Hallo zusammen,
ich war letzte Woche mit meinem Renault R7201 Standard 4 bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO.
Es wurde ein geringer Mangel festgestellt den ich die Jahre vorher noch nie in einem der Berichte einer Hauptuntersuchung gelesen habe.
Festgestellter Mangel: Warndreieck fehlt
Ist das jetzt eine neue Vorschrift das ich diesen Mangel zum ersten mal lese ? Hatte noch nie ein Warndreieck auf meinem Schlepper (Wobei ich das schon Sinnvoll finde)
Wie sieht das dann aus mit Verbandskasten und Warnweste ? Hat da jemand Infos oder Erfahrungen mit Polizeikontrollen und ob für landwirtschaftliche Zugmaschinen die selben Vorschriften wie bei PKW´s gelten ?
Freue mich über Eure Meinungen und Erfahrungen
Gruß
Siegfried