von grün auf schwarz ummelden

  • Servus Leute

    Was ist zu Beachten wenn ich meinen bis jetzt grün zugelassen Schlepper auf schwarz ummelde?

    Denn ein land- und forstwirtschaftlicher Einsatz gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.

    m.f.G.Harald

  • Hallo Harald,

    achte darauf dass die Zulassungsstelle im Schein den Schlepper weiterhin als LoF Zugmaschine typisiert.

    Ansonsten gelten die zweckgebundenen Führerscheine nicht mehr, je nach Alter dann alte Klassen oder neu B/C, besonders auf die möglichen Anhängerkombinationen achten. Und zulassungsfreier Anhänger mit Folgekennzeichen geht auch nicht mehr. Dafür Oldtimertreffen und Sonntagsausflüge ohne Einschränkungen.


    Grüße,

    Clemens

  • Achtung: Die Führerscheine haben rein gar nichts mit der Eintragung im Fahrzeugschein zu tun! Es gilt ausschließlich der Einsatzzweck.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Die Klassifizierung des Fahrzeugs hat mit der Steuerpflicht nichts zutun! Entscheidend ist, wie das Fahrzeug beim KBA(Kraftfahrt-Bundesamt) gelistet ist! Mein Eicher und meine Hakorette sind beide alsLof-Zugmaschine eingetragen, trotz schwarzem Kennzeichen!

    V.G. Stephan

    Grüner Daumen :bauer:

    Eicher G 280 (endlich zugelassen, weiterhin in Arbeit),

    Hakorette Einachsergespann (mit Straßenzulassung)

  • Achtung: Die Führerscheine haben rein gar nichts mit der Eintragung im Fahrzeugschein zu tun! Es gilt ausschließlich der Einsatzzweck.

    Das ist falsch. Laut FeV gilt Klasse L/T für "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind". Da ist die Klassifizierung im Fahrzeugschein schon wichtig, wenn man die Grenzen für B/BE erreicht. Für Harald aber kein Problem, weil er ja eh keine LoF-Fahrten mehr vorhat.

    Die Klassifizierung des Fahrzeugs hat mit der Steuerpflicht nichts zutun! Entscheidend ist, wie das Fahrzeug beim KBA(Kraftfahrt-Bundesamt) gelistet ist! Mein Eicher und meine Hakorette sind beide alsLof-Zugmaschine eingetragen, trotz schwarzem Kennzeichen!

    Das ist korrekt. Meine Zulassungsstelle hat beim Wechsel von grün nach schwarz die Klasse trotzdem zu "Zugmaschine" geändert, daher mein Hinweis darauf zu achten.

    Grüße, Clemens

  • Meine übliche Versicherung wollte bei meinem Eicher mit schwarzem Kennzeichen richtig übel viel Geld. Irgendwas über 400 Euro im Jahr. Der Versicherungsvertreter gab mir den inoffiziellen Rat, mich an eine bestimmte andere Versicherung zu wenden.

    Dort hatte ich dann anfangs irgendwas um 75,- Euro/ Jahr und inzwischen 34-Quetsch Euro.

    Bei mir ist im Brief/Schein auch Landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen.

    Eicher G22 Kombi

  • Hallo Clemens,

    wenn du schon Pragrafen zitierst, dann bitte vollständig. Der entscheidende Teil des Satzes fehlt leider, was dich zu falschen Aussagen verleitet.

    "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden"
    § 6 FeV - Einzelnorm

    Damit ist dann auch klar, dass die Klassen L und T an den Einsatzzweck gebunden sind, wie oben schon erwähnt wurde. Bitte keine falschen Infos verbreiten!

    Das solls dann aber auch zu dem Thema hier gewesen sein. Wurde alles schon oft hier im Forum diskutiert. Hier gehts jetzt mit der eigentlichen Thematik des Threads weiter bitte.

    Gruß
    Maik

    Allgaier: erprobt-bewährt, beliebt-begehrt

  • Hallo Maik,

    Was ist an meiner Aussage falsch? Eine Zugmaschine (87 0000) darf man mit L/T nicht bewegen, eine lof Zugmaschine (89 1000) zu lof Zwecken. Für eine Zugmaschine gelten diese Klassen also ganz grundsätzlich nicht. Vollkommen unabhängig vom Zweck der Fahrt. Der Zweck wird erst bei lof Zugmaschinen relevant.

    Da der Thread hier um zulassungsrechtliche Fragen geht, habe ich mich auch nur auf den zulassungsrechtlichen Teil der FeV beschränkt. Genau um nicht wieder alles durcheinander zu werfen und die Frage präzise und klar zu beantworten.

    Grüße, Clemens

  • Hallo Maik,

    Was ist an meiner Aussage falsch? Eine Zugmaschine (87 0000) darf man mit L/T nicht bewegen, eine lof Zugmaschine (89 1000) zu lof Zwecken. Für eine Zugmaschine gelten diese Klassen also ganz grundsätzlich nicht. Vollkommen unabhängig vom Zweck der Fahrt. Der Zweck wird erst bei lof Zugmaschinen relevant.

    Da der Thread hier um zulassungsrechtliche Fragen geht, habe ich mich auch nur auf den zulassungsrechtlichen Teil der FeV beschränkt. Genau um nicht wieder alles durcheinander zu werfen und die Frage präzise und klar zu beantworten.

    Grüße, Clemens

    Warum soll man dann darauf achten das weiterhin lof Zugmaschine in der Zulassungsbescheinigung steht?

  • Warum soll man dann darauf achten das weiterhin lof Zugmaschine in der Zulassungsbescheinigung steht?

    Weil man sonst bei geänderter Lage (Wiedereinstieg, Neuer Besitzer, …) sonst wieder zu TÜV und Zulassungsstelle rennen darf, damit die richtige Klasse hinterlegt ist. Wie ich schon geschrieben habe, ist das erstmal kein Problem für den Threadersteller, nur ein Hinweis.

    Grüße,

    Clemens

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