügel zu fahren.

    Bei einem anderen Traktor hab ich in den Bemerkungen drinstehen, daß ich, wenn zusätzliche Sitzbank angebaut, 5 Sitzplätze habe. Die Bank kann hinten drangesteckt werden.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

    Einmal editiert, zuletzt von Sierra (25. Februar 2012 um 12:58) aus folgendem Grund: .

  • Moin
    muss nun mal ach meinen Senf dazugeben.

    Es ist zwar ne Weile her,aber ich hab mal gelernt :was dran ist ,muss auch funktionieren.
    egal, auch.

    Ein Serienfahrzeug hat im Serienzustand eine Betriebserlaubnis. Ändert oder baut man etwas an ,was keine ABE hat, so kann die BE erlöschen. Ist das der Fall ,muss ich zur Abnahme und es ist eingetragen . Ist etwas zwingend erforderlich steht dann so was Wie : nur in Verbindung mit..... oder Ähnlich.
    Steht sowas nicht drinne ,und ich rüste zurück hab ich wieder Serienzustand . Warum soll ich dann austragen.

    Muss erst mal zum Kaffee, Frau hat gerufen :mrgreen:

    Gruss Andre

  • Ahja, nochwas

    Hatte vor 2 Jahren mir nen Güldner günstig erworben ,und musste zur HU .
    Hatte nen Brief . Tüv-mensch interviewt und Bericht rausgedruckt. Seine Aussage war, " Kein Bügel ? mir egal, ist nicht erforderlich im Strassenverkehr ". Das war ne Aussage.

    letztes Jahr ,mein Lanz begutachten lassen. Hatte KEINE Papiere, nur ein Datenblatt und mein Typschild. Los gings zum DEKRA-mann. Nochn paar individuelle Wünsche reingetragen ,fertig. Kein Wort wegen eines Bügels.

    mach mir erst mal``n halb-fünfe-Bier auf , prost

    Gruss Andre

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