Welger Bauernwagen Typ 50 G

  • Moin!

    Habe bei einem Kumpel am Wochenende durch Zufall etwas gefunden. Er ist Jäger und Sammler und gerade am ausmisten und hat dazu einiges aus der Scheune geholt. Darunter auch sein Boot, das er verkaufen möchte. Dieses steht auch einem Gummiwagen. Habe ihn dann gefragt was damit passieren soll - Das kommt alles auf Schrott! :|
    Ich bin dann zum Anhänger hin und habe ihn mal inspiziert. Das Holz sieht noch ganz gut aus. :o Das Untergestell hat natürlich Rost, das ist klar. Genauso sind die Reifen völlig hinüber. Er müsste halt technisch und optisch überholt werden.

    Auf dem Typenschild an der Bordwand steht: Welger TYP 50G, Bj.1959, zulGm. 3200kg, Achslast v u. h 1600kg, Fahrgestellnr. xxxxxxx! Typenschilder auf den Achsen und der Auflaufbremse sind vorhanden. Zwar nicht mehr 100% alles erkennbar, aber ausreichend lesbar denke ich. Achsenfabrik xy, Traglast 1700kg steht auf beiden Achsen. Ich wieder zu meinem Kumpel und mit ihm "verhandelt". Für 50€ oder so kannste den haben. Oder ganz umsonst.

    Ich denke da werde ich zuschlagen. Ist nur die Frage ob er Tüv kriegt. Was mit Papieren ist, weiß ich nicht, mein Kumpel ist im Urlaub, und ich frag ihn wenn er wieder da ist.

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    Was meint ihr?

    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Ich werde ihn nehmen wenn kein Wunder mehr passiert. Der passt perfekt zu meinen Güldnern! :mrgreen::wink:

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  • Hallo,

    den würde ich an deiner Stelle auch nehmen. Sieht nach einer sehr guten Basis aus.

    Und wenn der dann nicht zu weit weg steht erst recht.

    mfg

    Markus

    Eigene Schlepper:
    Fendt225 GT; Fendt220 GT; Lanz Alldog 1215; Güldner Multitrak; Fahr D135H;
    Fahr D130; Güldner Tessin A2W; Eicher Tiger2 EM235; Eicher Tiger 3008, Eicher Königstiger 3007S
    2x Eicher Schmalspur 3714A; Eicher 3720AS Eicher Mammut 3423S; Deutz F1L514; Deutz 5505

  • Habe schon einen Abschleppwagen organisiert. Er kommt erstmal zu mir, dann bestell ich den TÜV Onkel her zur Unterredung, und dann gehts los!;-)

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Moin! Da gibts auch schon die ersten Probleme. Ich habe bei Welger angefragt wegen ABE und Ersatzteillisten. Antwort: Gibt es beides nicht. ABE gab es nie, weil es 1959 nicht nötig war. Das könnte jetzt natürlich zum Problem werden, weil der Anhänger richtig zugelassen werden muss (schwarze Bretter). Der TÜV'ler hatte noch keine Zeit.

    Grüße

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  • Ist nichts draus geworden. Ich habe mich von der Idee Gummiwagen eigentlich komplett verabschiedet. Es gibt einfach zuviele Nachteile und Hürden wenn man ein schwarzes Kennzeichen hat. Ich bräuchte den BE-Führerschein, müsste das Teil restaurieren und TÜV-fähig machen. Dazu habe ich im Moment keine Lust und auch kein Geld über.


    Außerdem steht immernoch ein Boot auf dem Hänger, und das wird sich so schnell auch nicht ändern. Ich habe täglich zu tun mit meinem Bekannten und bin der erste der erfährt wenn sich was ändert. Für einen günstigen Kurs würde ich ihn mir wohl hinstellen. Aber ich laufe da nicht mehr hinterher.

    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Hallo,

    ich hatte auch mal einen Welger Anhänger, 4,4 t gesamtgewicht, Kipper ! Den hat mein bester Kollege gekauft und ihn auch durch den TÜV gebracht, das war überhaupt kein Problem ... Wie genau er das gemacht hat kann ich so nicht sagen, aber wenn das noch aktuell werden sollte, kann ich da mehr raus finden ...

    Gruß Markus

    Meine Eicher :
    Eicher Tiger 2 EM 235 mit FL (restauriert)
    Königstiger 2 (3015) in Restauration
    Eicher 3072 TURBO im Original Zustand
    Eicher G 400
    Eicher ES 201
    Eicher ES 400
    Eichus Stapler
    Eicher 3251 HS


    Eicher war gut, ist gut ,
    und bleibt weiterhin gut !

  • @ Ponchen: Informier dich mal... einen Fzg. Schein brauchst du erst ab einem bestimmten Bj. Ich selbst bau mir gerade nen alten Unsinn 2-Seitenkipper Bj. 59 auf und lt. der Aussage unseres TÜVlers reicht es wenn Typenschilder vorhanden sind. 25er Schild und Folgekennzeichen + Funktionierenden Bremsen + Licht = Fertig für die Straße ;)

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

  • Ich weiss nicht ob das alles so einfach ist. Mein Wissenstand ist, das alle Anhänger die mit schwarzen Kennzeichen gezogen werden und nicht zu lof Zwecken eingesetzt werden eine richtige Zulassung haben müssen. Das bedeutet wieder zusätzliche Kosten. Dazu kommt dann noch das Problem mit dem Führerschein. Für Anhänger die mit grünen Kennzeichen gezogen werden stimmt das mit dem Fahrzeugschein. Den braucht man erst ab einem gewissen Datum. Ich habe aber leider schwarze Kennzeichen am Schlepper.

    Mich kotzt diese ganze scheixxe inzwischen so an, das ich kurz davor bin das Holzen ganz aufzugeben. Man hat den Wald 100m vor der Tür, bekommt da aber nichts und muss Kilometer weit fahren. Wenn man das Holz dann fertig hat, kriegt man es nicht heim weil man leider von der EU gef.....t wurde wenn man keinen alten Führerschein hat und muss nochmal 600€ abdrücken und sich rumärgern für den Anhängerlappen. Aber einen Anhänger der teils nur 100 oder 200kg weniger zulässige Gesamtmasse hat, darf man ohne Lappen ziehen... das allerletzte!

    Wie man merkt kotzt mich das alles inzwischen ziemlich an. Da kann ich mir mein Holz auch fertig auf den Hof kippen lassen und brauche mich nicht rumärgern und Maschinen pflegen.

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Hallo,

    ich möchte nochmal wegen der Führerschein Klasse (ich vermute mal B bzw. BE) nachfragen. Ich selbst bin nicht betroffen ich hab die Klasse 3 und hab die damals umschreiben lassen. Aber meine Tochter macht zur Zeit B (ohne BE) wo seht ihr da das Problem außer das es auf 3,5t zzlGGew. beschränkt ist.
    Kann mich mal jemand aufklären.
    Soweit mir bekannt ist, ist die komische Beschränkung des Anhägergewichts max. Leergewicht des Zugfahrzeugs Anfang 2013 entfallen.

    Heinz-Josef

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heinz Josef,

    Zitat von Heinz-Josef

    wo seht ihr da das Problem außer das es auf 3,5t zzlGGew. beschränkt ist.

    Genau das ist das Problem!
    Mit dem B darf man nur Fahrzeuge bis 3,5t zGG fahren und dann nur Hänger bis 750kg zGG oder einen Hänger dessen zGG die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Kombination insgesamt unter 3,5t bleibt.

    Jetzt wiegt also schon der Schlepper als Zugfahrzeug mindestens 2t, dann kommt der Wagen leer mit (boa, ich kann schlecht schätzen) 750kg (??) dazu. Jetzt darfst du noch 750kg zuladen und dann ist Schluss (obwohl du auf den Hänger eigentlich 3t laden dürftest).
    Und zu alledem musst du noch monatlich Steuer und Versicherung für das Wägelchen abdrücken, obwohl es die meiste Zeit nur rumsteht.

    Ponchen hat auch Recht, solange er kein Grünes Kennzeichen hat, darf er Hänger bis 25km/h nicht zulassungsfrei mit Folgekennzeichen fahren!
    Wobei ich ganz ehrlich sage, die Polizei ist zwar momentan spitz auf die Landwirtschaft (zumindest bei uns), aber ich glaube kaum, dass sie auf sowas achtet.
    Ich würde den Hänger nehmen, richten und ein illegales Folgekennzeichn hin und fertig.

  • Hier wird man leider auch schon mal von Neidern angezeigt oder die Polizei kriegt Tips von eben diesen leuten. Und wenn sie dich mit grüner nummer und ohne Führerschein packen, hättest du dir das Holz wahrscheinlich 10 Jahre lang bringen lassen können für die Strafe. Das betraf einen Bekannten von mir.

    Ich glaube den Hänger werde ich nicht kriegen. Ich habe ihn heute mal wieder drauf angesprochen und er will sein Boot behalten. Ist halt ein typischer Sammler... Und wenn das Boot irgendwann mal runter kommt, wird vom Hänger wahrscheinlich nicht mehr viel übrig sein.


    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • schade, aber das mit dem Hänger und der Zulassung ist echt ärgerlich.
    Das steht mir auch noch irgendwann bevor :/ hab derzeit auch nur den B-Führerschein.

    Diese Regelung ist sowas von ...

    Grüsse
    Toff

  • Moin! Ja die Regelung ist der letzte Dreck. Mein Holzerkollege hat sich jetzt endlich nen "großen" Schlepper gekauft und bekommt grüne Schilder dran. Wir haben uns jetzt hier im Dorf einen 4,4t Gummiwagen zusammen gekauft für schmales Geld. Da kommt ein Folgekennzeichen dran und fertig. Dann kann ich mein Holz mit seinem Schlepper fahren.


    Grüße

    Wo Bäche rauschen, Heide blüht, wo dunkle Wälder stehen - dort ist es wo mein Herz erglüht. Oh Heimat du bist schön!

  • Gut, die Kennzeichenfarbe am Schlepper hat doch mit nem zulassungsfreien LoF- Hänger nichts zu tun. Und ich darf auch mit nem schwarzen Kennzeichen am Trecker nen grünen Hänger ziehen. Warum denn auch nicht? Zumal bis 20km/H nicht einmal ein Kennzeichen am Hänger sein muss, da reichen Name und Adresse.

    Und LoF- Anhänger darf ich bis 25km/h ziehen, solange der LoF- Zweck gegeben ist. Das fällt bei Führerscheinklasse B in die enthaltene Klasse L. Das mit B/BE gilt doch erstmal nur, wenn ich mit nem Wohnwagen über die Alpen will, weil ich den LoF- Zweck nicht mehr erfülle????
    Und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe kann man auch mit seinem eigenen Traktor den Hänger des Nachbarn fahren, der einen LoF- Betrieb angemeldet hat...

    Diese ganzen Geschichten kann man nachlesen. In mehreren tollen Broschüren, die man findet, wenn man "LoF Broschüre" beim Gockel sucht...

    Wobei die vorhandene Gesetzeslage tatsächlich ein undurchsichtiger Mist ist. Keiner weis was genaueres. Sollte man mal ändern. Bis 25 darf jeder alles, oder so. Wie in unseren Nachbarländern.

    Und zulassungsfreie Anhänger brauchen ab 1961 eine ABE, deswegen sind meine auch älter.

  • hmm, da hab ich hier im forum auch so einiges schon zu gelesen, und auch im netz was zu gefunden.
    dort wurde jedoch gesagt, dass ein Traktor Schwarz angemeldet keinen grünen hänger ziehen darf :?:

    aber mal back zum topic. so halbwegs.

    ich hab hier bei mir in der umgebung nen alten etwas fertigen Bauernwagen gesehen.
    Sind die den schwer wenn man sagt man will die sich selber "herrichten" .. ? Oder ein eher einfaches Objekt zur "restaurierung" aka fahrtauglichmachen.

    Grüsse
    Toff

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat von getriebekiller

    Gut, die Kennzeichenfarbe am Schlepper hat doch mit nem zulassungsfreien LoF- Hänger nichts zu tun. Und ich darf auch mit nem schwarzen Kennzeichen am Trecker nen grünen Hänger ziehen.

    Das ist nur bedingt richtig.

    -Prinzipiell darf man mit einem "schwarzen" Schlepper einen "grünem" Hänger ziehen.
    Voraussetzung dafür ist aber nicht nur der lof-Zweck (das ist er immer wenn ein
    grünes Kennzeichen dabei ist und Brennholz fahren zählt nicht dazu) sondern auch ein
    lof-Betrieb. Ein Privatmann bekommt kein grünes Folgekennzeichen.

    -Zulassungsfreie Hänger sind über eine Zugmaschine vom Betrieb mitversichert (die,
    von der er das Folgekennzeichen hat). Dies ist in der Versicherung des auf "grün"
    zugelassenen Schleppers auch so berücksichtigt. Bei einem "schwarz" zugelassenen
    Schlepper ist das aber nicht so.

    -Desweiteren existiert kein Folgekennzeichen von einem schwarzen
    Kennzeichen.

    :arrow: Für Privatleute gibt es keinen Weg vorbei an der Zulassung. Aber wie gesagt:
    So detailiert weiß kaum jemand Bescheid und wenn man nicht gerade so Leute um sich hat wie es Ponchen wohl hat, dann würde ich einfach fahren.

    Zitat von getriebekiller

    Zumal bis 20km/H nicht einmal ein Kennzeichen am Hänger sein muss, da reichen Name und Adresse.

    Diese Regelung existiert tatsächlich. Sie gilt aber für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH)
    Für Anhänger gibt es diese Regelung nicht. Diese können nur per Folgekennzeichen auf 25km/h "zugelassen" (obwohl es ja prinzipiell keine Zulassung ist) werden oder eben grün oder schwarz (bis 40km/h HU alle 2 Jahre oder über 40km/h bei Hängern mit mehr als 10t zGG HU jährlich und SP halbjährlich).

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