Schwarzes Kennzeichen im Wald

  • Guten Morgen,

    jetzt habe ich viel gelesen in den verschiedenen Foren und Threats und Beiträgen zum wohl etwas leidigen Thema "Nummernschild" aber meine Frage nicht beantwortet gefunden.

    Ich möchte sowohl auf der Straße zur Eisdiele als auch auf Wald- und Feldwegen mit meinem Güldner Spessart unterwegs sein und sowohl hobbymäßig Holz machen als auch mal ein Picknick machen.

    Ich bin zu dem Schluß gekommen, den Traktor mit schwarzem Kennzeichen zuzulassen,

    Meine Frage ist: bin ich dann auf dem Feld und im Wald legal unterwegs? oder werde ich von anderen LOFlern oder dem Förster beäugt, bzw zur Rede gestellt, wenn ich mich nicht mit einem grünen Kennzeichen als LoFler ausweise?

    ansonsten mit knapp 2ha Wald&Wiese doch versuchen ein grünes Kennzeichen zu bekommen und mit dem Auto zur Eisdiele?


    Vielen Dank für Eure Kommentare

    Grüße, Christoph

    kaeptn gueldner

    Die Güldner-Sonne voll Freud und Wonne

  • Ein grünes Kennzeichen kriegst Du nicht, nur weil Du 2 ha Wald und Wiese besitzt.

    Du must in Deiner Steuererklärung in der Anlage L Einkünfte aus der Land- u. Forstwirtschaft nachweisen.

    Das prüft der Zoll bei der Beantragung einer grünen Nummer nach.

    Evtl. reichen auch glaubhafte Rechnungen aus Verkäufen der LoF.

    Super 1250 VL Special Bj. 83

    Compact 850 V Bj. 73

    S 450 Bj. 66

    Achtung Schlütermotor!
    Kinder und Kleinvieh aus dem Ansaugbereich!

  • Hallo Christoph,

    schwarzes Kennzeichen im Wald wird oft beäugt - meistens aber von Spaziergängern aus der Stadt.

    Trotzdem - grünes Kennzeichen bekommst Du ja nur, wenn Du Einkünfte aus LoF-Zwecken hast.

    Wenn Du das NICHT hast, besteht ja trotzdem ein Recht, mit Deinem Traktor in DEINEN Wald zu fahren!

    Ich würde das mit Euren örtlichen Behörden klären, hier gibt es sicher unterschiedliche Regelungen.

    Schwarzes Kennzeichen und Fahren in Wald und Flur sind für mich ERSTMAL KEIN Widerspruch.

    Ich habe keine Land- oder Forstwirtschaft und fahre daher ausschließlich mit schwarzem Kennzeichen.

    Wenn man sich im Wald mit seiner Fahrweise entsprechend verhält und komische Blicke und Fragen

    glaubhaft beantworten kann, habe ICH noch keine Probleme gehabt!

    Ich "heize" aber auch nicht zum Spaß durch den Wald sondern "tuckere" ehr zum Einsatzort, um dem Nachbarn

    sein Holz zu bergen.

    Gruß, Jörg.

    Fendt F20GH 1952; Fahr D90H 1956

  • Ein grünes Kennzeichen kriegst Du nicht, nur weil Du 2 ha Wald und Wiese besitzt.

    Du must in Deiner Steuererklärung in der Anlage L Einkünfte aus der Land- u. Forstwirtschaft nachweisen.

    Das prüft der Zoll bei der Beantragung einer grünen Nummer nach.

    Evtl. reichen auch glaubhafte Rechnungen aus Verkäufen der LoF.

    Danke Euch,

    dafür muss ich ja wahrscheinlich auch ein Gewerbe anmelden, Umsatzsteuererklärung machen usw..., ich hatte mich ja schon innerlich vom grünen Kennzeichen verabschiedet. Wollte aber gerne weitere Strecken im Wald tuckern als nur bis zu meinem Wald (auf der anderen Talseite), in meinen Träumen bis Berchtesgaden...

    Schönen Sonntag

    kaeptn gueldner

    Die Güldner-Sonne voll Freud und Wonne

  • Moin,

    die Frage ob grünes oder schwarzes Kennzeichen hatten wir uns auch gestellt, werden den Trecker aber als PKW mit schwarzem Kennzeichen anmelden.

    Alleine schon, damit man damit, wie du schon meintest, zur Eisdiele fahren kann.

    Ich meine es ist doch letztendlich egal welche Farbe das Kennzeichen hat, solange der Einsatzzweck klar ist? Man kann doch auch mit einem schwarzen Kennzeichen Land- und Forstwirtschaftlich unterwegs sein. Mache ich zumindest dauernd so :D

    Zumal hier im Dorf auch alle anderen, die einen alten Schlepper fahren, ein schwarzes Kennzeichen dran haben, und damit trotzdem in den Wald gurken um sich ihr Holz zu holen. Hab noch nie mitbekommen, dass es da Stress gab.

  • Mein Eicher hat auch ein schwarzes Kennzeichen. Mir ist noch nie der Gedanke gekommen, daß ich damit nicht in meinen Wald fahren dürfte. Mein Auto hat ja auch kein grünes Kennzeichen, sondern nur zur Beruhigung der Spaziergänger ein Forstbetriebs-Schild an der Windschutzscheibe pappen (davon mal ab kann sich doch jeder ein Forstbetriebsschild im Internet bestellen oder sind da Nachweise üblich ?).

    Gesperrte Wege mit Ausnahme Land- und Forst kann meiner Kenntnis nach jeder mit jedem Fahrzeug nutzen, der ein berechtigtes Interesse hat, also wenn man zu seinen Flächen will oder auch die Jagd ausüben will.

    Einige Landwirte haben auch Trecker mit schwarzen Kennzeichen, wenn sie damit Tätigkeiten außerhalb der Land- und Forstwirtschaft ausführen (z.B. Transportdienstleistung für Tiefbauunternehmen). Die dürften dann ja mit so einem Trecker auch solche Weg nicht befahren.

    Was beim schwarzen Kennzeichen zu beachten ist, ist die Versicherung. Ich habe meinen Eicher ganz normal als Zugmaschine zugelassen. Versicherung A wollte irgendwas um 400,- Euro/Jahr als Beitrag wegen schwarzem Kennzeichen, Versicherung B um 70,- Euro (aktuell bei mir nach ein paar Jahren jetzt 32,- Euro). Ich habe die Eingabemaske in der IT vom Versicherungsvetreter B gesehen, da gab es zwar die Auswahlmöglichkeit schwarzes oder grünes Kennzeichen, aber der Beitrag blieb gleich.

    Eicher G22 Kombi

  • Moin,

    die Frage ob grünes oder schwarzes Kennzeichen hatten wir uns auch gestellt, werden den Trecker aber als PKW mit schwarzem Kennzeichen anmelden.

    Alleine schon, damit man damit, wie du schon meintest, zur Eisdiele fahren kann.

    also das ist so falsch! Die Fahrzeugart ist in der jeweiligen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) über die jedes Fahrzeug verfügen muss das leggal am Verkehr teilnehmen soll, festgelegt und kann nicht geändert werden! Aus einer landwirtschaftlichen Zugmaschine eine PKW machen ist nicht.


    Wege die für die Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, sind zwar öffentliche Wege jedoch für motorbetriebende Fahrzeuge nur zu nutzen wenn eben dieser Zweck in Form von Land- oder Forstwirtschaft vorliegt, man ein Anliegen dort hat, sprich Wald, Acker etc. oder eben auch sich Brenholz gekauft hat und das dort abholen möchte.

    Ein grünes Kennzeichen erlaubt dir nicht automatisch in einem Wald rumzufahren. Erst Recht nicht, wenn die oben genannten Punkte nicht gegeben sind. Spazieren Fahren mit grüner Nummer im fremden Wald ist nicht. Das ist dann Ordnungswidrigkeit wegen fahren auf gesperrten Wegen, dann Steuerhinterziehung und ggfs. auch noch fahren ohne Führerschein.

    Gruß

    Julian

  • Moin,

    also das ist so falsch! Die Fahrzeugart ist in der jeweiligen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) über die jedes Fahrzeug verfügen muss das leggal am Verkehr teilnehmen soll, festgelegt und kann nicht geändert werden! Aus einer landwirtschaftlichen Zugmaschine eine PKW machen ist nicht.

    Hai,

    also dass ich aus dem Trecker keinen PKW machen kann ist richtig, die Formulierung von mir war ungeschickt.

    Ich meinte letztendlich, dass der Trecker ein schwarzes Kennzeichen bekommt, da ich selber keine eigene Landwirtschaft habe.

    Weiter möchte ich den Trecker auch fahren können, ohne einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Grund für die Fahrt zu haben - eben wie bei einem PKW.

    Finde dieses ganze wirrwar was sowas angeht recht nervenaufreibend, auch die Geschichten mit den entsprechenden Führerscheinklassen usw.

    Nichts für ungut!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Ein grünes Kennzeichen erlaubt dir nicht automatisch in einem Wald rumzufahren.

    Absolut richtig!

    Ein wenig Off-Topic zu folgendem Thema:

    Finde dieses ganze wirrwar was sowas angeht recht nervenaufreibend, auch die Geschichten mit den entsprechenden Führerscheinklassen usw.

    Nichts für ungut!

    Das geht wohl allen so! Die meisten vergessen aber, dass dieses Wirrwar nicht aus Gängelung oder Zufall entstanden ist (und nun die Lage in Deutschland verkompliziert), sondern aus einem Zugeständis der Regierung an die Deutschen im Vergleich zu Rest-EU. Mit Einführung der EU-Führerscheinklassen fielen landwirtschaftliche Zugmaschinen über 3,5t zGg nämlich unter die Klasse C/CE. Um in der Landwirtschaft den Arbeitskräftemangel mit (jungen) Fahrern zu entspannen, wurden in Deutschland die Klassen L und T eingeführt. Diese ermöglichen das Fahren entsprechender Maschinen nicht nur schon ab 16/18 Jahren (statt 21 beim LKW), sondern umgehen auch den (teuren) Erwerb der Klasse CE. Das hat aber zwei Bedingungen/ Nachteile:

    1. die Zweckbindung der Fahrten an LoF-Zweck

    2. die Gültigkeit von L/T beschränkt sich auf Deutschland, in anderen EU-Ländern gelten andere Regeln.

    Damit will ich sagen: ja, das ganze ist teils kompliziert, aber wir sollten alle froh sein um diese Möglichkeit, denn die unkompliziertere EU-Lösung käme uns deutlich ungeschickter gelegen.

  • --> "Wege die für die Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, sind zwar öffentliche Wege jedoch für motorbetriebende Fahrzeuge nur zu nutzen wenn eben dieser Zweck in Form von Land- oder Forstwirtschaft vorliegt, man ein Anliegen dort hat, sprich Wald, Acker etc. oder eben auch sich Brenholz gekauft hat und das dort abholen möchte.

    Ein grünes Kennzeichen erlaubt dir nicht automatisch in einem Wald rumzufahren. Erst Recht nicht, wenn die oben genannten Punkte nicht gegeben sind. Spazieren Fahren mit grüner Nummer im fremden Wald ist nicht."

    okay, das war eigentlich Kern meiner Frage, danke für die Antwort Julian, auch wenn sie meinen Traum vom freien Durchstreifen der tiefen Spessart-Wälder mit meinem neuen Oldtimer zerstört...

    Ich fasse zusammen: LOF-begründete Fahrten problemlos egal ob mit grünem oder schwarzem Kennzeichen, darüber hinaus keine Fahrten über Wald und Feld egal ob mit schwarzem oder grünem Kennzeichen.

    Grüße Christoph

    kaeptn gueldner

    Die Güldner-Sonne voll Freud und Wonne

  • Du kannst mit deinem schwarzen Kennzeichen hingurken wo du willst. Von mir aus auch bis auf die Reeperbahn. Aber du darfst halt keine Wege nutzen die ausschließlich für den Land oder forstwirtschaftlichen Zweck sind. So viele sind das aber nicht. Anders ausgedrückt: überall wo du mit dem Auto fahren darfst darfst du mit deinem Trecker auch fahren. So schwer ist das nun wirklich nicht zu verstehen.

    Das grüne Kennzeichen besagt nur das das Fahrzeug ausschließlich zu Land und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden darf und dadurch steuerfrei ist.

    Wichtiger ist da das du beachtest was dein Schlepper wiegt zwecks passendem Führerschein. Das dein Anhänger auch angemeldet sein und getüvt sein muss und das du im anhängerbetrieb auch hier den passenden Führerschein besitzt.

  • Wenn Du nachweislich ein entsprechendes Anliegen hast, ja! Die meisten Wirtschaftswege sind ja mit dem Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" versehen, mit dem Zusatz

    "Anlieger frei" , "frei für Land- und Forstwirtschaft"

    o. ä.

    V.G. Stephan

    V.G. Stephan

    Grüner Daumen :bauer:

    Eicher G 280 (endlich zugelassen, weiterhin in Arbeit),

    Hakorette Einachsergespann (mit Straßenzulassung)

    • Offizieller Beitrag

    Eben, das wird oft außer Acht gelassen:

    Feld- und Waldwege sind in der Regel keine öffentlichen Wege und auch nicht in hoheitlichem Besitz, das heißt auch nicht per Se für die Allgemeinheit freigegeben.

    Sehr häufig sind sie Eigentum oder zumindest Verwaltungsbereich der örtlichen Anlieger, wie dörfliche Flurgemeinschaften, -genossenschaften, Anlieger-Interessentschaften usw. Diese pflegen und unterhalten die Wege auf eigene Kosten und im eigenen Interesse. Je nach Region und Bundesland mag es da unterschiedliche Organisationsformen und Unterhaltungsgemeinschaften geben, aber vom Sinn her ist es gleich.

    Das zuvor genannte Verkehrszeichen ist daher weit verbreitet, und wo es nicht steht ist es nach meiner Erfahrung eher mal verschwunden, als dass es dort tatsächlich nicht vorgesehen ist.

    Die örtlichen Anlieger haben daher ein berechtigtes Interesse daran, dass die Wege nicht von Externen zum Spaß zerfahren werden. Selbsternannte Ortskontrollaufseher und Hobby-Blockwarte gibt es in fast jedem Ort. Auch für mich ist die Grenze zwischen dem durch den winterlichen Matsch cruisenden Motocrossern und einem auswärtigen Schlepperreisenden mit Wohnwagen fließend. Schließlich sind beide Gruppen über alle Berge, wenn es an das schweißtreibende Ausbessern der wassergebundenen Decke geht.

    Selbst erlebtes Beispiel aus jüngerer Zeit: Eine sehr kaputte Kreisstraße wurde zum Feldweg für Anlieger umgewidmet und mit den oben genannten Schildern versehen. Wird allerdings trotzdem noch häufig als Abkürzung von Pendlern und Anwohnern der umliegenden Dörfer genutzt. Das rief im Interesse der örtlichen, nun für die Unterhaltung zuständigen Anlieger (Landbesitzer) die Blau/Weißen auf den Plan und führte zu einer temporären "Mautstation".

    Unsereins, mit dem Unimog unterwegs samt Saatgut vom drei Dörfer entfernten Landhandel auf der Ladefläche, wurde auch interviewt. Da kein Anlieger an der durchfahrtsbeschränkten Straße, war vollkommen berechtigt eine Zahlung fällig.

    Seither wird der 6km längere Weg über reguläre Straßen genutzt, dank (Unimog-)vollgasfähigem Straßenzustand dauert es eigentlich auch kaum länger...

    Also, weder das richtige Fahrzeug noch irgendeine Kennzeichenfarbe berechtigt zum generellen Befahren von Feldwegen.

    MfG Fabian

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