Kugelkopf auf Ackerschiene

  • Zitat von 3085

    Ich habe übrigends mal beim Tüpv nachgefragt, die Antwort war Simpel: Kugelkopf auf Ackerschine ist NICHT gestattet, egal in welcher Form. Die einzige Möglichkeit ist eine am Rahmen verschraubte, vom Tüv abgenommene Anhängerkupplung. d.h. sie muss ein Prüfzeichen haben.

    Alles andere ist verboten. Zitat Tüvprüfer: "Eh egal, wo kein Kläger, da kein Richter. Juckt kein Schwein".

    Bei welchem TÜV war das? :?:
    Das Thema lief letztes Jahr ja schon mal hier im Forum.

    Es dürfte sinnvoller sein mal die Antworten der verschiedenen TÜVs aufzulisten. Es scheint ja ein großer "Ermessensspielraum" vorhanden zu sein oder sollte ich Nasenfaktor sagen?

    Die Antwort die ich bekommen habe für Kugel auf Ackerschiene bei 3-Punkthydraulik:
    Ja ist erlaubt, aber die Kugel muß Prüfzeichen aufweisen und die Ackerschiene muß festgesetzt sein. D.h. die darf sich weder seitlich, noch nach oben, unten bewegen lassen und muß auch gegen Verdrehen gesichert sein. Bei vielen Schleppern gibt es die Möglichkeit die Ackerschiene starr zu setzen. Dieses Starrsetzen ist die Bedingung für den Betrieb auf öffentlichen Straßen.

    Eingetragen wird die Kugel bei 3-Punkthydraulik nicht nicht weil die Ackerschiene abnehmbar ist und daher nicht zu den festen Anbauteilen zählt. Als zul. Stützlast wird 75kg angenommen.

    Anders wäre es bei Schleppern ohne Hydraulik mit fester Ackerschiene. Hier zählt die Kugel auf der fest angebauten Ackerschiene ebenfalls als fest angebaut und kann eingetragen werden.


    Gruß Lutz

    Gott beschütze diesen Hof vor Sturm und Wind und vor Bulldogs die aus Mannheim sind.

    Lieber richtige Schlepper aus Hannover und Friedrichshafen

  • Ich war beim Tüv Rheinland. Bin Rheinland-Pfälzer. Der Tüvprüfer wusste es nicht, meinte aber direkt, dass das sicher nicht geht, der Prüfstellenleiter war sich auch nicht sicher und hat sich informiert. Er hat mir dann sogar dazu was gezeigt. Es hies in etwa so: Die Anhängevorrichtung muss fest (also nicht beweglich in irgendeiner Form) mit dem Fahrzeugrahmen (hier also das Getriebe oder die Achsen) verbunden sein. Weiter hieß es dann irgendwie, das die Aufnahme der Anhängerkupplung ein Prüfzeichen haben muss. Wenn dir nun der Tüv ein Prüfzeichen auf deine (feste!!!) Ackerschine einschlägt und du die Geschichte eingetragen bekommst, warum nicht?

    Ich fand das übrigends sehr nett von dem Prüfstellenleiter. Aber wenn man in einer Woche gleich mit vier Schleppern aufkreutzt...

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo nach einem Gespräch mit meinem Tüvprüfer(TüvNord) zur Abnahme eines Kugelkopfes auf fester Ackerschiene.Folgender Wortlaut:Es ist kein großes technische Problem aber dürfte er nicht machen weil auch die Ackerschiene geprüft werden muss und eine Prüfnummer braucht.
    Ich bin dann erstmal zur nächsten Tüvniederlassung und dort nachgefragt.
    Als Antwort bekamm ich zu hören kein Problem aber er wäre nicht befugt diese Abnahme zu machen aber ich sollte morgen mal wiederkommen dann wäre der Sachverständige im Hause und der würde das dann Problemlos prüfen und eintragen.
    Naja bin ja ein geduldiger Mensch anderen Tag wieder los wieder meinen Spruch vorgesagt was ich den nun möchte.
    Als Antwort bekam ich:alles kein Problem es wäre nur mit ein wenig verwaltungsaufwand(sprich ca 150 Euro gebühren) verbunden aber er wäre dazu nicht befugt das darf nur ein Sachvollverständigter und da müsste ich dann zu einer anderen Tüvstation.
    Ich bin nun am überlegen ob ich meinen Kugelkopf eintragen lasse.
    Fakt ist aber auch die Ackerschiene muss eine Prüfnummer haben ohne dieses Prüfnummer geht nichts und man muss erstmal den richtigen Mann finden der dazu berechtigt ist. Ich werde weiter berichten sobald ich den richtigen Mann gefunden haben.
    Gruß Rainer

  • Hallo zusammen,
    ich wollte bei der Vollabnahme meines PD Junior die auf der festen Ackerschiene montierte Kugelkopf (mit e-Zeichen) beim TÜV Hessen eintragen lassen.
    Antwort vom Sachverständigen: ginge generell nicht, er wolle aber drüberwegsehen.

    Gruß
    Bernhard

  • Hallo


    Noch vor einigen Jahren reichte es aus dass die Ackerschiene gegen Verdrehen und seitlich fixiert war aus. Und Heute wird da eine Wissenschaft mit Doktorarbeit daraus gemacht.
    Ich wollte vor ca.10 Jahren auch mal einen Kugelkopf beim Güdlner eintragen lassen, da meinte der Prüfer da reicht der Prüfstempel an der Kugel aus, denn eine ABE bekam ich beim Kauf nicht mit.
    Bin aber dann nicht mehr dazu gekommen und wenn ich nun dies Diskussion verfolge lass ich das auch bleiben ausser ich brauche die Kugel unbedingt.


    m.f.G.ihcpower

  • Bei uns hat der TÜV auch mal den Kugelkopf bemängelt. Seitdem machen wir einfach die Ackerschiene weg wenn wir zum TÜV fahren. Somit umgehen wir den Stress mit den Prüfer. Wobei ich die Erfahrung gemacht hab daß die sich nur dann darüber aufgeregt haben, wenn sie nix anderes gefunden haben.

    Gruß Jessi

    Unsere Schlepper:
    Lanz D1706 17PS Baujahr 1954
    Fahr D130 17PS Baujahr 1956 mit Güldner 2LD Motor
    Lanz D2416 24PS Baujahr 1957
    Lanz D1616 16PS Baujahr 1958
    Lanz D4016 40PS Baujahr 1959

  • Ich glaube viele verstehen das Problem nicht richtig.
    Die Polizei kontrolliert immer mehr gerade im Oldtimerbereich.
    Aber das ist ja noch weiter schlimm da bezahlt man seine Strafe und fertig aber was bei einem Unfall er braucht noch nichtmal selber verschuldet irgendein Gutachter wird euch daraus schon einen Strick drehen.
    Solange nichts passiert sagt keiner was.
    Gruß Rainer

  • Hallo Leute

    Da hat Rainer ( normag1970 ) vollkommen recht, den auch wenn man en Unfall nicht verursacht muß man immer mit einer Teilschild rechen.
    Und da versucht dann die gegnerische Versicherung alles um so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Und Wenn da ein nicht eingetrager Kugelkopf gefunden wird ist der Versicherungsschutz weg und man kann den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen.

    Aber wie gesagt so lange nichts passiert kräht kein Hahn danach!

    m.f.G.ihcpower

  • Hallo,

    Zitat von normag1970

    Hallo habe heute meinen Kugelkopf mit selbst gebauten Haltebock ohne Probleme beim Tüv-Nord eingetragen bekommen.
    Einzelabnahme ich bin als Hersteller des Haltebockes eingetragen.
    Zulässiges Zuggewicht 1800 Kg gebremst.
    Kosten der Abnahme 108,70 Euro plus eintragung beim Zulassungsamt 15,40 Euro.
    Gruß Rainer

    Kannst du mal ein Bild von dem Haltebock machen?

    Bei meinen Schleppern will ich auch bei Gelegenheit die Kugelköpfe rechtlich richtig montieren, hab schon überlegt unter dem Hydraulikblock wo 4 Bohrungen (glaub M 14) für ein Zugpendel sind eine Platte zu montieren wo dann hinten dran der Kugelkopf angeschraubt wird. Drum würds mich interessieren wie du das Tüv-konform gelöst hast.

    Viele Grüße

    Simon


    Deutz D 4006, DX 3.50 A StarCab, Clark CGP 30 H, Manitou MC 25

  • Zitat von ihcpower

    Hallo Leute

    Da hat Rainer ( normag1970 ) vollkommen recht, den auch wenn man en Unfall nicht verursacht muß man immer mit einer Teilschild rechen.
    Und da versucht dann die gegnerische Versicherung alles um so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Und Wenn da ein nicht eingetrager Kugelkopf gefunden wird ist der Versicherungsschutz weg und man kann den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen.

    Aber wie gesagt so lange nichts passiert kräht kein Hahn danach!

    m.f.G.ihcpower

    So ganz pauschal stimmt das nicht das dann der Versicherungsschutz autmatisch erloschen ist,wenn dir so ein besoffener Spinner die Vorfahrt nimmt und dir vorne in den Schlepper kracht dann kann der Kugelkopf 10 mal nicht eingetragen gewesen sein,der war und ist nicht Ursache des Unfalles gewesen und ohne wär der Unfall auch nicht zu verhindern gewesen(ok wenn da gerade der 10m Bauwagen dahinter hängt dann wird man schon schauen) auch ist es nicht korrekt das man alles selbst zahlen muss,deine Versicherung kann dich bis zu 5000 Euro in Regress nehmen(jetzt mal zb davon ausgegangen das der Schlepper schneller gemacht worden ist und die Bremsen zu schwach waren) zivilrechtlich kann dich aber sowas ruinieren wenn dein Gegner zb durch den Unfall arbeitsunfähig geworden ist oder im Rollstuhl sitzt,dann zahlste solange du Luft ziehst :!:

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Hallo wichtig ist erstmal das man eine Tüvstation findet die ein Vollgutachten mit Einzelabnahme machen kann.
    Am besten setzt du dich vorher schon mal mit dem Gutachter zusammen wie man das mit dem Kugelkopf lösen kann damit du eine Abnahme bekommst.
    Man kann hier keine pauschale Antwort geben weil es bei jeden Gutachter anders ist.
    Aber man braucht auch keine Angst haben das sind auch nur Menschen die ihren Job machen.

    Farmer1 Ich gebe dir recht das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich aber da es bei diesem Thema um einen Kugelkopf geht gehe ich von einem Unfall mit Anhänger aus.
    Fahr mal mit einem Wohnwagen hinter deinem Trecker auf einer Bundesstraße.

  • tach leut, hatte dieses jahr nen spezialtransport mit meinem bautz.
    zufahrzeug war ein bautz al 240 mit 6m autotransportanhänger mit kugelkopf an hydraulischer ackerschiene, auf dem anhänger stand ein 914er porsche.
    als mir die polizei engegenkam, machten die nur grosse augen und der unterkiefer fiel runter. bilder kommen heut noch.
    soviel zum thema kugelkopf auf ackerschiene

    unser schlepper:

    lanz alldog 1305 : bj 56
    bautz al 240: bj 56
    ap 16: bj 56
    hanomag k60e: bj 58
    sind immer im einsatz

    der neue auf der strasse:
    güldner abn: bj. 57


    zur zeit in arbeit:
    ifa rs 04/30

  • hi,

    wie erwähnt ist es ja völlig wurscht. denke nicht daß die polizei da irgendwas machen würde.

    das problem ist einzig und allein ein unfall mit folgen. zumindest der österr. tüv genehmigt grundsätzlich keinen kugelkopf an ackerschiene. ich mußte meinen sogar abflexen für die abnahme, weil der fix an ackerschiene verschweißt war.

    wer schon mal vor gericht war und/oder mit gutachtern zu tun hat, ist da extrem vorsichtig!

    drum hab ich meinen trecker fahrD90 auch mit nummer angemeldet und versichert, obwohl bei uns in österreich fast alle oldtimer mit 10 kmh tafel herumfahren, und das mit 20 bis 30 kmh.

    wer also in keinen unfall verwickelt wird, der kann machen was er will.

  • @ martinp...

    ich hoffe dein Trecker hat ein schwarzes Kennzeichen?! ansonsten hast du tierisch Glück gehabt...
    jemand bei uns aus der Familie wurde bei genau so einer Fahrt angehalten und hat ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen...
    Trecker grünes Kennzeichen und die Fahrt diente ja keinem landwirtschaftlichen Zweck...
    seit dem haben alle unsere Trecker schwarze Kennzeichen...

  • tach dieselross, nein grüneskennzeichen ist dran weil das teil in der forstwirtschaft im einsatz ist. nur so ein transport ist nunmal ein hingucker.

    unser schlepper:

    lanz alldog 1305 : bj 56
    bautz al 240: bj 56
    ap 16: bj 56
    hanomag k60e: bj 58
    sind immer im einsatz

    der neue auf der strasse:
    güldner abn: bj. 57


    zur zeit in arbeit:
    ifa rs 04/30

  • Wie sieht es eigentlich strafenmäßig auf, wenn man einen kleinen Hänger, etwas größer als ein Fahrradanhänger an die Ackerschine per Kugelkopf zieht, wenn weder Kugelkopf eingetragen, noch Anhänger zugelassen ?

    MfG Marv

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