Ich hoffe sehr, dass sich nun hier nicht eine der endlosen Diskussionen entwickelt zwischen Nichtwissenden und und sonstigen ich-weiß-es-besser-Wissenden entwickelt!
Die Sache ich eigentlich ganz einfach:
- ich habe das Alter erreicht, wo ich meinen uralten, grauen Großlappen aus den 1970er-Jahren umschreiben lassen muss
- ich wohne in Baden-Württemberg (falls das erheblich ist)
- ich habe den Führerschein Klasse (alt): 1 (Motorrad, hier wohl unerheblich) und Klasse 3 ("PKW")
- ich fahre derzeit einen Traktor mit max. km/h 25 und schwarzem Kennzeichen samt hochbeladenem Zweiachsanhänger nur mit Auflaufbremse etc. bei "Tätigkeiten in der Natur und Ernte".
Theoretisch könnte ich meinen Antrag/Unterlagen "blind" auf unserm Rathaus abgeben und 4 Wochen später die neue Karte holen,
ABER: ich möchte verhindern, dass ich nach Umschreibung des Führerschein aufgrund von Nachlässigkeit/Unwissenheit der Beamte (wer in der Stadt hat schon auf dem Schirm, dass man mit dem Traktor unterwegs ist) meinen bisherigen Aktivitäten nicht mehr nachgehen kann, also "Erlaubnisse verliere, die ich hatte".
Deswegen die Fragen:
– welche Anhänger(-zahl) und Gesamtgewichte darf ich nach dem alten 3er Führerschein (mit max 25km/h!!) fahren? (ich denke sogar 2 Zweiachsanhänger mit [unbegrenztem? /max. 12 to] Gewicht?)
– was müsste dann auf dem neuen Lappen stehen (wobei ich mich nicht die Bohne bei den neuen Bezeichnungen auskenne)
Wie gesagt: Herzliche Bitte: Jetzt nicht anfangen herumzuspekulieren, sondern gerne eine klare Antwort!
Grüße von Johannes