TüV 9 Monate überziehen

  • Hallo,
    da habe ich ja einen langen Diskussionsstrang losgetreten.
    Vermutlich geht mein Traktor ohnehin auf dem Hänger zum Landmaschinenbauer.
    Derzeit steht er bewegungslos auf dem Hof.
    Mein HU-Betrieb ist nur 300m von mir entfernt. Wenn das irgendwie durchgeht, fährt man da freilich gern einfach so hin.
    Dass die extra zu mir kommen, kann ich mir nicht vorstellen.
    Soweit ich das nun recherchiert habe macht 8 oder 10 Monate überzogen finanziell auch nicht mehr soviel Unterschied aus, allerdings einen Punkt ab dem 9. Monat. Scheint aber so, dass das nur anfällt, wenn man bei der Zula damit auffällt.
    Grüße Eicherfreund

    • Offizieller Beitrag

    Du darfst mit einem Saiskz außerhalb des Sais.zeitraums nicht zur HU fahren, weil die Fahrt nicht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht. Die Karre ist ja schon zugelassen. Außerdem hast Du dafür keine Versicherungsbestätigung.

    Heißt: Mit einem abgemeldeten Fzg. darfst Du zur HU fahren, musst es aber direkt danach zulassen. Die Versicherungsbestätigung solltest Du also haben. Und Kennzeichen.

    Gruß
    Michael

  • Hi,
    Das wäre nicht logisch.
    Siehe z.B. FZV Paragraph 9
    Danach ist das Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums gleichwertig einem umgestempeltes Kennzeichen. Also nicht zugelassen.
    Wäre es zugelassen, dürfte man ja auch fahren. Das Fahrzeug ist vorübergehend regelmäßig abgemeldet, ohne dafür jedesmal zum Amt laufen zu müssen.
    Die Fahrt steht doch im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, da ohne HU keine Zulassung.
    Und auch dass Theorie und Praxis manchmal weit voneinander entfernt sind, hatte ich bereits erwähnt. Unwissenheit schützt aber im Zweifel nicht vor Strafe.

    Und ja, das mit der Versicherung wäre zu klären, wie immer, wenn man eine Fahrt mit nicht zugelassen Fahrzeugen unternehmen will.

    Gruß
    Karl

    • Offizieller Beitrag

    Nun, ich denke doch, dass die "Fahrt zur HU im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" bedeutet: raus aus der Prüfstelle, direkt hin zur Zula. Tust Du das nicht, gibt es keinen Zusammenhang. Heimfahren und am nächsten Tag zur Zula gilt nicht. Und mit dem Saiskz. fährst Du nicht zur Zula. Also gilt das auch nicht. Ein Verfahren braucht einen Antrag und Du stellst keinen.

  • Hi,
    Und ich denke, dass zum Zulassungsverfahren alle notwendigen direkten Fahrten zur Erreichung der Zulassung gehören. Aber das hatten wir glaube ich auch schon festgestellt. Im Fall des Saisonkennzeichens nur die Fahrt zur Prüfstelle, im Fall der Erstzulassung, zusätzlich die Fahrt zur Zula.
    Und ich denke den Antrag auf (erneute) Zulassung hat man bereits bei "Erstantrag" auf Erteilung des Saisonkennzeichens gestellt.
    Das sind aber meine Gedanken, für mich ist hier in der Diskussion Schluss.
    Gruß
    Karl

  • Bei uns ist dass so, und ich denke so ist es wohl überall: So lange du deine KFZ-Steuer bezahlst, interessiert sich der Landkreis oder Stadt nicht für den TÜV, woher sollen die auch wissen, wann dein TÜV abgelaufen ist? Lediglich die Polizei schaut da mal nach - wenn man zufälligerweiße bei der halbjährlichen Kontrollfahrt der Wächter bei uns durch den Ort mit dem Schlepper auffällt - falls man überhaupt gerade mit ihm unterwegs ist.
    Andererseits kommt der TüV auch zu dir nach Hause und macht dem Schlepper da TÜV. Wir haben hier im Ort noch einen Landwirt, wenn der TÜV machen lässt habe ich mich da auch schon mal dran gehängt, dann muss keiner extra kommen und es kostet genauso viel wie sonst.
    Es gibt also auch Möglichkeiten ohne Tieflader etc. Mein PKW-Anhänger war mal zwei Jahre über den TÜV drüberweg, da bin ich einfach zum TÜV hin und fertig, klar ist das "gefährlich" - aber mal ehrlich, wie hoch ist die Wahscheinlichkeit, dass genau dann die Polizei vor der Tür äh Motorhaube seht?
    Gruß Andreas

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von andreasw

    woher sollen die auch wissen, wann dein TÜV abgelaufen ist?

    Tja, schon mal "1984" gelesen?
    Die Prüforganisationen melden Deine Prüfung natürlich ans KBA.
    Das Landratsamt wollte mir mal am Zeug flicken und der Zula-Leiter sagte mir im Gespräch, dass es bei meinen Fahrzeugen bei der HU ja keine Auffälligkeiten gegeben hätte.

    Alles klar?

    Dörfliches Leben ist also keine Möglichkeit, dem Überwachungsstaat zu entgehen.

    Gruß
    Michael

  • Zu geil. Also mal ehrlich. Ich habe hier nen Motorrad stehen das 1992 zum tüv gemusst hätte aber immernoch angemedet ist. das juckt mal so gar keinen. der staat freut sich das ich steuern zahle. die versicherung das ich versicherung zahle und dabei wird das fahrzeig garnicht bewegt. habe noch nie,also wirklich noch nie von jemandem gehört der ärger wegen einer überzogenen HU hatte bei der das Fahrzeug irgendwo auf privatem grund steht,also nicht im öffentlichen verkehrsraum. kenne sogar jemanden bei dem der trecker 1966 das letzte mal zum tüv gemust hätte. ich habe auch noch nie ärger bekommen wenn ich fahrzeige mit abgelaufenem tüv abgemeldt habe.

    kurz um:

    Mcht den leuten keine Angst und erzählt so einen Müll. Mag zwar sein das das ganz streng genommen rechtlich so ausgelegt werden könnte aber vollzogen wird es nicht. also kackt euch nicht ins hemd

    Mein Tip an den Threadstarter. Lass ihn angemeldet. Mach ihn fertig und fahr dann in nem günstigem moment die 300m zum tüv.

    • Offizieller Beitrag

    Abenteuerlicher Tipp. Haftest Du dafür?
    Vielleicht googelst Du mal nach den Fällen, in denen die Leute Ärger wegen ihres Anhängers gekriegt haben, weil von der Straße aus die abgelaufene Plakette zu sehen war?

    Nur weil Du davon noch nichts mitgekriegt hast, heißt es nicht, dass es nicht stattfindet.

  • Zitat von Sierra

    Abenteuerlicher Tipp. Haftest Du dafür?
    Vielleicht googelst Du mal nach den Fällen, in denen die Leute Ärger wegen ihres Anhängers gekriegt haben, weil von der Straße aus die abgelaufene Plakette zu sehen war?

    Nur weil Du davon noch nichts mitgekriegt hast, heißt es nicht, dass es nicht stattfindet.

    Naja ich sag mal so, das geht alles nach eigenem Ermessen. Wenn man so wie ich am "Arsch der Welt" wohnt wissen die Bullen nichtmal wo man wohnt, die brauchen erst mal eine Landkarte um zu wissen wo man daheim ist. Wenn man dagegen in dichter besiedeltem Gebiet wohnt mag das freilich Probleme geben wenn man sich mal etwas neben den Regeln verhält. Auf sämtliche Dinge wurde hier nun hingewiesen und sollte somit gut sein.

    Gut vorgeglüht ist halb Angelassen!

  • Japp, alles nur Erfahrungsberichte. Und zu Sierra:
    Wie hoch ist denn der Prozentsatz, der "Erwischten"? Denke der wird nicht besonders hoch liegen. Teuer wird es eher mit nicht angemeldetem Anhänger und schwarzer Nummer des Zugfahrzeugs. Das ist dann Steuerhinterziehung und das wird bekannter Maßen härter bestraft wie schwere Körperverletzung. Bei nem abgeluaufenem TÜV bei der Fahrt zur Prüfung bin ich jedenfalls ziemlich entspannt!
    Gruß Andreas

  • Hi,
    Ausgaben, die einem dafür schützen, im Fall des Falles, sich nicht der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht zu haben.
    Das Risiko ist nicht, eine Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen, das ist kalkulierbar und akzeptabel.
    Gruß
    Karl

  • Hi
    Warum wird man denn mit einem Punkt bestraft, wenn man den TÜV 8 Monate überzieht?
    Warum muss man überhaupt TÜV haben?
    Warum muss der TÜV von unabhängigen Sachverständigen gemacht werden?
    Wo ich doch schon vor dem TÜV Termin weiß, dass ich auch TÜV bekomme,
    und wo es doch Leute gibt, die es besser wissen und man einfach ohne TÜV fahren kann und anderen auch noch dazu raten, dies zu tun?

    Das Risiko ist "im Lotto zu gewinnen" und in einen Unfall mit Folgen verwickelt zu sein. Und diese Wahrscheinlichkeit ist größer als im Lotto zu gewinnen. Und da ist es das Zünglein an der Waage, sich der "Fahrlässigkeit" oder der "grober Fahrlässigkeit" schuldig zu machen, wenn man z.B. unbewusst (fahrlässig) oder bewusst (grob fahrlässig) ohne Zulassung durch die Gegend fährt.
    Da fängt es an, kompliziert und teuer zu werden.
    Wenn also jemandem bewusst ist, keinen TÜV zu haben und damit keine Zulassung zu haben, sollte er besser nicht in einen Unfall verwickelt sein.
    Und bewusst, ob das Fahrzeug mit dem man sich im Straßenverkehr bewegt, auch dafür zugelassen ist oder nicht, sollte sich jeder Fahrer sein.


    Gruß
    Karl

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!