Bauwagen mit Folgekennzeichen

  • Hallo, hier mal ein Erlebnisbericht.
    Ich war eine Woche mit meinem ausgebauten Bauwagen und Hanomag R 22 im schönen Deister unterwegs, Herbst buntes Laub leiche Erhöungen, also alles optimal. R22 ordentlich angemeldet mit schwarzer Nummer, Bauwagen Folgekennzeichen des ziehenden Fahrzeugs und 25km Schild.
    Bis plötzlich meine gute Laune durch einen Streifenwagen und roter Kelle jäh unterbrochen wurde.
    Ergebnis: Ich darf so nicht Fahren, also wurde mir folgendes zur Last gelegt:
    Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen Kraftfahrzeugsteuergesetz, Abgabenordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung ( §§ 1,6 PflVersG, 1 KraftStG, 370 AO 3 FZV. Ich versuchte dem Beamten zu erklären, das es erlaubt ist einen Bauwagen mit Folgekennzeichen zu bewegen. Ich durfte nicht weiterfahren, mußte das Kennzeichen abschrauben, also Anzeige, ich 6 km angemalt und weiter,dann bekam ich einen Anhörungsbogen, auf dem ich nochmal zu erklären versuchte.
    Dann bekam ich wochen später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit dem Inhalt: Ermittlungsverfahren gegen Sie: Tatvorwurf: Gebrauch e. nichtversicherten Fahrzeugs....
    das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist gem § 153 Strafprizessordnung eingestellt worden.

  • Moin,

    ein zum "Wohnwagen" ausgebauter Bauwagen ist nun mal kein Bauwagen im ursprünglichen Sinne mehr und bedarf deshalb einer eigenen Zulassung!

    Ich habe hier schon öfter erlebt, dass unsere Ordnungshüter die Bau-Wohnwagen von der Strasse geholt haben.

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Zitat von ZettelMog

    Moin,

    ein zum "Wohnwagen" ausgebauter Bauwagen ist nun mal kein Bauwagen im ursprünglichen Sinne mehr und bedarf deshalb einer eigenen Zulassung!

    Ich habe hier schon öfter erlebt, dass unsere Ordnungshüter die Bau-Wohnwagen von der Strasse geholt haben.

    Und ich denke dies ist denen hier nicht aufgefallen denn sonst wäre das Verfahren wohl nicht eingestellt worden!

    Fahr D88
    Fendt Farmer 1
    IHC D3439

  • Eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO bedeutet nur, dass eine geringe Schuld festgestellt wurde und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Die Einstellung bedeutet nicht, dass der Tatvorwurf gegen hanofreund keine Grundlage hatte.

    ZettelMog hat dazu das Richtige gesagt.

  • Hallo,
    Bauwagen hin,Wohnwagen her.Anhänger ist Anhänger und bei schwarzen Kennzeichen gibt es nunmal kein Folgekennzeichen, auch wenn einige was anderes meinen.
    MfG Dextafahrer

  • also ich habe bei dem Dekraprüfer hier nachgefragt. Folgekennzeichen hat nichts mit Kennzeichenfarbe zu tun, die Farbe meint nur die Steuerbefreiung.

    Aber vorsicht: Es gibt Abweichungen. Es gelten z.b. hier in Bayern andere Gesetze diesbezüglich als in anderen Bundesländern, weiß jetzt nicht wie es in diesem Fall ist, aber es gibt solche Fälle.

    mbsg
    schlüterdriver

  • Hi,

    naja schwierige Sache ...hab gerade mal mit einem Bekannten aus der Zulassung geredet, er wüsste diesen seltenen Fall auch nicht 100% auswendig aber er ist der Meinung das wenn der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen hat entfällt diese Sonderregelung für Landwirtschaft und ebenso auch Folgekennzeichen für landwirtschaftliche Anhänger.

    Dem zur Folge müsste der Anhänger tatsächlich extra zugelassen u
    versichert sein !

    Nächster Punkt wäre auch das anbringen der 6 KMH Tafel um weiter zu fahren.... ist ja eigentlich auch nicht zulässig da (so war es mal ) der Schlepper tatsächlich nur Bauartbedingt 6Kmh fahren darf und dies vom TÜV abgenommen sein muss.

    Diese seltenen Fälle sind wirklich schwer zu beurteilen, ich befürchte aber die Polizei hatte recht !

    PS. Polizeikontrollen sind bei uns die letzten Monate auch verschärft auf landwirtschaftliche Maschinen vorgekommen.

    Geschwindikgeit (gerade mit 40KMH Schlepper und 25KMH Anhänger...) Beleuchtung und Folgekennzeichen sind ein großes Thema genauso Ladungssicherung ...

  • Salü,
    also irgendwie ist der ganze Hickhack mit dem Bauwagen schon verwirrend.
    Wie in einem alten Tread geschrieben hatte ich die grünen Herren ja im Frühjahr an den Hacken, als ich zu einem Traktortreffen nur mit einem schwarzen Folgekennzeichen unterwegs war und auch keine Papiere für den Bauwagen hatte.
    Somit musste ich meinen Bauwagen beim TÜV vorführen und eine 25km/h Zulassung beantragen. Mit dem neuen Brief musste ich dann zur Zulassungsstelle und hab dort die Zulassung auf 25 km/h mit schwarzen Folgekennzeichen bekommen ... Anschließend ging es mit den Papieren zur Polizei ... und alles war im Butter ... da kam eindeutig die Aussage, das der Bauwagen nicht separat zugelassen werden muss und in diesem Fall mit Folgekennzeichen mit dem Zugfahrzeug versichert ist.
    Dasselbe Spiel betreibe ich seit Jahren mit dem Anhänger meines Segelbootes ... den habe ich bei TÜV sogar von 80 km/h auf 25 km/h in den Papieren ändern lassen um die Zulassung/Versicherung und den zweijährigen TÜV zu sparen ... dieser Hänger wird ja nur 2x im Jahr bewegt ... (ins Wasser bringen und wieder zurück) ... auch hier habe ich von der Zulassungsstelle ein 25 km/h Folgekennzeichen zugewiesen bekommen ... und das machen ca. 95% hier am Bodensee ... fahren wir nun alle ohne Zulassung und Versicherung mit dem Segen der Zulassungsstelle?
    Irgendwie verwirrend ...

    Gruß

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der Anhänger ein eigenes grünes Kennz. hat, darf er für lof-Zwecke auch hinter dem schwarzbenummerten Traktor hängen.

    Mit Deinem Segelboot ist das wieder ein Spezialfall, weil Sportanhänger auch grüne Kennzeichen kriegen. Sie sind steuerbefreit.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Also da sieht man, was es für Unterschiedliche Meinungen und Auslegungen gibt, es bleibt also immer eine gewisse Unsicherheit mit so eine3m Gespann, ich hatte einfach Glück gehabt, danke für die vielen Antworten, da ich in Zukunft öfter längere Reisen plane, also 2-3 Wochen oder mehr, werde ich nun den Hänger zulassen und Odnungsgemäß Versichern, der Bauwagen besitzt natürlich keinerlei Papiere, was ist nun zu tun? TÜV Mensch kontaktieren, und weitersehen.
    Gruß an alle von
    Hanofreund

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Cybister

    Nur: Lof-Nutzung hat nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun.
    Gruss,
    Michael

    Doch, irgendwie schon.
    Für Lof-Nutzung kannst Du Steuerbefreiung beantragen und bekommst dann ein grünes Kennz.
    Das schließt dann aber eine private (z.B. Oldtimertreffen) oder gewerbliche Nutzung aus. Wenn Du dies mit dem grünen Kennz. tun willst, kannst Du dies der Zula melden und für diese Tage Steuer entrichten.

    Mit dem schwarzen Kennz. darfst Du jegliche, also auch Lof-Zwecke verfolgen.

    Gruß
    auch Michael

  • Ganz genau, mein Reden.
    Und das ist der Grund, warum ich auf unseren Schleppern schwarze Kennzeichen habe.
    Lof kann ich trotzdem, wir sind BG-pflichtiger Betrieb.

    Gruss,
    Michael

    --
    IHC/McCormick 323 Bj. 68
    IHC 423 Bj. 70
    Robur LO2002A Bj. 75

  • Komisch,der Bauhof unserer Nachbargemeinde hat einen Kubota Kleinschlepper mit schwarzem Behördenkennzeichen und 40 km Schild,dahinter hängt oft ein kleiner Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen und 25 km Schild.Ich kann mir auch nicht vorstellen,dass die Herren in orange LoF-Fahrten damit unternehmen.

    Traktorist aus Leidenschaft
    :trecker7:

    Hanomag R332 Granit
    Agria 2600

  • Unter LoF können auch Winterdienst und kommunaler Wegebau, sowie Park-Garten-Landschaftspflege fallen, zumindest sagt §6, Abs. 5, FeV das.
    Könnte also passen.

    --
    IHC/McCormick 323 Bj. 68
    IHC 423 Bj. 70
    Robur LO2002A Bj. 75

  • Moin,

    Hanofreund schrieb:

    Zitat

    Ich versuchte dem Beamten zu erklären, das es erlaubt ist einen Bauwagen mit Folgekennzeichen zu bewegen

    Das ist auch erlaubt :wink:

    Da er ihn aber ausgebaut hatte, war es kein Bauwagen mehr, sondern ein Wohnanhänger und der muss zugelassen werden.

    Bis Gleich!

    Reiner

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