• Hallo,
    nachdem ich im internet nicht fündig geworden bin, wollte ich euch zur aktuellen Lage des Führerscheins Klasse T fragen:
    -was darf man fahren
    -wieviel Fahr/'Praxisstunden sind Pflicht
    -was muss man in der Prüfung machen
    -wieviel kostet er


    freue mich auf alle Antworten

    "Schuster, Klempner und Friseure sind bei Eicher die Monteure"

  • Also, mit T darfste mit 16 Jahren alle Zugmaschienen mit 40km/h Geschwindigkeit fahren. Ab 18 dann alle Zgm bis 60km/h. Vollerntemaschinen bis 40km/h sind auch dabei.

    Es sind 10 gahrstunden Pflich, nur muss man sehen, wer diese 10 Stunden auch macht...

    In der Prüfung musst du mit einem Drulu gebremsten Anhänger 10 Meter zurückstoßen, an und abkuppeln des Hängers und dann noch die Abfahrtkontrolle. Diese beinhaltet Fragen zum Ölstand und dergleichen. Dann noch eine halbe Stunde fahrt mit dem Gespann.

    Er kostet zwischen 800 und 1000€.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Für die Fahrstunden braucht man einen Schlepper der wenigstens 40 km/h schnell läuft und einen 2-Achs-Anhänger mit Zwei-Leitungsdruckluftbremsanlage. Der Anhänger muss Zugelassen sein, also mit eigenem Kennzeichen und Plakette.
    Fahrstunden sind vom Können des Schülers abhängig.

    Mein Schlepper verliert kein ÖL, er markiert nur sein Revier.

  • Was? Wie kommst du darauf? Ich hab von einer solchen Regelung nie etwas gehört.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Tja , weil schwarzes Kennzeichen nix mit Landwirtschaft zu tun hat!!

    Also vorsicht bei Fahrten für den Lohnunternehmer, der ist ein Gewerbetreibender und wenn ihr seinen Schlepper fahrt mit Führerschei "T", dann seit ihr fällig, falls man eusch schnappt.

    Beherzigt das bitte.

    Führ fahren von großen SChleppern mit schwarzem Kennzeichen oder bei Gewerbe, ist der Führerschein CE erforderlich.

  • Hallo,
    danke schon mal für die ganzen Antworten, aber sind jetzt 10 fahrstunden Pflicht oder richten sich die Fahrstunden nach dem können des Schülers und man bräuchte praktisch wenn man´s gut kann gar keine?? und wie sieht dann die praktische Prüfung aus?

    mfg
    Reinhard

    "Schuster, Klempner und Friseure sind bei Eicher die Monteure"

  • Ich will DIr ja gerne die Fragen beantworten, aber eine Fahrschule kann das sicherlich besser. :wink:

    Mein T-Schein hat eben nur viel Theorie gefressen. Dann habe ich mal eine Doppelstunde gefahren, damit der Fahrlehrer mir so sagt, auf was der Prüfer achtet und dann hatte ich schon Prüfung.

    .....mit Anhänger rückwärts drücken...ich glaub 10 m. Da es aber nur heißt: Anhänger mit zwei Achsen, kannst Du einen Tandemachser holen. Ist einfacher als ich damals mit einem Lkw-Anhänger und einem MB-Trac (Mir graust es jetzt noch vor dem Wendekreis :lol: )

  • Zitat von Quadgott

    .....mit Anhänger rückwärts drücken...ich glaub 10 m. Da es aber nur heißt: Anhänger mit zwei Achsen, kannst Du einen Tandemachser holen. Ist einfacher als ich damals mit einem Lkw-Anhänger und einem MB-Trac (Mir graust es jetzt noch vor dem Wendekreis :lol: )

    Also als ich den T vor knapp 2 Jahren noch gemacht habe musste ich statt 10 Meter 20 Meter zurückstoßen und ich durfte auch noch keinen Tandem nehmen. Damals durfte man nur mit anhängern die eine Drehschemellenkung besitzen fahren. In meinem Fall war das ein Kögel 3-Achstieflader. Erst seit der neuen Regelung durfte man auch mit einem Tandem fahren.

  • Hi,

    im Landtreff wurde auch schon ewig über den T Schein diskutiert - evtl. findet ihr dort auch brauchbare infos.

    Landtreff- T Schein

    Das mit dem Kennzeichen - wie ich vor :roll: 6 Jahren gemacht hab hieß es der Schlepper muss eigentlich schwarze haben da grüne ja bedeuten das die Zugmaschine nur in Landwirtschaft eingesetzt werden darf und steuerbefreit ist .....

    Fahrstunden waren damals glaub 2 damit man mal mit dem Schlepper der Fahrschule gefahren ist....

    Und es gab so Kärtchen mit fragen (Abfahrtskontrolle). Da musste man eines ziehen und dann die Fragen darauf beantworten (beim CE auch so).

    Beim T sind die Fragen ehr einfach z.B. die Leuchten am Armaturenbrett benennen oder Ölstand usw. Kontrollieren.


    gruß Fendtman

  • Also: mit T dürfen nur landwirtschaftlich genutzte Traktoren gefahren werden, schwarzes Kennzeichen bei SChleppern über 40 km/h ist tabu. Das hat Quadgott ja schon erläutert. Bitte wiedersprecht nicht, es ist so.

    Schöne Grüße,
    Rainer

    Lanz 7506 Allzweck ('49)
    Lanz 7506 Holzgasrückbau ('42)
    Lanz 1706 Halbdiesel ('55)

  • Servus,

    ich wiederspreche trotzdem: Man darf mit dem T-Schein Traktoren mit schwarzem Kennzeichen fahren, solange diese landwirtschaftl. genutzt werden!(Es hängt wie auch bei den zulassungsfreien Anhängern nicht von der Art des Kennzeichens, sondern von der Art der Nutzung ab!)

    Aber mal eine andere Frage: Welchen Sinn macht das ganze? Was ist es für ein Unterschied ob ich solch eine Maschine gewerblich oder landwirtschaftl. nutze? Ob ich den Anhänger voll Schotter auf meinen gedachten Bauernhof fahre oder ob ich den zu einer Baustelle meiner imaginären Baufirma fahre ist doch vollkommen egal, oder?

    MfG

    Michael

  • Also:

    ich Formulire es mal so:

    Wenn es einen Traktor-Fahrer oder Traktor in Deutschland gibt der nicht irgend wie gegen das Gesetz verstösst dann will ich den sehen! Dass is doch alles viel zu komplizirt und wieder spricht sich zum Teil auch im Sinn!

    Wenn es einen gibt der alle Erlaubnisse und alle Verbote kennt, dann sollten wir seinen Geburtztag zum Nationalfeiertag machen!

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • .............es ist doch die gleiche Besonderheit, wie es sie auch im CE-Führerscheinbereich gibt.

    LKW CE mit 18 "JA".

    Gewerblicher Güterverkehr mit 18 "NEIN". Erst ab 21!


    Lohnunternehmer mit schwarzem Kennzeichen: "Ich will mal deinen Vario fahren! Nein, sorry, nur mit CE."

    Warum? Auch "Rindergülle" ist im dienstleistungsdefinitorischen Sinne ein gewerbliches Gut und fällt bei solchen Maschinen nicht in die klassische Landwirtschaft rein, auch wenn hier selbstverständlicherweise ebenfalls Jauche/Gülle gefahren wird.

    Ergo: Theoretisch müsste der Fahrer bei den großen Schleppern auf schwarzem Kennzeichen nicht nur CE besitzen, sondern auch mindestens 21 sein.

    Wir wissen nie zur aller Zeit, alle gültigen Gesetze und Normen. Aber ein möglichst großes Bemühen, gewisse Normen einzuhalten ist Pflicht. Man macht sich bei einem Unfall sonst nur selbst unglücklich. (keine Sorge, ich bin auch mit 12/14 und dem großen Schlepper rumgekurvt, würde ich meinen Kindern aber selber verbieten. Wenn man da was anstellt, geht man in den Knast.)

    [Blockierte Grafik: http://www.forumromanum.de/member/forum/images/47/user_334647/normal_82363.jpg]

  • Zitat von Schlüterbär

    -was darf man fahren

    Das steht in der "Fahrerlaubnisverordnung" §6 (1) (Link dahin)
    "Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)"

    In §6 (2) wird das eingeschränkt:
    "... Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; ..."

    In gleicher Verordnung steht dann auch gleich noch, was überhaupt "land- und forstwirtschaftliche Nutzung" ist:

    §6 (5) "Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
    1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
    2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
    3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
    4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
    5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
    6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden."

    Völlig egal ist es bei der Fahrerlaubnis, wie der Schlepper zugelassen bzw. besteuert ist.
    Die Farbe des Kennzeichens gibt nur Aufschluss darüber, dass das Finanzamt eine Befreiung von der Steuer anerkannt hat. Die Voraussetzungen für so eine Befreiung regelt §3 (7) des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
    (Link dahin:(

    "Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
    a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
    b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,

    c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
    d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
    e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;"

    Das bedeutet, dass Lohnunternehmer wohl die Fahrzeuge, die ausschließlich für die Landwirtschaft eingesetzt werden, steuerbefreit anmelden, andere Fahrzeuge, z.B. LKW aber mit schwarzem Kennzeichen zulassen werden. Ansonsten würden sie Steuern "hinterziehen".
    Du übrigens auch, wenn Du mit grünem Kennzeichen z.B. auf ein Treffen fährst. Deuvet schreibt dazu
    (Link dahin:(

    "... Das bedeutet, daß die Anreise zu Oldtimerveranstaltungen auf eigener
    Achse mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen nicht zulässig ist und steuerrechtlich geahndet werden kann.
    Mit Traktoren mit schwarzem Kennzeichen, auch H- oder Saison - Kennzeichen, kann man zu Oldtimerveranstaltungen fahren..."

    Gruss Stefan

    Gruss
    Stefan

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!