Probleme mit Zulassungsstelle

  • Hallo miteinander.

    Ich habe ein Problem und zwar sind mir vor ca 3 Jahren sämtliche Unterlagen von einem traktor bei einem Brand verloren gegangen. Nun habe ich den traktor mittlerweile fertig hab die Abnahme nach Paragraph 21 vom TÜV machen lassen bin zur zulassungsstelle und wollte einen neuen Brief beantragen und zulassen. Als Antwort bekam ich dann von der Amtsleiterin der zulassungsstelle das ich einen Nachweis erbringen muss das der traktor auch wirklich mein ist soweit sogut ich mich an Nachforschungen gemacht die damaligen Besitzer auf die der traktor auch vor rund 25-30 Jahren zugelassen war sind beide vor ca 20 Jahren verstorben. Habe dann den einzigsten Sohn den die beiden hatten ausfindig gemacht und von ihm eine Bescheinigung ausstellen lassen das der ehemalige traktor rechtmäßig in meinem Besitz ist und ich Eigentümer des traktors bin. Zum Glück war er bereit diese auszustellen er hätte ja auch sagen können ist nicht sein problem. Ich also wieder Kontakt mit der amtsleiterin der hulassungsstelle aufgenommen und habe ihr mitgeteilt das ich nun die gewünschte Bescheinigung habe. Nun sagte sie sie wollen von dem Herrn der mir die Bescheinigung gegeben hat noch einen Erbschein haben damit sie sich sicher sein können das er auch berechtigt war mir die Bescheinigung auszuhändigen wenn der Erbschein da wäre würde sie sich wieder beraten was ich dann noch vorbringen müsste. Sie teilte mir auch in der Email mit das ich mir keine Hoffnung auf eine schnelle und einfache Ausstellung neuer Papiere machen soll. Nun zu meiner Frage weiß jemand ob das alles was sie so verlangt in Ordnung ist oder ob es sich hier bereits um Willkür handelt? Habe auch bereits eine Email an den für die Zulassungsstelle zuständigen Dezernent geschrieben und mich beschwert doch leider bekomme ich bisher keine Antwort auf die Email.

  • Hallo,

    meiner Meinung nach hat der Vorbesitzer damit überhaupt nichts zu tun. Du hattest die Papiere. Bei Dir sind diese vernichtet worden. Also kannst auch nur Du eine eidesstattliche Versicherung über diesen Vorgang abgeben. (Theoretisch hättest Du den Traktor ja auch zwischenzeitlich weiter verkaufen können, und wärst ja nicht mehr der rechtmäßige Eigentümer) So ist auch die Vorgehensweiuse bei meiner Zulassungsstelle.

    Aber das wurde hier ja schon öfter diskutiert, dass jede Zulassungsstelle da anders tickt.


    Gruß Jens

  • Moin moin,


    das Vorgehen der Zulassungsstelle ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar.

    Eine eigene Verlustmeldung mit Erklärung an Eides statt, unterfüttert womöglich mit Versicherungsunterlagen die den Brand belegen sollte nach gesundem Menschenverstand und nüchterner Auslegung der Rechtslage eigentlich ausreichen.


    MfG

    Fabian

  • Was hier nicht eindeutig hervor geht: war der Traktor jemals auf dich zugelassen? Falls nein, halte ich es schon für nachvollziehbar, wenn die Zulassungsstelle da etwas genauer nachfragt.

    Ich möchte mich hier aber Fabian anschließen: wenn du einen offiziellen Schrieb deiner Versicherung hast, der einen Brand bestätigt, und auch der Schlepper nirgends als „gestohlen oder verloren“ gemeldet ist, sollte das Ganze (meiner Meinung nach) kein grosses Thema sein und mit klarem Menschenverstand zu klären sein…


    Grüße

    Michael

  • Ist es überhaupt die Aufgabe der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse zu prüfen? Brief Schreiben, paar Euro in die Hand nehmen für ein Einschreiben mit Rückschein. Nochmal die Sachlage schildern und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Theoretisch könntest Du jetzt schon Einspruch einlegen, da ja schon ein Verwaltungsakt besteht aber mit dem Bescheid bekommt man schriftlich auf was die Zulassungsstelle beruft. Alternativ wenn Rechtschutz vorhanden einfach mal nachfragen zumindest die Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel Kostenfrei.

  • Wie Jens schon sagt, wenn der Traktor sich schon in deinem Besitz befand, hättest Du letztendlich selbst eine eidesstattlich Versicherung beurkunden können.

    Die Besitzverhältnisse spielen nur dann eine Rolle wenn Du den Schlepper zulassen willst. Weil nur dann die Zulassungstelle als verantwortliche Behörde ins Spiel kommt.

    Um die Papiere bei komplettem Verlust neu zu erhalten, musst Du vorher eine eidesstattliche Versicherung dort abgeben und die Zulassungsstelle beantragt eine Aufbietung bei der zentralen Bundesbehörde der Zulassungsämter. Der Vorgang ist Kostenplichtig, auch für die eidesstattliche Erklärung (beurkundung erforderlich) musst Du ebenfalls was bezahlen.

    Nach Ablauf einer 3-4 wöchigen Frist. Kannst Du dann eine Abnahme beim TÜV/ Dekra nach §21, im ungünstigeren Fall nach §29 machen lassen. (nur bei Zulassung des Fahrzeugs) und Du kannst im Anschluß mit dem Gutachten von TÜV7 Dekra die Zulassung beantragen.

    Sollten die Besitzverhältnisse unklar sein und es meldet sich in der Zwischenzeit, innerhalb der Frist, aber auch noch danach ein Besitzer mit nachweislichen originalen Dokumenten. Kannst Du davon ausgehen das dies strafrechtlich verfolgt wird. (eidesstattliche Versicherung Deinerseits)

    Schöne Grüße Wolfgang E.


    Ist es überhaupt die Aufgabe der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse zu prüfen? Brief Schreiben, paar Euro in die Hand nehmen für ein Einschreiben mit Rückschein. Nochmal die Sachlage schildern und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Theoretisch könntest Du jetzt schon Einspruch einlegen, da ja schon ein Verwaltungsakt besteht aber mit dem Bescheid bekommt man schriftlich auf was die Zulassungsstelle beruft. Alternativ wenn Rechtschutz vorhanden einfach mal nachfragen zumindest die Erstberatung bei einem Anwalt ist in der Regel Kostenfrei.

    Die Zulassungsstelle ist berechtigt wenn es wie in diesem Fall um die Neuausstellung bei komplettem Verlust der Fahrzeugpapiere (Schein und Brief) geht. Wer sonst und wie soll eindeutig klar sein wer der rechtmäßige Besitzer ist? (immer der Fall das das Fahrzeug zugelassen ist, oder werden soll.)

    Gruß Wolfgang E.

    HANOMAG - zuverläßiger, kräftiger, stärker den je !

    Einmal editiert, zuletzt von womag (29. November 2024 um 11:05) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von womag mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn Du ein Fahrzeug besitzt das keine Papiere hat. Dann kommt es darauf an ob Du am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen willst. (StVO)

    Wenn nicht und der Traktor wird nur auf deinem Grundstück, ohne auch nur einen Meter auf öffentlichen Straßen bewegt zu werden, ist das als eine Sache (der Traktor) anzusehen die sich in Deinem besitz befindet und es wird als solches behandelt. Weil nicht davon ausgegangen werden muss das andere durch die Benutzung beeinträchtigt werden können.(Nutzung auf deinem privaten Grund oder Besitz)

    Im Fall das Du Dich im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, bist Du Aufgrund der StVO dazu verpflichtet mindestens eine Hatfpflichtversicherung und bei Fahrzeugen die schneller als 6km/h sind ein amtl. Kennzeichen am Fahrzeug zu haben. (Kennzeichnungspflicht StVO)

    Es muss nämlich im Schadensfall eine eindeutige Feststellung der Besitz und Versicherungsverhältnisse erfolgen können wer in so einem Fall verantwortlich ist.

    Stell Dir nur vor:

    Wer bezahlt Dir einen Schaden wenn der Verursacher, a) nicht versichert ist, b) Sich nicht eindeutig klären lässt wer der eigentliche Verursacher oder der Besitzer ist ?

    Dann bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen...

    HANOMAG - zuverläßiger, kräftiger, stärker den je !

  • Eine ausschweifende Antwort die in keinster Weise mit meiner Frage in Zusammenhang steht. Also eine Rechtsgrundlage(Gesetz, Verordnung zu einem Gesetz) zur Pflicht der Prüfung der Eigentumsverhältnisse kennst Du wie ich auch nicht.

    und die Versicherungspflicht begründet auch keine Eigentumsprüfung da der Versicherungsnehmer abweichend vom Halter/Eigentümer sein kann.

    Mal das Gegenbeispiel, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind vorhanden, ohne weiter Prüfung wird akzeptiert das man Eigentümer ist. Nur ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingedruckt "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen" Feld C.4c unter der Anschrift. Also müsste die Zulassungstelle bei jeder Neuanmeldung oder Ummeldung einen Eigentumsnachweis verlangen. Musste ich noch nie vorlegen.

    Wie soll man das Eigentum auch nachweisen in Deutschland besteht keine Pflicht zu einem schriftlichen Kaufvertrag.

  • Hab ich auch nicht behauptet. Abgesehen davon hast Du das Thema garnicht gestartet.

    Ich hab das Ganze genau so schon selbst durch, was das gestartete Thema von Fordsonkalle angeht.

    Wollte mit meinem Beitrag nur zum besseren Verständnis des Warum und Weshalb beitragen...

    Kannst Dich ja gerne weiter aufregen. Außer Ärger würde die von Dir empfohlene Vorgehensweise eh nichts einbringen.

    HANOMAG - zuverläßiger, kräftiger, stärker den je !

  • Habe dann den einzigsten Sohn den die beiden hatten ausfindig gemacht und von ihm eine Bescheinigung ausstellen lassen das der ehemalige traktor rechtmäßig in meinem Besitz ist und ich Eigentümer des traktors bin

    Da würde ich einfach einen rückdatierten Kaufvertrag machen.
    Hier in BaWü funktioniert das dann, habe ich vor 4 Monaten so gemacht.
    Kaufvertrag, Papiere zum Fahrzeug (bei mir war es eine Kopie eines fast gleichen Fahrzeugs), Deckungsnummer, Perso
    und die Zulassung wollte dann eine eidesstattliche Erklärung, dass das Ding mir gehört - fertig.

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