Leider, leider: Führerscheinfrage bezüglich Umschreibung ...

  • Ich hoffe sehr, dass sich nun hier nicht eine der endlosen Diskussionen entwickelt zwischen Nichtwissenden und und sonstigen ich-weiß-es-besser-Wissenden entwickelt!

    Die Sache ich eigentlich ganz einfach:

    - ich habe das Alter erreicht, wo ich meinen uralten, grauen Großlappen aus den 1970er-Jahren umschreiben lassen muss

    - ich wohne in Baden-Württemberg (falls das erheblich ist)

    - ich habe den Führerschein Klasse (alt): 1 (Motorrad, hier wohl unerheblich) und Klasse 3 ("PKW")

    - ich fahre derzeit einen Traktor mit max. km/h 25 und schwarzem Kennzeichen samt hochbeladenem Zweiachsanhänger nur mit Auflaufbremse etc. bei "Tätigkeiten in der Natur und Ernte".

    Theoretisch könnte ich meinen Antrag/Unterlagen "blind" auf unserm Rathaus abgeben und 4 Wochen später die neue Karte holen,

    ABER: ich möchte verhindern, dass ich nach Umschreibung des Führerschein aufgrund von Nachlässigkeit/Unwissenheit der Beamte (wer in der Stadt hat schon auf dem Schirm, dass man mit dem Traktor unterwegs ist) meinen bisherigen Aktivitäten nicht mehr nachgehen kann, also "Erlaubnisse verliere, die ich hatte".

    Deswegen die Fragen:

    – welche Anhänger(-zahl) und Gesamtgewichte darf ich nach dem alten 3er Führerschein (mit max 25km/h!!) fahren? (ich denke sogar 2 Zweiachsanhänger mit [unbegrenztem? /max. 12 to] Gewicht?)

    – was müsste dann auf dem neuen Lappen stehen (wobei ich mich nicht die Bohne bei den neuen Bezeichnungen auskenne)

    Wie gesagt: Herzliche Bitte: Jetzt nicht anfangen herumzuspekulieren, sondern gerne eine klare Antwort!

    Grüße von Johannes

  • Moin,

    wie du es schon sagst, dieses Thema ist so oft beackert worden und alle Nase lang möchte jemand den selben Mist wissen oder hinterfragt die Regelungen.

    Aber: zu solch sachlich ausformulierten Fragen antwortet man doch gern!

    Eines grundsätzlich: Das Bewegen von zwei Anhängern ist ausschließlich Land- und Forstwirtschaft (man beachte LOF-Zweck), sowie dem Schaustellgewerbe vorbehalten. Ergo hat dein 3er Führerschein damit nichts zu tun, zumindest solange du nicht zwei Kipper Weizen oder ein Kettenkarussell auf zwei Anhängern verteilt mit dir rumschleppen möchtest... In erstem Fall greift hier die Klasse L, im zweiten je nach Gewicht C1E oder CE.

    Zu den möglichen Klassen gibt es eine tolle Auflistung des Bundes:

    https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1

    Je nach deiner eigenen Erstzulassung gibts entsprechende Klassen.

    – welche Anhänger(-zahl) und Gesamtgewichte darf ich nach dem alten 3er Führerschein (mit max 25km/h!!) fahren? (ich denke sogar 2 Zweiachsanhänger mit [unbegrenztem? /max. 12 to] Gewicht?)

    Auf die Frage weiß ich keine exakte Antwort, da eine Zugmaschine keine eingetragene Anhängelast hat, in nahezu jeder Ausnahme zu einer Fahrerlaubnisklasse aber von zulässigen Anhängelasten die Rede ist. Ein weiteres Manko ist die Anzahl der Achsen!

    CE79 zum Beispiel gilt für Züge bis 18.500 Kilogramm, allerdings dürfen diese nur drei Achsen haben. Das Zugfahrzeug hat in diesem Fall 12.000kg zGG, der Anhänger 6.500kg zGG. Allerdings ist das Thema heikel, weshalb ich hier ausdrücklich auf eine Unsicherheit meinerseits hinweise.

    C1E, also der 7,5 Tonner mit Anhänger, hat als Obergrenze 12.000 Kilogramm gesetzt, hier wird jedoch nichts zu Anzahl der Achsen genannt. Wie das ganze zusammenkommt ist völlig egal, wichtig ist, dass die 12 Tonnen zGG des Zuges eingehalten werden.

    Ausgehend von C1E bleiben dir für deinen Eicher, ich meine der 3351 hat ein zGG von 4000 kg, also 8 Tonnen Anhängelast übrig. Du bist also in der glücklichen Situation, dass du das, was rechtlich erlaubt wäre, auch fahren darfst.

    Denn: Über 8000 Kilo zGG des Anhängers würde eine Druckluftbremsanlage Pflicht, zudem darfst du als Privatperson keine zwei Anhänger mitführen.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Also ich bin kurz vorm 50. Geburtstag mit meinem rosa Führerschein (Erstausstellung 1986) zur Führerscheinstelle gegangen und habe dem Mitarbeiter eine Liste an Klassen und Schlüsselnummern vorgelegt, die ich in die neue Karte eingetragen haben wollte.

    Der sehr freundliche Mitarbeiter in der Führerscheinstelle ist die Liste Punkt für Punkt durchgegangen und mit seiner EDV verglichen und dann alles ohne Widerworte abgenickt.

    Ich hatte u.a. drauf geachtet, die Schlüsselnummern L 174 / 175 zu bekommen.

    T gab es auch ohne Nachfrage, aber notfalls hätte ich das auch belegen können.

    Soweit ich weiß ist T und eventuell auch L nur zulässig bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrten, ich mag mich aber auch täuschen.

    3085 hat ja einen exzellenten Link geliefert, unter dem ausführlich aufgelistet ist, was einem wann an neuen Klassen zu steht.

    Auch was 3085 bzgl. C1E hier geschrieben hat, war mir bis vor ein paar Monaten unbekannt, bis ich das mit den 12 to Gesamtmasse drüben im Landtreff laß:

    https://www.landtreff.de/post1870039.html#p1870039

    Ich hatte mir übrigens den Führerschein vor (!) meinem 50. umschreiben lassen, weil ich mal irgendwo meine gelesen zu haben, daß man den CE mit 1-Achser ab 50 nicht mehr umgeschrieben kriegt ohne gleich beim Umschreiben die Gesundheitsprüfung vorzulegen. So nach dem Motto einmal weg, immer weg.

    So steht die Klasse CE (mit diesem 1-Achs- und Gewichts-Zusatz) erstmal drin, ist aber bei mir nach 3 Wochen wieder wegen Ablaufdatum ungültig geworden. Ich bilde mir ein, daß ich die Klasse reanimieren könnte über Gesundheitsprüfung. Da nagel mich aber keiner drauf fest.

    Eicher G22 Kombi

  • Soweit ich weiß ist T und eventuell auch L nur zulässig bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrten, ich mag mich aber auch täuschen.

    Das ist richtig. Die Klassen L und T sind ausschließlich für LOF-Zwecke gültig. Was darunter fällt und was nicht ist per Gesetz definiert:

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

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  • Oh jeh, zuerst mal Danke besonders an Johannes 3085 und G-Peter! Mammutle wollte wohl nur vorzeigen, was er alles hat, ohne dass das weiter hülfe.

    In meiner seligen Einfalt hatte ich mir vorgestellt, dass auf meine Frage eine klare Antwort möglich wäre:

    Du hast jetzt den alten 3-er und 1er Führerschein, du darfst folgendes fahren: PKW, PKW mit gebremsten Anhänger bis 3to; LKW bis 7,5 to

    Also muss nachher auf Deinem neuen Lappen stehen: T, L, C1, C2, C3 ... was weiß denn ich.

    So hatte ich mir eine Antwort vorgestellt. :(

    Scheinbar ist dieser neue Führerschein ein derartiger EU Furz, dass wenn man Pech hat und der entsprechende Kissenpupser sich nicht auskennt, man nachher eine Führerschein hat, mit dem man nur noch 1 Sack Kartoffeln transportieren darf. Genau das will ich aber vermeiden. Die eingetragenen Erlaubnisse im neuen Führerschein können doch nicht Verhandlungssache und gutes Kennenlernen sein!?

    Leider kommen hier ja auch einige Beiträger rein und bringen völlig unerhebliche Klassen und Erlaubnisse zum Besten. Das ist unheimlich bereichernd um nicht zu sagen kontraproduktiv.

    3085 zu Deiner Anmerkung und Gesetz von LOF Fahrten: Ist es nun erheblich, ob die fahrende *Person* irgend einen amtlich anerkannten privilegierten LOF-Beruf ausübt, oder ist es nur erheblich dass die *Fahrt* (!) den oben genannten LOF-Zwecken dient? (Nachbarschaftshilfe für Landwirt). Das wäre ein himmelweiter Unterschied, und Dein Zitat oben legt nahe, dass nur die *Fahrt* als solche LOF-Zwecken dienen muss. Auch wenn ich selbst kein LOF angemeldet habe (schwarzes Nummernschild), tue ich 6 tonnen Apfelernte (= LOF) zum Presser fahren und ähnliches.

    immer noch ratlos

    Grüße von Johannes

  • Zur Klasse T schreibt unsere Führerscheinstelle:

    Zitat

    Wenn Sie die Erteilung der Kl. T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) mit beantragen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    einen Nachweis über Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (Bescheinigung des Ortslandwirtes, Arbeitgebers, Maschinenrings, Forstamtes o.ä.)


    Hinweis: Die Eintragung der Klasse T ist nur bei der erstmaligen Umstellung in den EU-Kartenführerschein ausbildungs- und prüfungsfrei möglich. Hierzu müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Eine spätere Eintragung ist ausbildungs- und prüfungsfrei nicht mehr möglich!

    Zudem gibt es dafür sogar ein Formular: https://www.lkgi.de/images/formula…er_Klasse_T.pdf

    Gruß

    Stefan


    In meiner seligen Einfalt hatte ich mir vorgestellt, dass auf meine Frage eine klare Antwort möglich wäre:

    Du hast jetzt den alten 3-er und 1er Führerschein, du darfst folgendes fahren: PKW, PKW mit gebremsten Anhänger bis 3to; LKW bis 7,5 to

    Also muss nachher auf Deinem neuen Lappen stehen: T, L, C1, C2, C3 ... was weiß denn ich.

    Die Antwort solltest Du hier finden:

    https://www.adac.de/verkehr/rund-u…mtauschtabelle/

    Gruß

    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von RN72MWM (2. Juli 2021 um 15:13) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von RN72MWM mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das Kennzeichen ob grün oder schwarz ist eh nur eine Steuersache. Es gibt z.B. Landwirte, die einen Trecker mit schwarzer Nummer durchs Jahr komplett als versteuertes Fahzeug laufen haben, um auch Tätigkeiten außerhalb von LOF ausführen zu dürfen. Ansonsten kann man seinen Trecker mit grünem Kennzeichen auch für kürzere Zeiten (z.B. einen Monat) besteuern lassen, wenn man in dieser Zeit Tätigkeiten außerhalb von LOF ausführen will, z.B. auf'm Bau. Das Kennzeichen ist dann weiter grün, aber das Fahrzeug läuft ein Monat versteuert.

    Bei T und L muß die Fahrt einem LOF-Zweck sein. Angenommen ich hätte selber nichts mit LOF zu tun, aber den Führerschein T. Dann darf ich damit bei Kumpel auf dem Bauernhof Gülle fahren (eventuell gibt's da aber auch den Fallstrick der gewerblichen Schweinehaltung, wo das dann wieder nicht gehen könnte........wir sind halt in Deutschland).

    Nachtrag: Ich kenne einige Landwirte meiner Alterklasse, die hatten damals schon früh LKW-Führerschein (damals Klasse 2) gemacht, um diesen ganzen Führerschein-Fallstricken aus dem Weg zu gehen.

    Mein Vadder hatte in den 1950ern glaube ich gleich Klasse 2 gemacht und ich meine, er war damals sogar erst 18.

    Eicher G22 Kombi

    Einmal editiert, zuletzt von G-Peter (2. Juli 2021 um 15:41)

  • Zitat

    In meiner seligen Einfalt hatte ich mir vorgestellt, dass auf meine Frage eine klare Antwort möglich wäre:

    Du hast jetzt den alten 3-er und 1er Führerschein, du darfst folgendes fahren: PKW, PKW mit gebremsten Anhänger bis 3to; LKW bis 7,5 to

    Also muss nachher auf Deinem neuen Lappen stehen: T, L, C1, C2, C3 ... was weiß denn ich.

    naja, dann musst du lesen, genau das zeigt mein Schein...

  • Dein stolzer Lappen (bzw. Karte) zeigt dann noch, dass ich auch dann die Klassen C1E und CE führen darf. Toll! Sattelaufleger mit 32 Tonnen! Das wollte ich haben.

    Wenn jemand fragt, wo liegt Eislingen, und Du zeigst ihm ne ganze Deutschlandkarte, dann hat er nicht viel davon.

    Wenn nachher auf meinem Führerschein auch diese Fahrerlaubnisse stehen, wär ich zufrieden.

    Deine Kopie scheint mir also nicht weiter zu helfen, weil ich nicht wissen kann, was davon nun für mich gilt und was nicht.

    Grüße von Johannes

  • Nu entspann dich mal, lieber Johannes

    und geh einfach zu einem(r) netten freundlichen Mitarbeiter/In auf der Führerscheinstelle bei deinem Landratsamt. Muss ja nicht Montagmorgen sein:-) und denke daran: "Freundlichkeit ist ein Bumerang".

    Mit dem alten grauen Klasse 1 + 3 solltest du auf dein Kärtchen bekommen:

    A1, A, B, C1, BE, C1E, M, L, T,

    Bei letzteren beiden sollte eine Notwendigkeit glaubhaft erforderlich sein. So war es bei mir. Ich musste allerdings schon 2008 meine Pappe umschreiben lassen, weil die Fahrtschreiber im gewerblichen Verkehr eine Fahrerkarte verlangten und die gab es wiederum nur mit "Karten-Führer-Schein" :-).

    Fröhliche Grüße vom

    +Matthes+

  • Hallo Johannes,

    ich habe den Kartenführerschein gepostet, da du exakt den gleichen alten Lappen hast wie ich.

    1

    3

    und Traktor...

    sonst hätte ich mir das gespart, werde ich in Zukunft bei Fragen von dir wohl besser tun,

    ein freundlicher Ton wäre besser, wenn du schon Fragen hast.

    Kannst ja auf der Führerscheinstelel anrufen, dann brauchst du keine Hilfe von hier.

    Gruss

  • Entschuldigung, das sollte nicht böse gemeint sein. Mit der Kopie Deiner Erlaubnis werden aber über die ganz normale Gesetzesregelung hinaus weitere Erlaubnisse mit eingebracht, die ich nicht kenne. Also ist die Kopie für

    mich nur verwirrend.

    Zur Führerscheinstelle in der Hauptstadt wollte ich eigentlich nicht persönlich gehen, weil das ein ganzer Tag Urlaub bräuchte. Und wenn die dortige Amtsperson anderer Ansicht ist, wird die den Lappen so ausfüllen, wie sie das für richtig hält.

    Den wichtigsten Hinweis haben 3085 und G-Peter gegeben mit dem Formular offenbar für den T: Da ich genau in Naturschutz und kommunaler Flächenpflege unterwegs bin, hole ich mir eine Bestätigung auf dem Amt.

    Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.

    Danke!

    Johannes

  • Johannes, das ist doch alles dummes Geschwätz was du hier von dir gibst. Eine Führerscheinstelle macht den ganzen Tag nichts anderes als Lappen umzuschreiben oder auszustellen. Meinst du etwa allen Ernstes man könne dir dort nicht helfen oder handelt gar willkürlich? Letzteres halte ich für eine dreiste Unterstellung. Ruf doch da mal an und du wirst sehen dass deine Unruhe unbegründet ist.

    Zudem verstehe ich deine ganze Aufregung nicht. Wenn du meinen Link gesehen hast weißt du ganz genau, welche Klassen dir durch den alten 3er zustehen. Das ist abhängig von dem Datum deines Führerscheins, hier musst du also selbst nachlesen.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Auch wenn 3085 ja so gerne aus der Haut fährt und hier herumpoltert, leider bin ich es nochmal. Da ich den Eindruck habe, dass auch 3085 noch nicht das letzte Wort gesprochen hat. Zuerst dachte ich ja, dass ich mithilfe meiner Ortsverwaltung auf einen Führerschein Klasse T (großer Traktorführerschein) komme.

    Doch beim weiteren googlen bin ich dann doch etwas irritiert geworden, und lese nun beim TÜV Nord, bei Agrar-Webseiten und sonstigen Auskunfteien:

    Führerschein Klasse L und T: Nur für landwirtschaftliche Zwecke
    Sowohl Klasse L als auch Klasse T dürfen
    nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingesetzt werden. Diese umfassen neben dem eigentlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beispielsweise auch den Winterdienst.
    Für gewerbliche Fahrten wird meist der LKW-Führerschein Klasse CE nötig. Lediglich gewerblich eingestufte land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (lof), wie zum Beispiel Mais oder GPS für eine BGA, dürfen seit dem 28.07.2009 auch mit Klasse L und T gefahren werden. Fährt ein Lohnunternehmen allerdings Bauschutt auf Baustellen, müssen die eingesetzten Fahrer die Klasse CE besitzen, da Bauschutt kein land- oder forstwirtschaftliches Erzeugnis ist.

    Der Führerschein Klasse L (mit Autoführerschein) und T beziehen sich ausschließlich nur auf LOF-Zwecke. Wer also mit seinem Traktor gar mit Anhänger unterwegs ist privat und so "just for fun", fährt nach Auskunft diversester Webseiten keine LOF-Zwecke und damit generell ohne Fahrerlaubnis.

    Irre ich mich da?

  • Johannes,

    als "Altinhaber" der grauen Klasse 3 ist bei dir C1 und C1E inbegriffen, bei mir damals bei Umtausch (2008) zeitlich unbegrenzt. Ist außer bei Berufskraftfahrern wohl immer noch so. Wenn also L und T wegen Nicht-LOF nicht greifen, fährst du auf C1 (ZGM bis 7.5t) bzw. mit Anhänger (4,5 t) auf C1E (ZugZGG 12 t) Ich kann mir nicht vorstellen, daß du "just for fun" mit mehr als 12 Tonnen unterwegs sein willst, oder?

    Über gewerbliche Fahrten mit CE brauchst du dir keine Gedanken mehr zu machen, da hast du das Verfallsdatum überschritten :) Ich habe dir weiter oben beschrieben, was du für die alte Klasse 1 und 3 umgeschrieben bekommst. Tu es jetzt einfach mal!

    Beste Grüße von +Matthes+

  • Der Führerschein Klasse L (mit Autoführerschein) und T beziehen sich ausschließlich nur auf LOF-Zwecke. Wer also mit seinem Traktor gar mit Anhänger unterwegs ist privat und so "just for fun", fährt nach Auskunft diversester Webseiten keine LOF-Zwecke und damit generell ohne Fahrerlaubnis.


    Irre ich mich da?

    Nein, das ist so. Schon so mancher 45er reißt die 3,5 to Schallgrenze, sodass eine LKW-Klasse notwendig wird. Bei meinem Güldner ist es z.b. so, dass Solofahrten mit B machbar sind (ZGM 3400 kg), mit Anbaugerät, Ladepritsche oder Anhänger aber nicht mehr (ZGM 4000 kg)

    Grüße,

    clemens

  • So ist es eben nicht clemens, scheinbar junger Hüpfer :-).

    Der Johannes und ich sind in einer Alterskohorte, wo man mit dem PKW-Führerschein alte Klasse 3 noch 7,5t fahren durfte, alles weitere siehe oben.

    Und auch wenn es der Rentenkasse nicht gefällt, wir und unsere alten Führerscheine haben Bestandsschutz :-)!!!

    Gruß +Matthes+

    P.S. Und nun klinke ich mich hier aus, obwohl ich mich eigentlich gerne wiederhole.

  • Doch, das ist schon so. Die Klassen gelten erstmal für alle. Für euch alten Säcke (:P) werden dann entweder passende Klassen eingetragen, oder halt lustige Schlüsselzahlen ergänzt, wie man auf dem oben verlinkten Schein auch gut sieht.

    Grüße,

    Clemens

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