Kugelkopf auf Ackerschiene

  • Nabend.
    Fahren ohne Zulassung kostet meines Wissens 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Gilt wohl auch wenn man einen 25km/h Anhänger mit grünem Wiederholungskennzeichen mit z.B. 40km/h zieht.

    Gruß,
    Alex

    Eicher fahren, Kraftstoff sparen! Trink dafür, noch ein Bier!

  • Weil das wird oft praktiziert und ich wollte mal gern wissen, was es dafür gibt. Es ist entscheident, wenn ein Hänger ohne BE am Kugelkopf, der nicht eingetragen oder regulär am Zugmaul geführt wird ?

    MfG Marv

  • Das ist völlig Egal. Sie könnten dir auch noch einen Reindrehen, wenn der Kraftheber nicht mechanisch gegen Heben und Senken blockiert ist, falls du einen Kugelkopfanhänger an der Ackerschiene ziehst.

    Gruß,
    Alex

    Eicher fahren, Kraftstoff sparen! Trink dafür, noch ein Bier!

  • Falls du jetzt unbedingt nächste Woche einen Kugelkopf brauchst, und keinen anderen als einen nicht zugelassenen bekommst, dann schmier ihn gut mit Fett ;)

    Wir hatten noch nie Probleme damit. Einfach zugelassenen Kugelkopf an die Ackerschine, an der Ackerschine ist von Haus aus so Winkel dran, dass sie sich nicht drehen kann, dann links und rechts die Ackerschine spannen, dann die Hydraulik mit so einem kleinem Rad an dem Hydraulikhebel sperren, fertig. Aber mach dir da doch nicht soo viele Gedanken darüber ;)

  • Hallo,
    möchte den thread nochmal aufgreifen, weil ich bis dto. noch immer keine "gesetzlich zulässige" Lösung für eine Anhängekupplung mit Kugelkopf gefunden habe.

    Als praktikable Lösung hab ich folgendes umgesetzt:
    - Ackerschiene mit Verdrehsicherung
    - Kugelkopf mit Prüfzeichen
    - einfach wirkende Hydraulik wird mit "Hebesicherung" fixiert (das ist ein Bauteil, das mit der Ackerschiene verschraubt und mit Oberlenker "verbolzt" wird).
    - Unterlenker werden mit seitlichen Spannketten (original) fest verspannt.

    Eigentlich entspricht die Vorrichtung den Anforderungen; nichts gebohrt, nichts geschweißt in allen 3 Dimensionen spielfrei fest mit haptisch solidem Eindruck. Alles Kaufteile und kein SelfmadeMurks. Nach meinem Dafürhalten eine für den Einsatzzweck (Dieselkross, 24PS mit 2to PKW Tandemache mit Auflaufbremse) absolut sichere Vorrichtung.
    ABER:
    - Oberlenker ist mit Kat.2 zwar überdimensioniert, hat aber kein Prüfzeichen.
    - Hebesicherung und Ackerschiene haben ebenfalls kein Prüfzeichen. Diese beiden Teile werden sich aber nie und nimmer verbiegen oder gar brechen.

    Hauptuntersuchung ist nicht das Problem (in 2min abmontiert :idea: ), was aber wenn doch was passiert? Meine persönliche Einschätzung hierzu wird mich nicht schützen.
    Nachdem was ich bisher gelesen habe, wird mir die Vorrichtung wohl niemand abnehmen weil einige Teile keine Zulassung besitzen. Bisher hab ich auch noch keine anderen zugelassenen Teile gefunden. Werde mich bei Gelegenheit trotzdem mal beim TÜV nach der Sachlage erkundigen.

    ... oder kennt jemand eine gute, einfache, legale Lösung? (-> z.B. könnte man als Zubehör für den PKW-Anhänger eine Zugöse erwerben. Dann wird sich der Kaufpreis des Anhängers aber verdoppeln :hammer: )

    Gruß
    Thomas

    mein Pferd für den Winter: Fendt Dieselross, 24 Stärken
    mein Pferd für den Sommer: Yamaha FJR 1300, 142 Stärken

  • Habe schon oft entsprechende Anbauböcke an Traktoren gesehen, die am Getriebe verschraubt sind. Auf diesen Böcken ist ein Kugelkopf montiert. Die Konstruktion wurde anschließend vom TÜV abgenommen und eingetragen.
    Andere Wege sind nicht rechtens.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

    • Offizieller Beitrag

    Jau, genauso isses.
    Bevor Du anfängst, den Anhängebock schweißen zu lassen (Schweißerschein!), fragst Du beim TÜV nach, welche Spezifikationen sie verlangen.
    Und schon wird alles gut. Und teuer.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Moin,

    Wie sieht das denn z.B. bei einem Winkeldrehpflug oder einem Anhängemähdrescher aus, die an einem Loch in der Ackerschiene befestigt werden?
    Klar, das ist kein Kugelkopf, eine Verdrehsicherung braucht es nicht, aber ist das dann offiziell noch erlaubt? Man hat ja auch Stütz- und Zuglasten, an nicht explizit dafür typisierten Teilen.

    Gruß,
    Andi

  • Ein Winkeldrehpflug ist kein Anhänger, sondern wird in der Dreipunkt gefahren. Er zählt als Anbaugerät, wie ein Messerbalken auch.

    Gezogene Maschinen wie Mähbinder, Heuwender, Schwader und Anhängemähdrescher sind aufgesattelt, das ist wieder was anderes. Soweit ich weiß ist der Spass nur für landwirtschaftliche Zwecke zugelassen.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
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  • Dann hab ich mich vielleicht flasch ausgedrückt, aber es gibt ja auch Pflüge zum anhängen an der Ackerschiene, ohne Ausheben über den Kraftheber, is ja egal, Beispiele hast du genug genannt.

    Müssen hier danb die Hubstreben auch festgelegt sein, also an starren Punkten statt den Hubarmen?
    Also alles mal rein von der gesetzlichen Lage her betrachtet.

  • Das kann ich nicht beantworten. Es ist aber so, dass man bei fast allen Traktoren die Dreipunktaufnahme mechanisch, elektronisch oder hydraulisch sperren kann. Ich glaube kaum, dass sich die Hersteller diesen Aufwand umsonst machen.

    In der BTA unseres Schwaders steht drin, dass die Dreipunkt - wenn möglich - zu sperren ist. Schwammig, nicht?

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
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  • ...wie ist es mit dem Oberlenker?
    Genau genommen muss auch der Oberlenker original oder zumindest mit Prüfzeichen sein. Mit Prüfzeichen müsste dieser dann auch eingetragen werden. Ohne Prüfzeichen ist dann eigentlich auch nicht zulässig?

    Gruß
    Thomas

    mein Pferd für den Winter: Fendt Dieselross, 24 Stärken
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  • Warum sollte ein Oberlenker denn ein Prüfzeichen haben? Unterlenker, Fanghaken und Kugeln haben auch keine. Geräte in der Dreipunktaufnahme sind schließlich keine Anhänger.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
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  • Es gibt kein Prüfzeichen an Oberlenkern, ebensowenig wie an Fanghaken, Kugeln Unterlenkern und Hubstreben. Fakt ist ein Kugelkopf an der Ackerschiene ist nicht "zulässig", auch wenn ihn jeder 2. an irgend einem Schlepper drann hat.

    Aber das ist das gleiche Streitthema wie die Sache mit dem Fixlenker ohne Hydr. Lenkung.... wer schonmal nen Ellen/Speichenbruch dadurch hatte, weis wovon ich rede.

    Mfg Tobi

    „Der Bauer träumt – wenn doch oh Herr, mein Fendt ein guter Eicher wär!“

  • Danke Tobi, endlich ein Grund um auf hydrostatische Lenkung umzubauen! :D :D:D
    Eh angenehmer mit Frontlader.
    So oder so, interessante Diskussion.

    Dass da ein Gerätehersteller schwammig zu irgendwas rät ist ja eigentlich egal.
    Mich hat es eben nur verwundert wegen dem in der Ackerschiene angehängten und gezogenen Mähdrescher. Die "Augen" zum starren befestigen am Anhängebock waren bei meinem ziemlich ausgenudelt, da hing wohl der Mähdrescher immer an der durch die Hubstreben fixierten Ackerschiene, is ja auch blöd wenn es einem durch versehentlichen Anheben die Zapfewelle abreißt...

    Aber gezogen wird halt in beiden Fällen über die Ackerschiene, da wäre es halt interessant wo die rechtliche Abgrenzung ist, und ob das ziehen von Schwadern oder Mähdreschern ohne eine starr verscbraube Ackerschiene oder ein Zugpendel überhaupt noch erlaubt ist.

    Weiß das der TÜV oder die Polizei oder sonst wer?

  • ... dass Oberlenker, Fanghaken, Unterlenker, Hubstreben etc. kein Prüfzeichen benötigen, irritiert mich!!??

    Bei tonnenschwerer Stützlast (z.B. auch bei Frontgewichten) und einer Geschwindigkeit jenseits von 50km/h (oder wie schnell laufen die Dinger) kann ich das billigste Fernostprodukt mit Westdesign anbauen?
    Bei einer massiven "Hebesicherung" in Verbindung mit einem gekennzeichneten Kugelkopf und einer theoretischen Stützlast von 75kg!! hingegen steht u.U. meine Existenz auf dem Spiel?

    Nutzt zwar nix den Finger in die Wunde zu legen oder andere Unzulänglichkeiten aufzuzeigen,
    versteh ich aber trotzdem nicht.

    ... bleibt offensichtlich nur der Weg zum wohlwollenden TÜV wie schon einige male beschrieben :heulen: oder die Variante mit "Gut Glück" :schweigen:

    Gruß
    Thomas

    mein Pferd für den Winter: Fendt Dieselross, 24 Stärken
    mein Pferd für den Sommer: Yamaha FJR 1300, 142 Stärken

  • Hallo,
    das Problem kenne ich auch. Mir kommt da gerade so ein Gedanke. Viele Schlepper haben ein starr montiertes hinteres Zugmaul mit Prüfzeichen. Wenn man nun einen geprüften Kugelkopf in das geprüfte Zugmaul schraubt ( dort wo sonst der Bolzen durchkommt ) müßte der Tüv das doch o.k. finden?! Der Kugelkopf hängt dann zwar wahrscheinlich zu hoch, aber das könnte man mit einer einstellbaren Knickdeichsel am Hänger ausgleichen. So was ähnliches habe ich glaube ich bei einem Holder Schlepper gesehen. Werde meinen Prüfer mal ansprechen.
    Gruß
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    du kannst es gerne bei deinem Prüfer ansprechen. Es wird dir nichts bringen.
    Vergleiche mal den Bolzendurchmesser des Zugmauls mit dem Durchmesser des unteren Teils eines Kugelkopfes. Dann merkst du, dass jeglicher Gedanke an eine haltbare Verbindung sinnfrei ist.

    Nebenbei gibt es eine Vorschrift, in welcher Höhe Kugelkopfkupplungen sitzen dürfen. Die verfehlst du damit auch...

    mfG
    GTfan

  • Hallo nochmal,
    habe gerade mal bei meinem Eicher gemessen. Der Bolzen für das Zugmaul hat 30 mm Durchmesser. Die gängigen Kugelköpfe haben ein Anschlußmaß von 22 mm. Hülsen mit 4 mm Wandungsstärke sind schnell gedreht. Ein Problem einer sicheren Verbindung sehe ich somit nicht.
    Das mit der Höhe ist eher ein Problem. Das werde ich abklären.
    Die AHK die Maik zeigt ist bei Land Rover Defender Modellen Standard. Sollte bei einem Schlepper das Lochmaß zur Befestigung 90 mm betragen ist die Lösung mit dem Defender Zugmaul gut, nur nicht original.
    Gruß
    Ralf

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