- Offizieller Beitrag
Na bei so viel Ignoranz kann man ja schon von Vorsatz sprechen. Du kennst die Vorschriften. Wenn es einen Unfall gibt, kommst du um Haus und Hof, jammer dann nicht.
Zitat von reini460
Beleuchtung ist nur bei Vollbeladung und Bordwanderhöhung nicht sichtbar, ansonsten natürlich kein Problem.
Wenn du hinter dem Schlepper stehst, siehst du die Beleuchtung noch. Setz dich mal in ein Auto, das auf den Schlepper drauf zu fährt. Bei so vielen Brettern in allen möglichen Höhen rund um die Kiste ist es Glückssache, wenn die Rückleuchten mal kurzzeitig ein paar Lichtstrahlen nach hinten loswerden können.
Im übrigen sind die dreieckigen Reflektoren auch nur für Anhänger, nicht aber für getragene Anbaugeräte zulässig! Selbst das Argument, dass die Dreiecke mehr Reflektionsfläche haben als die runden Katzenaugen zählt nicht.
Kurz: Rundum nicht vorschriftsmäßig, bitte noch einmal versuchen.
mfG
GTfan