Eicher Traktor TÜV Bj. 1961 Frage zum Anhänger

  • Wer kann mir helfen?

    Ich, Sohn eines kleinen Landwirts Bj.1956. Landwirtschaft wurde nur seit 1975 als Nebenerwerb geführt, 2000 wurde die Landwirtschaft abgemeldet oder Ruhend gemeldet:

    Ich habe einen Eicher Bj. 1961, war bisher auf meinen Vater angemeldet und hat TÜV. Er war Landwirt. 2000 gestorben. Der Kreis Heinsberg hat mich angeschrieben,

    was mit dem Fahrzeug ist? Besteht die Landwirtschaft noch? (Nein), ich habe mich gemeldet und der Schlepper wird auf mich mit schwarzem Nummernschild umgemeldet.

    Des Weiteren sagte ein Freund, dass man keinen Anhänger (kleine Kippkarre) ohne Tüv und ohne Typenschild Bj. ca.1950 mit Folgekennzeichen kompletter Lichtanlage mehr auf der Straße

    bewegen darf. Ist diese Aussage richtig? Bisher hat noch niemals einer etwas gesagt?

    Wer kann mir Helfen?

    Gruß Klinkum

  • Hallo,

    Die Aussage stimmt so. Ohne LoF-Betrieb darf man nur angemeldete Anhänger mit Zulassung usw. ziehen. Es gelten dann in den meisten Fällen auch die für den Führerschein die Bedingungen der nicht-LoF-Klassen, mit deinem Baujahr dürfte das aber passen. Für mich z.B. gilt dann die moderne Klasse B, sprich maximal 3500 kg Schlepper und 750 kg Anhänger (oder maximal 4250 kg Zuggewicht). Wie es bei dir aussieht muss ein Blick in den Führerschein klären, und falls du schon auf Karte umgetauscht hast sind die Zusatznummern wichtig.

    Grüße,

    Clemens

  • Für mich z.B. gilt dann die moderne Klasse B, sprich maximal 3500 kg Schlepper und 750 kg Anhänger (oder maximal 4250 kg Zuggewicht).

    Vorsicht, das gibts nur bei Ablegen einer Zusatzprüfung und Eintragung von „B96“. Ansonsten gilt bei „B“ 3500 Kilogramm zGG incl. des 750 Kilo zGG Anhängers.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Servus

    Hier auch wieder Vorsicht. Der Fragesteller ist Jahrgang 1956. Wenn dieser noch die alte Klasse 3 erworben hat, darf er heute unter Umständen noch 12to Gesamtzugmasse fahren. (7,5to plus Anhänger, max. 3 Achsen).

    Und auch bei Klasse B kommt es wieder drauf an wann er erworben worden ist. Bei mir galt z.B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeues nicht überschreiten. An 3,5to durfte ich noch 750kg anhängen. Ist mittlerweile aber auch wieder ganz anders. Unser Führerscheinrecht ist eine Echte Katastrophe. Bin dieser Problematik aus dem Weg gegangen und habe noch die Klasse CE erworben.

    In diesem Fall würde ich an seiner Stelle Mal bei der Führerscheinstelle/Zulassungsstelle vorstellig werden. Hier sollte man einem schon weiterhelfen können.

    Gruß Andreas

    Eicher ED 16/I Bj. 51, Eicher EKL 15/II Bj. 58, Eicher ED 26 Bj. 56, Eicher G 25 Bj. 65, Eicher 3011 Bj. 70, Eicher 3075 Bj. 83, Eicher 3056 Bj. 84, Eicher Eichus I Bj. 68, Claas Mercator 50 Bj. 78

    Einmal editiert, zuletzt von Eicher Siegerklasse (2. Januar 2022 um 13:12)

  • Servus

    Würde hier aufpassen, das kann richtig teuer werden.

    Mein Nachbar hatte ein Dieselross, das mit schwarzem Kennzeichen angemeldet war.

    Er hatte sich einen alten 2 Achsanhänger von einem Bauern ausgeliehen und wurde von der Polizei kontrolliert. Er bekam eine saftige Strafe aufgebrummt, weil er ohne den gültigen Führerschein (früher Klasse2) und ohne Zulassung des Hängers unterwegs war.

    Gruss

    Peter

  • Und auch bei Klasse B kommt es wieder drauf an wann er erworben worden ist. Bei mir galt z.B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeues nicht überschreiten. An 3,5to durfte ich noch 750kg anhängen.

    Ja und nein. Der erste Teil der Regelung ist richtig und mittlerweile nicht mehr zulässig, der zweite Teil ist schlicht falsch. Mit B darf das ZGG des Zugs niemals 3500 Kilo überschreiten, da gab es auch zu unserer Zeit keine Ausnahme.

    Sinngemäß hieß es damals: "ZGG des Anhängers niedriger als die Leermasse des Zugfahrzeugs und ZGG des Zugs unter 3500 Kilogramm".

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo Zusammen,

    eine Frage in diesem Zusammenhang: wenn sowohl Traktor als auch Anhänger jeweils mit schwarzer Nummer zugelassen sind und der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis (CE) ist die das Gesamtgewicht bzw. das Anhängergewicht nicht begrenzt: wie wird dann das maximale Anhängergewicht (ungebremst und gebremst mit Auflauf, bzw. Druckluftbremse) ermittelt?

    Beste Grüße,

    Matthias

  • Hallo Zusammen,

    eine Frage in diesem Zusammenhang: wenn sowohl Traktor als auch Anhänger jeweils mit schwarzer Nummer zugelassen sind und der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis (CE) ist die das Gesamtgewicht bzw. das Anhängergewicht nicht begrenzt: wie wird dann das maximale Anhängergewicht (ungebremst und gebremst mit Auflauf, bzw. Druckluftbremse) ermittelt?

    Das ist gesetzlich geregelt:
    zGG eines auflaufgebremsten Anhängers: 8,0 Tonnen

    Bei lof-Zugmaschinen sind zwei Anhänger zulässig, sprich 2x8,0 Tonnen = 16 Tonnen

    Bei Druckluftbremse:

    Du kannst anhängen was du möchtest, Hauptsache das Ist-Gewicht des Zugs übersteigt nicht die 40 Tonnen Marke.

    Ungebremst musste ich auch mal nachschauen, s. STVZO §41 Absatz 11:

    Zitat

    An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
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    Eicher 3???

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  • Erstmal ein Gesundes Neues Jahr. Hallo, ich hab am 31.12.21 mein neuen Führerschein Karte bekommen. Ich hatte zu DDR Zeiten alle Klassen also 1-5, inkl. Taxi und Bus Schein sowie Schwerlast u. Gefahrengut Schein. Nun steht bei mir unter T Zugmaschinen: bauartbedingte Höstgeschwindigkeit 60Km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermichwagen. Bei L Zugmaschinen: bauartbedingte Höstgeschwindigkeit = 40 Km/h die nach ihrer Bauart zur Vewendung für land oder forstwirdschaftliche Zwecke eingesetzt werden und Hängern. Ich kann Fahrzeuge mit 3500kg max. 4250kg Eigengewicht, mit Anhänger 750kg Gesamtgewicht bewegen. Bin 1955 geb. .Mfg. SteyrSiggi.

  • Erstmal ein Gesundes Neues Jahr. Hallo, ich hab am 31.12.21 mein neuen Führerschein Karte bekommen. Ich hatte zu DDR Zeiten alle Klassen also 1-5, inkl. Taxi und Bus Schein sowie Schwerlast u. Gefahrengut Schein. Nun steht bei mir unter T Zugmaschinen: bauartbedingte Höstgeschwindigkeit 60Km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermichwagen. Bei L Zugmaschinen: bauartbedingte Höstgeschwindigkeit = 40 Km/h die nach ihrer Bauart zur Vewendung für land oder forstwirdschaftliche Zwecke eingesetzt werden und Hängern. Ich kann Fahrzeuge mit 3500kg max. 4250kg Eigengewicht, mit Anhänger 750kg Gesamtgewicht bewegen. Bin 1955 geb. .Mfg. SteyrSiggi.

    Wie schon so oft verfehlst du auch mit diesem Post das Thema. Die Klassen L und T sind ausschließlich für lof-Zwecke gedacht und helfen dem TE gar nicht.

    Hier geht es um die Klassen B, B96, C1 oder C.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Das ist echt alles Murks, bei dem ganzen Wirrwarr bzgl. Klassen und schwarz oder grün kommt doch seit Jahren der normale Mensch nicht mehr mit. Ich hab manchmal das Gefühl, egal was ich dran anhänge, es ist garantiert unzulässig! Es macht auch für mich keinen Sinn, warum der L und T nur für lof Zwecke gilt, ist das "normale" Fahren gefährlicher? Sicher nicht! Das ist mal wieder ein EU Bürokratiemonster, das schnellstens aufgeräumt werden sollte. Leider gibt es keine Lobby.

    Gruß Andreas

  • Das ist mal wieder ein EU Bürokratiemonster, das schnellstens aufgeräumt werden sollte.

    Ganz langsam mit solchem Unfug. Die Klassen L und T sind nationale Führerscheinklassen und haben mit EU Recht gar nichts am Hut.

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Ja und nein. Der erste Teil der Regelung ist richtig und mittlerweile nicht mehr zulässig, der zweite Teil ist schlicht falsch. Mit B darf das ZGG des Zugs niemals 3500 Kilo überschreiten, da gab es auch zu unserer Zeit keine Ausnahme.

    Sinngemäß hieß es damals: "ZGG des Anhängers niedriger als die Leermasse des Zugfahrzeugs und ZGG des Zugs unter 3500 Kilogramm".

    Dann wäre ich Jahre lang illegal unterwegs gewesen. Bevor ich den Klasse CE gemacht habe bin ich bei der FFW mit B ohne E ein 3,5to Einsatzfahrzeug gefahren mit 750kg Anhänger. Das ganze war so von der Gemeinde abgesegnet.

    Gruß Andreas

    Eicher ED 16/I Bj. 51, Eicher EKL 15/II Bj. 58, Eicher ED 26 Bj. 56, Eicher G 25 Bj. 65, Eicher 3011 Bj. 70, Eicher 3075 Bj. 83, Eicher 3056 Bj. 84, Eicher Eichus I Bj. 68, Claas Mercator 50 Bj. 78

  • Zitat

    Dann wäre ich Jahre lang illegal unterwegs gewesen. Bevor ich den Klasse CE gemacht habe bin ich bei der FFW mit B ohne E ein 3,5to Einsatzfahrzeug gefahren mit 750kg Anhänger. Das ganze war so von der Gemeinde abgesegnet.


    das ist hier auch so, es interessiert nicht, bisher hat z.B. die Polizei bei einer Kontrolle, meinen alten Anhänger nur ganz kurz angeschaut und dann schnell weg geguckt -
    sonst hätte es Ärger gegeben, da kein Licht, kein Kennzeichen und keinerlei Papiere - die waren froh, dass der Eicher TÜV hatte.
    Das ist aber nicht das Gesetz sondern Glück und Ermessen des Beamten.
    Wegen der Umschreibung eines Führerscheins, von z.B. der DDR zur BRD, da wundere ich mich nicht, wenn Klassen verschwinden oder so - ist aber vielleicht, auf dem Amt, klärbar...
    Ich darf auch 12T LKW+Hänger und weiss nicht genau was am Schlepper...

  • Leute,

    das ganze ist doch schon dutzende Male durchgekaut worden. Die Fahrerlaubnisverordnung ist frei im Internet verfügbar und für jedermann gut lesbar:

    FeV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Da sollte kein Interpretationsspielraum bleiben...

    zGG steht dabei stets für "zulässiges Gesamtgewicht", nicht zu verwechseln mit dem Zuggesamtgewicht, das sich aus den Massen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen setzt.

    Bei Führerscheinklasse B (Fahrzeug bis 3,5 t zGG) dürfen stets Anhänger bis 750 kg zGG mitgeführt werden. Es dürfen schwerere Anhänger mitgeführt werden, sofern das zGG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und 3,5 t Zuggesamtgewicht nicht überschritten werden.

    Bei Führerscheinklasse BE gab es 2013 eine Änderung, dass der Anhänger nur noch maximal 3,5 t zGG haben darf. Zuvor war das unbegrenzt, da die Fälle, in denen ein Fahrzeug mit maximal 3,5t zGG einen schwereren Anhänger ziehen darf, äußerst begrenzt sind. Diese Änderung gilt nur für jene, die den BE-Schein nach dem Stichdatum der Änderung gemacht haben. Alle anderen haben Bestandsschutz.

    Das ist mal wieder ein EU Bürokratiemonster, das schnellstens aufgeräumt werden sollte. Leider gibt es keine Lobby.

    Klar, dann darfst du gern den LKW-Schein machen, bitteschön.

    Die nationalen Klassen L und T wurden seinerzeit zwischengeschoben, um die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zum alten System der Fahrerlaubnisklassen zu wahren. Eine bürgerfreundliche Sonderregelung für die vereinfachte Erlangung einer Fahrerlaubnis für die Landwirtschaft, wo in der Regel mit viel Fahrpraxis täglich in verhältnismäßig kleinem Umkreis gearbeitet wird. Nicht gedacht für Hobbyfahrer auf Campingtour, die nur alle paar Wochen mal auf ihrem Bock sitzen.


    das ist hier auch so, es interessiert nicht, bisher hat z.B. die Polizei bei einer Kontrolle, meinen alten Anhänger nur ganz kurz angeschaut und dann schnell weg geguckt -
    sonst hätte es Ärger gegeben, da kein Licht, kein Kennzeichen und keinerlei Papiere - die waren froh, dass der Eicher TÜV hatte.
    Das ist aber nicht das Gesetz sondern Glück und Ermessen des Beamten.

    Anhänger außerhalb der Nutzung im LoF-Zweck müssen zugelassen sein und der StVZO bzw. FZV entsprechen. Das weiß die Polizei auch und es wird auch immer mehr und immer schärfer kontrolliert. Jedes schwarze Schaf erhöht dabei das Misstrauen, jeder Unfall mit illegalen Gespannen führt zu Rufen nach weiterem Handlungsbedarf. Seit es Mode geworden ist, sich als Rentner mit Schlepper und Wohnwagen auf französische Schnellstraßen zu verirren, ist das Thema präsenter denn je.

    MfG

    Fabian

  • 3085:

    dann schau mal hier, da steht nichts von national, sondern EU Führerscheinklassen!

    Alle EU Führerschein-Klassen in der Übersicht

    Daher meine Aussage EU-Bürokratiemonster.

    Zu Klasse 5: Mein Fahrlehrer sagte damals als ich den Dreier machte, das alle höheren Klassen eingeschlossen sind. Das die 5 nur für lof ist, ok. Trotzdem, meine ich, ist der "neue" mit seinem ganzen WirrWarr ein EU-Führerschein! Da ist ja sogar die europäische Flagge drauf. Der wurde ja extra für die EU-Kontrollen eingeführt, also müssen ja auch die anderen Länder mit den Klassen L und T was anfangen können. Das es vlt. ursprünglich aus Deutschland kommt, ok. Sie haben sich jedoch auf diese Dokument geeinigt. Mein alter mit den Klassen 1 - 5 war wesenltich einfacher zu vertstehen. Alleine schon der Murks heute mit PKW und Anhänger bzw. Wohnwagen, da wird einem echt schwindlig!

    Wahrscheinlich ist das aber alles falsch was ich schreibe, dann vergesst es einfach

    Gruß Andreas

  • 3085:

    dann schau mal hier, da steht nichts von national, sondern EU Führerscheinklassen!

    https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

    Daher meine Aussage EU-Bürokratiemonster.

    Wenn ich aus deinem angegebenen Link zitieren darf:

    Zitat

    L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.


    Noch Fragen?

    Viele Grüße

    Eicher EKL15/II
    Eicher 3085 mit FH Synchron
    Eicher 3???

    Machen wir uns nichts vor: Saugmotoren haben leider keine Turbolader...

  • Hallo Andreas,

    in Österreich verhält es sich mit den nationalen Klassen bei der Traktor-Lenkberechtigung sinngemäß wie bei euch in D.

    Wir haben die Klasse F, die eine nationale Ausprägung darstellt.

    ...und natürlich macht es Sinn, dass sämtliche in der EU nutzbaren Lenkberechtigungen, dort wo übergreifend anwendbar, zueinander abgestimmt bzw. harmonisiert sind.

    Daher die Teilung in EU-weit und national (bzw. bilateral) gültige Lenkberechtigungen.

    Das Verzwickte sind dann oft die auf nationaler Ebene kompliziert aufgesetzten Bedingungen, die mit etwaigen Gesetzesnovellen daherkommen.

    Liebe Grüße,

    Sam

    Eicher ES201(+ ein bisserl 202), EKL15/II, ED310f, EM200L, EM200b, EM295g, EM300d, EM300

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