Schnellgang einbauen in Deutz D50

  • Hallo Freunde,

    habe einen Deutz D50 S Baujahr 1963, Typ F 4 L 712. Die max. Höchstgeschwindigkeit ist rd. 20 kmh. Kann mir jemand von Euch sagen, ob und wenn ja, welcher Aufwand nötig ist, den schneller zu kriegen auf mind. 40 kmh? Mit welchen Kosten muss man rechnen, was muss man beachten? Hat es Nachteile für die Maschine? Gibt es Probleme bei der Zulassung?

    Danke erstmal
    Gruß
    Johannes

  • hey,

    solch einen massiven eingriff würde ich nicht machen. allein die schlechten trommelbremsen dürften mit der doppelten! Geschwindigkeit heillos überfordert sein. ein paar km/h kann man sicherlich gefahrlos rausholen aber mehr nicht.

    abgesehen von den wohl massiven kosten müsstest du den Umbau vom Tüv absegnen lassen, sonst ist das alles nicht legal. ferner kommt es auch auf deinen Führerschein an, ich meine dass der normale b Führerschein nur bis Max 32 km/h berechtigt,.darüber braucht man den t. google das mal als allererstes ab, sonst liegt fahren ohne fahrErlaubnis vor.

    Gruß

  • Hallo,

    kann meinem Vorredner nur zustimmen.
    Mir wäre der Umbau auf 40 Km/h zu aufwändig, den es muss unter anderem die Bremsanlage so umgebaut werden das die Vorderachse mit bremst. Ist ab 40 Km/h Vorschrift.
    Ich würde lieber auf 32 Km/h umrüsten, da das weniger Aufwand bedeutet.

    Unsere Fahrzeuge:
    IHC 423
    IHC 644
    IHC 1246
    MAN 4S1
    MAN 4N2
    Allgaier A 22
    Eicher ES 400
    Eicher EM 235 S
    Hanomag R 19
    Bungartz T 5
    Lanz D 2816
    Ford 5000
    Holder B 10
    Unimog U 1200
    Hanomag-Henschel/Mercedes L307


    Und, und, und

  • Andere Reifen nicht vergessen, mindestens Index A8!
    Am besten auch auf gelochte Scheibenbremsen umrüsten, ABS ist dann auch vorteilhaft, Turbolader mit Ladeluftkühler macht dann auch Sinn!
    Und tiefer legen nicht vergessen!

    Ob es Probleme mit der Zulassung gibt? Mit Sicherheit!

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Getriebe muss komplett auseinander.
    Bremsen gleich mit neu machen. Den kann man auch mit 50km/h problemlos gut fahren. Feine Schlepper

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • Naja eingetragen kriegt man das kaum. Ab 40km/h müssen alle 4 Rader bremsen.
    Aber die Reifen sind ja kein Problem.

    Porsche-Diesel Junior 108 Bj. 1960
    Bautz AL 240 Bj. 1960
    Hanomag R324 Bj. 1958
    Mc Cormick D326 Bj. 1964
    Deutz D25 N Bj. 1960

  • Hallo,

    also ich geb da mal meine Erfahrung zum betsen :

    1 . Darf man seit ca 1 Jahr mit der Führerscheinklasse B Schlepper bis 40 kmh fahren,
    allerdings ist das fahren mit Anhänger kompliezierter -- kenn ich mich nicht genau aus !

    2. Hab ich auch schon Schlepper schneller gemacht, bis 39 Kmh bekommst Du sowas sogar eingetragen - auch ohne Vierradbremse, allerdings kommt das auf den Tüv an, der Lenkung und Bremsen sehr gut Prüft !

    Ich hab kürzlich meinen GT von 19,2 auf 34 kmh umgerüstet mit anderen Zahnrädern, dieses hat der Tüv mir auch eingetragen, allerdings gibt es vergleichbare Schlepper die auch so schnell laufen, und ich dem Tüv dieses bestätigen konnte. Bremsen wurden bei dieser Aktion natürlich gleich neu gemacht ...
    Für mich hat sich dieses auf jedenfall gelohnt, weil ich überwiegens hauptstrasse fahren muss, da ist dies einfach angenehmer schneller von A nach B zu kommen , allerdings würde ich keinem raten noch schneller zu werden, das kann dann schon kriminell werden.


    Gruß Markus

    Meine Eicher :
    Eicher Tiger 2 EM 235 mit FL (restauriert)
    Königstiger 2 (3015) in Restauration
    Eicher 3072 TURBO im Original Zustand
    Eicher G 400
    Eicher ES 201
    Eicher ES 400
    Eichus Stapler
    Eicher 3251 HS


    Eicher war gut, ist gut ,
    und bleibt weiterhin gut !

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Eicher-driver


    1 . Darf man seit ca 1 Jahr mit der Führerscheinklasse B Schlepper bis 40 kmh fahren,
    allerdings ist das fahren mit Anhänger kompliezierter -- kenn ich mich nicht genau aus !


    sofern das zGG des Schleppers unter 3,5t liegt, greift der B-Führerschein. Alles darüber darf man nur im landwirtschaftlichen Einsatz fahren, dann greift der L-Führerschein. Um diesen ging es eigentlich in der Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen.

  • Hallo,

    Ein Prüfer erkennt doch nicht von außen, dass ein Schnellgang montiert ist. Eine persönliche Probefahrt machen die wenigsten. Solange man nicht mit 40 km/h auf dei Rädern um die Ecke geschossen kommt und eine satte Vollbremsung auf den Hof legt, wird ihm das kaum auffallen.

    Gruß Gordon

    • Offizieller Beitrag

    und bei einem Unfall, bei dem der Verdacht auf erhöhte Geschwindigkeit besteht, wird das Wrack auf technische Veränderungen untersucht. Ist das dann nicht eingetragen, war es fahren ohne Versicherungsschutz.
    Ihr braucht Haus und Hof dann eh nicht mehr, da ihr ein gut geschütztes Zimmer mit Vollpension habt.

    Und Andere auf die Nachlässigkeit von Prüfern hinzuweisen und auch noch zu ermuntern solch einen Unsinn zu treiben ist verdammt fahrlässig!

  • Zitat

    Eine persönliche Probefahrt machen die wenigsten

    Das habe ich schon mehrfach anders erlebt. Dieses Jahr hat zwar kein Prüfer wert drauf gelegt, mit meinem 108er oder dem F20 eine Runde zu drehen, aber vor zwei Jahren war ich bei einer anderen Prüfstelle. Da war dann die "Probefahrt" so ausführlich, dass ich nur noch das Motorengeräusch in der Ferne verschwinden hörte ... und froh war, als es sich eine gefühlte Ewigkeit (wahrscheinlich nur 2 - 3 min) später wieder annäherte.
    Es kommt sicher auch immer darauf an, wohin man geht, wie die Prüfer "gestrickt" sind etc.
    Tendenziell kann ich aber sagen, ist es bei uns ehr anders, als Gordon sagt.
    Ich wohne halt auch in der Nähe eines Ballungsgebiets, wo ein Schlepper sicher nicht so sehr zum alltäglichen Strassenbild gehört.

    Das alles hilft aber Johannes mit seinem D50 nicht weiter.
    Wäre interessant zu wissen, wie Du (Johannes) Dich entschieden hast, ob Du Dich schon mal beim TÜV oder einer vergleichbaren Organisation schlau gemacht hast (und die Antworten hier auch zum besten gibst).
    Was war denn die max. mögliche Geschwindigkeit für einen D50 (S) ab Werk?
    Wieso willst Du überhaupt die Geschwindigkeit mehr als verdoppeln?

    Gruß, F20GH

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Hallo, ich habe mich noch nicht entscheiden können. Ich will natürlich erst den Prüfer /TÜV fragen, ob er eine Abnahme machen würde. Mit 30-35 kmh wäre mir schon geholfen, da ich auch eine Teilstrecke städtisches Gebiet mit Ampeln durchqueren muss.
    Auf jeden Fall will ich eine legale Lösung. Dies zeigen mir auch die meisten Eurer Beiträge. Ich habe mir den Schlepper (Deutz D50) nicht gekauft, sondern hab ihn geschenkt bekommen. Da ich aber inzwischen weiß, dass einige Freunde ihren Trecker legal schneller bekommen haben und wir heute nicht alleine auf der Welt sind, außer sonntagsmorgens um 6 Uhr, meine ich, ist es ok. ein Langsamfahrzeug "etwas den Gegebenheiten anzupassen." (auch das hat m.E. mit Verkehrsicherheit zu tun) Ich gebe nicht auf und werde Euch berichten, wenn ich soweit bin.

    Gruß Johannes

  • Zitat von GTfan

    ...
    sofern das zGG des Schleppers unter 3,5t liegt, greift der B-Führerschein. Alles darüber darf man nur im landwirtschaftlichen Einsatz fahren, dann greift der L-Führerschein. Um diesen ging es eigentlich in der Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen.

    Wieso sollte ich nicht mit meinem alten 3 er Lappen,
    der auch mit Bestandsschutz auf den neuen Kartenführerschein umgeschrieben worden ist,
    Kraftfahrzeuge über 3500 kg fahren dürfen?

    Dafür braucht man kein L
    Dafür reicht C1 und/oder C1E, für Hänger über 750 kg, aber Grenze Gesamt 12000 kg, aber auch dann auch mit 2 Achsen am Hänger.
    Dafür muss aber alles angemeldet sein, auch der Anhänger.

    Ich kann die Rückseite meines Kartenführerscheins gerne hier einstellen, dort ist das prima erklärt.
    Ab dem 50 ten Lebensjahr muss man zum Augenarzt und Gesundheitscheck, dann bekommt man ne Verlängerung für CE und C1E für 5 Jahre.
    Diejenigen mit dem rosa 3 er Lappen verlieren ab dem 50 ten Lebensjahr das recht auf die schwere Fahrzeugkombination.
    Den Verlust kann man durch rechtzeitiges umschreiben auf den Kartenführerschein "retten".
    Man hat zum 50 ten 2 Jahre Karenzzeit zum Umschreiben, danach muss man den Lappen für die schwere Kombination neu machen.

    Hab mich da etwas intensiver eingelesen, unser Hano hat eine zuzlässiges Gesamtgewicht über 3500 kg.
    Mein Bruder wird bald 50, er hat dann schon Einschränkungen mit seinem alten rosa Lappen.
    Ausserdem darf er aktuell nur 1 Achse am Anhänger fahren, nach der Umschreibung 2 Achsen, dann aber nur bis 12000 kg, das reicht aber auch.

    Gruß
    Arno

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